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ICAO Sprachprüfung Level 6 online per Zoom Call
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9. März 2021: Von Patrick Lienhart an Joachim P. Bewertung: +1.00 [1]
+1 für Lab106/Theo Voss den ich persönlich empfehle!
11. März 2021: Von Peter Schneider an Juergen Baumgart Bewertung: +1.00 [1]

Jürgen, der Bätschelor nütz da auch nix.

Mal äährlich: Trotz AZF, FAA-FCL Ausbildung und Lizenz in Florida, Level 6, kumulierte 5 Jahre USA in verschiedenen Sprachzonen (Slang-Bereichen') und Intensivstudium von 'Fliegen in den USA' bilde ich mir nicht ein, problemlos in Luftraum-Ballungsgebieten als Gelegenheits-Urlaubsflieger herumzufliegen zu können. Den Mut dazu muss man jedesmal neu aufbringen. Im EU-Ausland ist das allerdings leicht, weil die Sprachverständlichkeit der Controller i.d.R. dem eigenen besser entspricht.

An- und Abflüge in Chicago Midway (15 Jets lined up) , LV McCarran (12 Airliner lined up) und kleineren hoch frequentierten Plätzen wie Karlsbad (KCRQ) haben mir die Grenzen schon deutlich gezeigt. Allerdings kann man sich auch schnell eingewöhnen, wenn man dort viel unterwegs ist (wäre) oder ruhige Gegenden bevorzugt.

Der Vorteil von L6 ist für mich nur: nie wieder an einen Retest denken...

11. März 2021: Von Christof R. an Peter Schneider

Deshalb hätte ich auch gerne ein Level 6 um mir die Tests in Zukunft zu sparen. Mein Englisch reicht aber leider nur für ein Level 5 :-(

11. März 2021: Von Joachim P. an Christof R.
Ich mach die immer beim Checkflug für die Ratings. Funken ist dann erledigt, dann noch ein paar Min Smalltalk mit dem Checker. Aufwand und Kosten Minimal. L6 ist eher ein Ego-Thema, rechnen tut es sich erst nach 16 Jahren. :)
12. März 2021: Von Peter Schirrmeister an Joachim P. Bewertung: +1.00 [1]

Wir prüfen über den DAeC in der Regel L4 für 35 €, L6 amortisiert sich also schon nach 30 Jahren, super deal!

12. März 2021: Von Wolfgang Lamminger an Peter Schirrmeister Bewertung: +7.00 [9]

wer in der (privaten) Aviation nach "Amortisation" fragt, sollte sich ein anderes Hobby suchen ;-)

12. März 2021: Von Joachim P. an Wolfgang Lamminger
Das wird m.E. sehr oft als Beweggrund angegeben.
12. März 2021: Von Juergen Baumgart an Wolfgang Lamminger

...mir stellen sich halt folgende Fragen :

Haben wirklich so viele Piloten Englisch verlernt, oder sind beim BZFI die Anforderungen zu niedrig gewesen, so daß die Level-Nachprüfungen notwendig wurden ? Klar, es gibt viell. Unterschiede in der Sprachfertigkeit des Einzelnen wie es auch Unterschiede in der Komplexität der beflogenen Lufträume gibt,das hätte doch eigentlich eine BZFI-Prüfung abdecken sollen ? Ich persönlich bin der Meinung, daß ich auch bis zur Einführung der Level-Prüfungen (ca. so 2010-2012?) mit meinem BZFI genauso sicher in den von mir beflogenen Lufträumen unterwegs war (aber halt ohne den Mehraufwand für diese Zusatz-Prüfungen bzw -Gebühren). Ist halt auch die Frage wo der Level-Mehrwert liegt für Leute, die z.B. einen US-PPL haben und in Übung sind oder für jemand der gerade Englisch-Abi gemacht hat. Ins Ausland darf ich ja mit jedem Level, es wird ja nur vom Kenntnisstand ein Rückschluss auf die Gültigkeitslänge (und die Größe des Portemonais) gezogen...

12. März 2021: Von Wolfgang Lamminger an Juergen Baumgart Bewertung: +4.00 [4]

Haben wirklich so viele Piloten Englisch verlernt, oder sind beim BZFI die Anforderungen zu niedrig gewesen,

OK, diese Diskussion ist jetzt schon so alt, wie es seit 2008 die Sprachanforderungen nach ICAO gibt und ich will die Anforderungen der ICAO, die Umsetzung in FCL.055 und die Bestimmungen des LBA dazu nicht "verteidigen" oder gut oder schlecht reden, nur so viel:

  • BZF1/BZF2//AZF oder in Österreich BFZ/EFZ/AFZ gibt es aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur (Tele)kommunikation oder Funkkommunikation, früher in Deutschland über die Post, dann Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation, jetzt Bundesnetzagentur durchgesetzt und geprüft.

