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92 Beiträge Seite 1 von 4

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Luftrecht und Behörden | Post vom LBA: Ordnungswidrigkeit  
2. Dezember 2020: Von Heiko Schäfer 

Jetzt hat es mich erwischt: Gestern hatte ich Post vom LBA im Briefkasten. Ich bin als Halter des Flugzeuges angeschrieben worden und soll Auskunft erteilen, wer am 5.11.2020 um 12:20 UTC mein Flugzeug geflogen hat. Bin ich leider selber gewesen. Bei dem Vorfall handelt es sich wahrscheinlich um eine Luftraumverletzung des Airspace C. Ich bin in EDAY gestartet und über das VOR FWE in Richtung Südwesten geflogen. Oberhalb FWE befindet sich C ab 3500 ft. Habe ich (auch laut Tracker) immer unterschritten. Kurz danach wird C angehoben auf 5500 ft (ich glaube, Stand 5.11 sogar noch auf FL75). Daher habe ich mir erlaubt, nachdem ich etwa ED-R 55 östlich passiert hatte auf 4500 ft zu steigen. Ich erinnere mich daran, weil eine Lotsin von FIS sich direkt gemeldet hat, dass ich in C eingeflogen bin. Ich glaube es wäre besser gewesen, mich direkt zu entschuldigen aber ich hatte freundlich gesagt, dass ich mich laut meiner Navigation bereits im Bereich von dem höheren C befinde und natürlich auch dargelegt, dass es mir leid tut. Was mir jetzt blüht, weiss ich noch nicht aber mir stellen sich 2 Fragen: 1.: Wie genau kann FIS eine Position bestimmen und 2.: Welche Höheninfo nimmt FIS eigentlich: Mein Mode S Transponder ist auf Standard QNH eingestellt und am 5.11 hatten wir in meiner Erinnerung ein QNH grösser als 1020. Somit hat mein Transonder wenigstens 300 ft mehr als mein Altimeter angezeigt. Kann schon verstehen, dass die Lotsing genervt war, wenn ich laut meinem Transponder immer in 3700/3800 ft unterwegs war und mir dann noch irgendwann erlaube, noch höher zu steigen. Na ja, vielleicht achte ich das nächste Mal eher auf den FL meines Transponders.......

2. Dezember 2020: Von Hans-Jochen Schmitt an Heiko Schäfer Bewertung: +1.00 [1]

05 NOV 2020 war ein sehr ungünstiger Tag, um in der Umgebung von Berlin zu fliegen: es galten in einer Übergangsphase sowohl der alte als auch der neue Luftraum des BER. Die Kenntnis des AIC 04/20 wird wohl vom LBA vorausgesetzt:

https://aip.dfs.de/supplements/vfr/AIC_04_20.pdf

Das AIC ist die einzige mir bekannte Quelle, in der die nur für eine Woche gültige "hybride" Situation kartentechnisch dargestellt wurde.

2. Dezember 2020: Von B. Quax F. an Heiko Schäfer Bewertung: +1.00 [1]

Also mit FIS im Ohr sowas zu machen ist schon fast vorsätzlich. Aus Höhrensagen kann man nur versuchen bei einem Einpruch die Trackdaten aller Antennen vorlegen zu lassen. Mit etwas Glück gibt es einen Track der einem außerhalb darstellt und im Zweifel wohl für den Angeklagten! Das was der Lotse sieht ist nämlich "nur" eine Zusammenfassung und Berechnung der theoretischen Position.

2. Dezember 2020: Von Heiko Schäfer an Hans-Jochen Schmitt

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht: Den Schuh muss ich mir anziehen.....

2. Dezember 2020: Von Andreas KuNovemberZi an Heiko Schäfer Bewertung: +1.00 [1]

FIS / Radar sehen Deine Höhe auch als ALT MSL, da das System die lokalen QNHs kennt.

Wo Du da in C reingekoffert bist, erschließt sich mir bei Deiner Beschreibung nicht. Du hast allerdings einen ungünstigen Tag erwischt, was auch mit dem Auto mal passieren kann.

Nach dem, was man so liest, wird es bei der bei Dir gegebenen Einsicht wohl ein noch verschmerzbares Bußgeld geben. Dein Ego muss das abhaken.

