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FIS wird das nicht zur Anzeige bringen (müssen)... das macht der Radarlotse dem "C" gehört. Mit dem warst Du gar nicht in Kontakt... der hat Deine Reue leider nicht gehört. Du kannst Dir sicher sein das dem Anhörungsbogen auch der aufgezeichnete Radartrack beiliegt. Transponder sendet immer auf Standard QNH. Das aktuelle QNH wird im Radar umgerechnet und zeigt deine korrekte Flughöhe an.
Beziehe zu dem Anhöhrungsbogen Stellung... erkläre wie es passiert ist und beschreibe vor allen Dingen Deine persönliche Lernkurve!
Das Bußgeld hängt ein wenig von der Dauer deines Aufenthaltes in Charlie ab... wenn Du schnell wieder draußen warst und Du glaubhaft Fahrlässigkeit beschreiben kannst, dann: 250 - 400,-€
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Interessehalber - weiss jemand ab wann sowas ZÜP-Relevant wird?
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solange es eine OWI ist gar nicht
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Beziehe zu dem Anhöhrungsbogen Stellung... erkläre wie es passiert ist und beschreibe vor allen Dingen Deine persönliche Lernkurve!
Ich würde mal den Post ganz oben löschen und entweder zur Sache erst mal nichts sagen und abwarten wie schlimm es kommt oder einen Anwalt drüber lesen lassen. So eine Ausführung wie oben ist doch eine Steilvorlage für die nächsten Vorwürfe (Flugvorbereitung/NOTAMs, an welchem Instrument kann man die MSL Höhe für Lufträume ablesen...).
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@ Heiko Schäfer...
Bitte pm freischalten...
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Das sehe ich anders: Mein Bericht in diesem Forum verfolgt die Absicht, zu lernen und Fehler zukünftig bestenfalls vermeiden zu können. Daher werde ich nix löschen und sachdienliche Beiträge für meine persönliche Lernkurve nutzen. Auf keinen Fall möchte ich Forenteinehmer motivieren, zukünftig Transponder abzuschalten. Das wäre die absolut falsche Konsequenz. Wenn es im Gegensatz darum geht, zukünftig besser zu werden und damit die GA sicherer zu machen: Count me in. In diesem Zusammenhang sehe ich auch die angedrohte Ordnungswidrigkeit nicht als Schikane sondern als einen Optimierungslauf.
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So ehrenwert ich Deinen Ansatz finde, rein rechtlich würde ich da dem Kollegen aber zustimmen: Nichts sagen, Akteneinsicht nehmen, dann mit der Behörde kommunizieren. Widerspricht dem was man an Höflichkeit normalerweise gewohnt ist, aber ist rechtlich der einzig empfehlenswerte Weg.
Und dann n a c h Verfahrenseinstellung bzw. rechtskräftigem Abschluss über die Sache sprechen.
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Je nachdem wie weit in C wäre es eventuell sinnvoll einen Fehler im Transponder zu erkennen und vom Avioniker eine Bescheinigung über Test + Reparatur vorzulegen.
Außer das Bußgeld ist günstiger...
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Zunächst würde ich abwarten was Dir konkret vorgeworfen wird. Ich glaube nicht, dass sich das BAF um Flugvorbereitung schert, die interessiert primär Dein Vergehen. U.U. ist ein sachliches Telefonat mit dem Bearbeiter der OWI auch ganz hilfreich um Dein weiteres Vorgehen festzulegen.
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Bei mir waren es 250 ocken und als Grundlage waren die radardaten die es eigentlich anzufechten galt. Aber meine Frau wollte da kein fass aufmachen wegen den 250 euros.
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Wie passt das? Luftrecht ist doch Bundesrecht, da hat eine RLP-Behörde nix zu sanktionieren? Vermutlich ging es nicht um den Einflug in freigabepflichtigen Luftraum?
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Wie passt das? Luftrecht ist doch Bundesrecht, da hat eine RLP-Behörde nix zu sanktionieren? Vermutlich ging es nicht um den Einflug in freigabepflichtigen Luftraum?
https://www.gesetze-im-internet.de/luftvg/__63.html
Schlüsselstelle: "soweit dieses Gesetz nicht von Landesbehörden ausgeführt wird...". Ich habe irgendwo mal ne Übersicht gesehen, wer für welche Tatbstände zuständig ist (BAF oder die Luftaufsichtsbehörden der Länder), weiss aber nicht mehr, wo. Soweit ich mich erinnere, sind Luftraumverletzungen ein BAF-Thema, während z.B. Unterschreitungen der Sicherheitsmindesthöhe von den Länderbehörden verfolgt werden.
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Ab einer Strafe von 60 Tagessätzen. Das sind zwei Montsgehälter.
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"Ab einer Strafe von 60 Tagessätzen. Das sind zwei Montsgehälter."
Bei der Frage ging es um eine OWi, da gibt es keine "Strafe" und "Bußgelder" werden in Deutschland nicht nach Tagessätzen berechnet, sondern gelten absolut, unabhängig vom Einkommen.
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Stimmt zwar, aber ich habe ihn so verstanden, dass er das nur als Gleichnis meinte.
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