    In vielen anderen Staaten wird keine besondere Lizenz für das Funken erteilt, die Ausbildung erfolgt im Rahmen der Pilotenausbildung


  • Vor Jahren hat dann die ICAO Sprachanforderungen für den internationalen Luftverkehr definiert und entsprechende Prüfungen und Einstufungen in die jeweiligen Kenntnisse (Level) verlangt, die die ICAO-Mitgliedsstaaten entsprechend umzusetzen hatten

Daher ist bei uns - neben dem einmaligen Erwerb des Sprechfunkzeugnisses (Verordnung über Flugfunkzeugnisse) - die zusätzliche Prüfung der Sprachanforderungen erforderlich. Diese haben nichts mit dem Sprechfunkzeugnis zu tun und werden ja auch durch andere Stellen geprüft. Zudem werden die Englischkenntnisse beim BZF1 und AZF recht rudimentär geprüft, das Sprechen bezieht sich lediglich auf Phraseologie.

Bei den Sprachprüfungen nach FCL.055 sind Hörverstehen und Sprechfertigkeiten - außerhalb der Funkphraseologie - gefragt.

8. April 2022: Von R Cepeda an Alexander Wipf

Hallo Alle!

Ich habe vor einer Woche die Englisch Level 6 Prüfung auch online bei LPCheck (https://www.lpcheck.com) gemacht. Wie Vimana, sie bewerten die Prüfung und geben als Ergebnis level 4,5 oder 6. Sie sind aber ein bisschen günstiger, 149,00 EUR hat es gekostet. Das Zertifikat kamm nach zwei Tagen. (Am Donnerstag geprüft, am Samstag ware die Ergebnise da). Die aufsichtführende Behörde ist in diesem Fall Transport Malta.

Bei Vimana habe ich die Prüfung für Deutsch gemacht (als nicht geburtiger Deutsche muss ich es machen). Hierbei hoffe ich, mindestens Level 5 zu schaffen. Vor 4 Jahren bekam ich bei meiner Schule Level 4. In 4 Jahre muss ich mich verbessert haben, oder?

8. April 2022: Von Peter Klant an R Cepeda Bewertung: +1.00 [1]

Warum eine Sprachprüfung in Deutsch?

Hat man eine in Englisch, reicht das doch, oder?

9. April 2022: Von R Cepeda an Peter Klant
Ich bewege mich noch zwischen Flugplätzen, die nur "Ge" auf der Karte haben. Um ganz offiziell auf Deutsch funken zu dürfen, brauche ich die Prüfung.

Ein bisschen daneben: Die Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg wollte nicht, in meiner Lizenz Level 6 für Spanisch einzutragen, obwohl sie meine Muttersprache ist. Sie begründen das darauf, dass ich nicht beweisen kann, die Luftfahrtsprechfunk auf Spanisch zu beherrschen. ����‍♂️

Grüße,
R.
9. April 2022: Von Tobias Schnell an R Cepeda Bewertung: +2.00 [2]

Um ganz offiziell auf Deutsch funken zu dürfen, brauche ich die Prüfung

Das ist nicht korrekt. Du brauchst eine language proficiency in Englisch oder der benutzten Sprache. Siehe FCL.055.

9. April 2022: Von Achim H. an R Cepeda Bewertung: +1.00 [1]

Bei FCL.055 geht es nicht um Flugfunk sondern um das generelle Sprachverständnis. Die Behörde handelt nicht korrekt. Allerdings bringt Dir ein Eintrag zusätzlich zu Englisch keine Vorteile.

10. April 2022: Von R Cepeda an Tobias Schnell
Hallo!

Ich habe FCL.055 immer so verstanden: um meine Privilegien ausüben zu dürfen, d.h. z.B. als SEP PIC ohne Vergütung zu agieren, brauche ich mindestens eine Sprache. Das heißt nicht unbedingt, dass ich auf jeder Sprache funken kann, wenn da Englisch eingetragen ist.

Ich denke an den Fall, in dem es zu einer Störung oder einem Unfall auf einem Platzt mit nur "Ge" kommen sollte. Vielleicht wird eine der ersten Fragen sein: "Kann dieser Typ überhaupt Deutsch?". Das wird natürlich nicht ein Problem sein, für Leute die im deutschsprachigen Raum geboren oder aufgewachsen sind, für mich aber kann es sein.

Wie Achim schreibt, bringt mir den Eintrag "Deutsch Level 6" keine Vorteile. Diesen Eintrag nicht zu haben, könnte mir als nicht Muttersprachler aber Nachteile bringen. Das möchte ich vermeiden.