2. Dezember 2020: Von Lars Kaderali an Hans-Jochen Schmitt Bewertung: +1.00 [1]

Ich war an dem Tag nicht unterwegs, hab mich aber über die komplexe Luftraumstruktur in der Foreflight-Darstellung an dem Tag gewundert. Meines Erachtens hat Foreflight die hybride Situation korrekt dargestellt - durch die vielen einander überlagernden Luftraumstrukturen war die Karte allerdings sehr schwer zu lesen...

2. Dezember 2020: Von Heiko Schäfer an Andreas KuNovemberZi Bewertung: +6.00 [6]

Das kriegt mein Ego hin: Mea culpa!!!

2. Dezember 2020: Von Bernhard Tenzler an Heiko Schäfer Bewertung: +1.00 [1]

Mich wundert, dass die Post vom LBA kam, normalerweise wäre Luftraumverletzung eine Sache in der das BAF tätig wird.

2. Dezember 2020: Von Heiko Schäfer an Bernhard Tenzler Bewertung: +1.00 [1]

Sorry für das LBA Bashing, der Absender war das Bundesaufsichtamt für Flugsicherung.

2. Dezember 2020: Von Steffen Keil an Hans-Jochen Schmitt
Beitrag vom Autor gelöscht
2. Dezember 2020: Von Heiko Schäfer an Steffen Keil

Mit einer C(HX) hatte das bei mir nix zu tun. Der für meinen Post relevante Teil (wenn überhaupt) der vorgenannten AIC bezieht sich im wesentlichen auf eine kurze Transitionsphase.

2. Dezember 2020: Von Peter Schneider an B. Quax F.

Mich würde mal interessieren, ob unabhängig vom Lotsen (FIS/Radar) so ein Vorkommnis überwacht und verfolgt wird?

2. Dezember 2020: Von Christian F. an Heiko Schäfer Bewertung: +2.00 [2]

FIS wird das nicht zur Anzeige bringen (müssen)... das macht der Radarlotse dem "C" gehört. Mit dem warst Du gar nicht in Kontakt... der hat Deine Reue leider nicht gehört. Du kannst Dir sicher sein das dem Anhörungsbogen auch der aufgezeichnete Radartrack beiliegt. Transponder sendet immer auf Standard QNH. Das aktuelle QNH wird im Radar umgerechnet und zeigt deine korrekte Flughöhe an.

Beziehe zu dem Anhöhrungsbogen Stellung... erkläre wie es passiert ist und beschreibe vor allen Dingen Deine persönliche Lernkurve!

Das Bußgeld hängt ein wenig von der Dauer deines Aufenthaltes in Charlie ab... wenn Du schnell wieder draußen warst und Du glaubhaft Fahrlässigkeit beschreiben kannst, dann: 250 - 400,-€

2. Dezember 2020: Von reiner jäger an Peter Schneider Bewertung: +3.00 [3]

Was wreden einige aus sowas lernen: sie werden den Transponder ausmachen, wo die Lufträume nicht ganz einfach und für Dummies ersichtlich sind. Also in der Nähe von Flughäfen, da wo es wichtig ist eventuell eine Info zu bekommen was falsch zu machen.Ob damit irgendjemandem geholfen ist?

Klar, ein Transponder ist kein Freibrief, aber im Falle eines Falles besser um die Situation zu entschärfen als vermeidbaren Ärger auf Kosten der Sicherheit zu vermeiden.

2. Dezember 2020: Von Lars Kaderali an Christian F.

Interessehalber - weiss jemand ab wann sowas ZÜP-Relevant wird?

2. Dezember 2020: Von Bernhard Tenzler an Lars Kaderali

solange es eine OWI ist gar nicht

3. Dezember 2020: Von Sebastian G____ an Christian F. Bewertung: +3.00 [3]

Beziehe zu dem Anhöhrungsbogen Stellung... erkläre wie es passiert ist und beschreibe vor allen Dingen Deine persönliche Lernkurve!

