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9. Dezember 2020: Von Derk Eckart Dr. Janßen an Lars Kaderali Bewertung: +1.00 [1]

Ab einer Strafe von 60 Tagessätzen. Das sind zwei Montsgehälter.

17. Januar 2021: Von Willi Fundermann an Derk Eckart Dr. Janßen

"Ab einer Strafe von 60 Tagessätzen. Das sind zwei Montsgehälter."

Bei der Frage ging es um eine OWi, da gibt es keine "Strafe" und "Bußgelder" werden in Deutschland nicht nach Tagessätzen berechnet, sondern gelten absolut, unabhängig vom Einkommen.

17. Januar 2021: Von Sven Walter an Willi Fundermann
Stimmt zwar, aber ich habe ihn so verstanden, dass er das nur als Gleichnis meinte.

3 Beiträge Seite 1 von 1

 

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