Ich bin kein Anwalt und Höchstwahrscheinlich irre ich mich in meiner Interpretation. Ich irre mich aber zur sicheren Seite, denke ich.

Am Ende 250€ für die Prüfung sind nur eine Flugstunde wenig in einer vercharterten C-172.

Liebe Grüße,
R.
10. April 2022: Von Achim H. an R Cepeda

Das Recht Flugfunk in deutscher Sprache in Deutschland durchzuführen ergibt sich aus dem Flugfunkzeugnis BZF.

10. April 2022: Von Theo Voss an Achim H.

FCL.055 ist hier eindeutig:

General. Aeroplane, helicopter, powered-lift and airship pilots required to use the radio telephone shall not exercise the privileges of their licences and ratings unless they have a language proficiency endorsement on their licence in either English or the language used for radio communications involved in the flight.

Es ist zwingend ein gültiger Eintrag für die Sprache erforderlich, die genutzt wird. Wenn nicht Englisch gefunkt werden kann, weil der Flugplatz beispielsweise nur "(Ge)" im AIP ausweist (weil bspw. das Personal an der Bodenfunkstelle kein Englisch spricht), dann darf nicht auf Englisch gefunkt werden. Es gilt demnach "or the language used for radio communications involved in the flight" und ein Spracheintrag in Deutsch ist erforderlich. Gleiches gilt, wenn kein gültiger Eintrag für Englisch vorhanden ist, aber in einem Luftraum oder an einem Flugplatz geflogen wird, der nur Englisch zulässt. Besonderheit ist, dass der PIC den/die Einträge braucht, sitzt ein anderer Inhaber mit pasendem Funksprechzeugnis im Cockpit, kann dieser quasi "mit dem Spracheintrag" vom PIC funken.

AZF, BZF & Co. sind unabhängig vom Spracheintrag. Diese berechtigen zur Teilnahme am Flugfunkdienst. Der Spracheintrag ist notwendig für die Ausübung der Rechte der Lizenz. Ein Funksprechzeugnis ist nicht ausreichend als PIC.

Der Spracheintrag in Deutsch lässt sich für Muttersprachler (damit die meisten hier) als Level 6 vereinfacht erwerben. Hier am Beispiel des Formulares der Landesluftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg:

https://lbv.brandenburg.de/dateien/luftfahrt/Antrag_Eintragung_Sprachnachweis.pdf

10. April 2022: Von Achim H. an Theo Voss Bewertung: +5.00 [5]

Theo, Deine Aussagen stimmen nicht. Die Lizenz ist gültig mit englischem Eintrag, egal in welcher Sprache gefunkt wird. Das Zauberwort ist "either ... or".

Die Frage ob man in einer bestimmten Sprache funken darf, richtet sich nach den Bestimmungen des Landes, in Deutschland ist BZF/AZF für deutsche Lizenzen vorgeschrieben.

10. April 2022: Von Theo Voss an Achim H.

Da wir offensichtlich unterschiedlicher Meinung sind, habe ich sowohl LBA als auch ACG (dort bin ich LPE) um Stellungnahme zu der Frage gebeten. Lassen wir uns überraschen, was dabei rauskommt.

10. April 2022: Von Lutz D. an Theo Voss Bewertung: +2.00 [2]
Gottseidank sind weder LBA noch ACG besonders relevant für die Auslegung europäischen Rechts.
10. April 2022: Von Achim H. an Theo Voss Bewertung: +5.00 [5]

Vielleicht etwas Hintergrund zum Verständnis dieser seltsamen Rechtslage.

Es gab immer wieder Probleme im internationalen Luftverkehr, dass Piloten nicht auf Englisch funken konnten. Man findet zahlreiche haarsträubende Mitschnitte auf YouTube zu chinesischen Piloten in USA.

Auf ICAO-Ebene sollte das Problem angegangen werden, indem jeder Staat verpflichtet wird, über Spracheinträge festzustellen, dass Besatzungsmitglieder der englischen Sprache mächtig sind. Eine Lizenz ohne solch einen Spracheintrag war nicht mehr ICAO-konform nach einer Übergangszeit.

Jetzt hatten aber einige (ehemals) stolze Nationen ein Problem mit "englisch" als Vorschrift und so wurde vereinbart, dass man statt Englisch auch eine andere ICAO-Sprache eintragen kann, sofern die für den Flugfunk benutzt wird, also z.B. Air China bei Inlandsflügen.

Im Ergebnis ist eine ICAO-Lizenz gültig, sofern sie einen englischen Spracheintrag hat. Immer, überall.