Ich würde mal den Post ganz oben löschen und entweder zur Sache erst mal nichts sagen und abwarten wie schlimm es kommt oder einen Anwalt drüber lesen lassen. So eine Ausführung wie oben ist doch eine Steilvorlage für die nächsten Vorwürfe (Flugvorbereitung/NOTAMs, an welchem Instrument kann man die MSL Höhe für Lufträume ablesen...).

3. Dezember 2020: Von Reinhard Thormeyer an Sebastian G____

@ Heiko Schäfer...

Bitte pm freischalten...

3. Dezember 2020: Von Heiko Schäfer an Sebastian G____ Bewertung: +14.00 [14]

Das sehe ich anders: Mein Bericht in diesem Forum verfolgt die Absicht, zu lernen und Fehler zukünftig bestenfalls vermeiden zu können. Daher werde ich nix löschen und sachdienliche Beiträge für meine persönliche Lernkurve nutzen. Auf keinen Fall möchte ich Forenteinehmer motivieren, zukünftig Transponder abzuschalten. Das wäre die absolut falsche Konsequenz. Wenn es im Gegensatz darum geht, zukünftig besser zu werden und damit die GA sicherer zu machen: Count me in. In diesem Zusammenhang sehe ich auch die angedrohte Ordnungswidrigkeit nicht als Schikane sondern als einen Optimierungslauf.

3. Dezember 2020: Von Heiko Schäfer an Reinhard Thormeyer

Done!

3. Dezember 2020: Von Michael Söchtig an Heiko Schäfer Bewertung: +3.00 [3]

So ehrenwert ich Deinen Ansatz finde, rein rechtlich würde ich da dem Kollegen aber zustimmen: Nichts sagen, Akteneinsicht nehmen, dann mit der Behörde kommunizieren. Widerspricht dem was man an Höflichkeit normalerweise gewohnt ist, aber ist rechtlich der einzig empfehlenswerte Weg.

Und dann n a c h Verfahrenseinstellung bzw. rechtskräftigem Abschluss über die Sache sprechen.

3. Dezember 2020: Von Heiko Schäfer an Michael Söchtig

Okay:WILCO!

3. Dezember 2020: Von Achim H. an Heiko Schäfer Bewertung: +1.00 [1]

Je nachdem wie weit in C wäre es eventuell sinnvoll einen Fehler im Transponder zu erkennen und vom Avioniker eine Bescheinigung über Test + Reparatur vorzulegen.

Außer das Bußgeld ist günstiger...

3. Dezember 2020: Von Bernhard Tenzler an Heiko Schäfer

Zunächst würde ich abwarten was Dir konkret vorgeworfen wird. Ich glaube nicht, dass sich das BAF um Flugvorbereitung schert, die interessiert primär Dein Vergehen. U.U. ist ein sachliches Telefonat mit dem Bearbeiter der OWI auch ganz hilfreich um Dein weiteres Vorgehen festzulegen.

3. Dezember 2020: Von Mich.ael Brün.ing an reiner jäger Bewertung: +3.00 [3]

Was wreden einige aus sowas lernen: sie werden den Transponder ausmachen, wo die Lufträume nicht ganz einfach und für Dummies ersichtlich sind. Also in der Nähe von Flughäfen, da wo es wichtig ist eventuell eine Info zu bekommen was falsch zu machen.Ob damit irgendjemandem geholfen ist?

Neben der Tatsache, dass er sich einer erhöhten Kollisionsgefahr aussetzt, gerade wenn er an Grenzen zu freigabepflichtigen Lufträumen fliegt und dort meist auch andere "um den Luftraum rumfliegen", begeht er damit eine weitere Pflichtverletztung, nämlich einen betriebsbereiten Transponder nicht einzuschalten, siehe SERA.13001.

Gerade in der Nähe von Großflughäfen, wie z.B. Frankfurt, München, Hamburg, gibt es noch Primärradar. Dann wird es richtig böse, denn dann kommt zur Luftraumverletzung (Owi bis 30k€ nach §58 LuftVG) der fehlende Transponder hinzu und es könnte evtl auch als gefährlicher Eingriff in die Sicherheit des Luftverkehrs (§315 StGB, Freiheitsstrafe 6 Mon. bis 10 Jahre) gewertet werden.

Aus "ärgerlich" könnte dann "vorbestraft" werden.


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