Zusätzlich ist eine ICAO-Lizenz (eingeschränkt) als Option gültig, wenn sie einen Eintrag "für die verwendete Sprache" hat. Das heißt, dass bei einem Eintrag für Englisch (Level 4 oder höher) völlig irrelevant ist, was noch eingetragen ist. Hat man nur eine oder mehrere andere Sprachen eingetragen, darf nicht auf Englisch gefunkt werden. Hat man nur Englisch, darf auch in anderen Sprachen gefunkt werden, sofern andere Vorschriften dem nicht entgegenstehen (Flugfunkzeugnis, etc.).

FCL.055 bezieht sich rein auf die Lizenz. Übrigens gelten Gesetze so wie sie geschrieben sind und da Dir das Gesetz vorliegt, kannst Du es einfach ganz genau lesen.

Traurig an der ganzen ICAO-Initiative ist, dass die Länder, wegen derer das gemacht wurde, ziemlich schnell dazu übergingen, allen Piloten einfach Level 6 Englisch zu attestieren. Die einzigen, die das ernst nehmen, sind die Länder, bei denen es niemals erforderlich gewesen wäre.

11. April 2022: Von F. S. an Achim H.

Das heißt, dass bei einem Eintrag für Englisch (Level 4 oder höher) völlig irrelevant ist, was noch eingetragen ist. Hat man nur eine oder mehrere andere Sprachen eingetragen, darf nicht auf Englisch gefunkt werden. Hat man nur Englisch, darf auch in anderen Sprachen gefunkt werden,

Ein sehr schönes (naja: eigentlich trauriges) Beispiel dafür, dass nicht nur EASA und LBA, sondern eben auch die ICAO völlig abstruse und praxisfremde Regeln erlassen können - und die EASA nur allzu willfährig solchen Schwachsinn übernimmt.
Bisher konnte mir noch niemand plausibel erklären, warum ein Englisch-LP Eintrag zwar dazu qualifiziert, auf Chinesisch zu funken, ein Chinesisch-LP Eintrag aber nicht dazu, dies auf Englisch zu tun.

"Um in einer bestimmten Sprache zu Funken braucht man mindestens LP4 in dieser Sprache" wäre einfach, zweckmäßig und hätte das ursprüngliche Problem mindestens genauso gut gelöst.

P.S: Ja, aber Deine Auslegung der bestehenden Regeln ist (leider) richtig: Wenn man Englisch LP hat sind alle anderen Sprach-LPs egal.

11. April 2022: Von R Cepeda an Achim H.

Hi!

"Übrigens gelten Gesetze so wie sie geschrieben sind..."

Wenn es so einfach wäre, wenn es keinen Raum zur Interpretation der Gesetze gäbe, wäre der Beruf der Anwälte nicht so gut bezahlt. ;-)

Wenn ich deine Erklärung richtige vesrtehe, könnte eine amerikanische Pilotin mit FAA lizenz ohne eingetragene deutsche Sprachkompetenz und ohne BZF auf Deutsch funken, wenn sie in einem nur "Ge" Platz landen wollte. Richtig?

Wie Theo Voss meint, gibt es mindestens zwei verschiedene Meinungen hier und sofern mir keine Urteil von einem Gericht vorliegt, scheinen mir beide richtig sein zu können. Deswegen gehe ich davon aus, dass die in meinem Fall restriktiverer Möglichkeit gilt und handle dementsprechend.

Wie gesagt, für einen Mutersprachler ist es vielleicht nicht so wichtig. Für mich könnte es kritisch sein.

Und natürlich geht es mir hier auch um Ego. Als Einwanderer fühlt sich gut einen weiteren Beweis dafür zu haben, die nicht so einfache Sprache seines Wahlheimats zu beherrschen. :-)

11. April 2022: Von Achim H. an R Cepeda Bewertung: +1.00 [1]

Wenn ich deine Erklärung richtige vesrtehe, könnte eine amerikanische Pilotin mit FAA lizenz ohne eingetragene deutsche Sprachkompetenz und ohne BZF auf Deutsch funken, wenn sie in einem nur "Ge" Platz landen wollte. Richtig?

Ich weiß nicht genau wo es die Festlegung gibt (Bundesrecht? Landesrecht? Platzgenehmigung?) aber es könnte sein, dass dieser US-Lizenzinhaber ein BZF I benötigt.

Was er definitiv nicht benötigt ist ein LP Eintrag Deutsch in seiner Lizenz. Das ist eindeutig so im Gesetz geregelt.

11. April 2022: Von Wolfgang Lamminger an Achim H.

siehe hierzu:

Verordnung über Flugfunkzeugnisse
(FlugfunkV)

§ 1
Allgemeines
(1) Zur Ausübung des Flugfunk- und Flugnavigationsfunkdienstes (Flugfunkdienst) bei Boden- und Luftfunkstellen in der Bundesrepublik Deutschland bedarf es eines gültigen Flugfunkzeugnisses oder einer gleichwertigen Bescheinigung.


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