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Das neue Heft erscheint am 30. März
War früher alles besser?
Frühjahrsflug in die Normandie
EDNY: Slot-Frust und Datenleck
Triebwerksausfall kurz nach dem Start
Der kleine QRH-Bausatz
Unfall: Wer zu oft warnt ...
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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2. Dezember 2020: Von Lars Kaderali an Christian F.

Interessehalber - weiss jemand ab wann sowas ZÜP-Relevant wird?

2. Dezember 2020: Von Bernhard Tenzler an Lars Kaderali

solange es eine OWI ist gar nicht

9. Dezember 2020: Von Derk Eckart Dr. Janßen an Lars Kaderali Bewertung: +1.00 [1]

Ab einer Strafe von 60 Tagessätzen. Das sind zwei Montsgehälter.

17. Januar 2021: Von Willi Fundermann an Derk Eckart Dr. Janßen

"Ab einer Strafe von 60 Tagessätzen. Das sind zwei Montsgehälter."

Bei der Frage ging es um eine OWi, da gibt es keine "Strafe" und "Bußgelder" werden in Deutschland nicht nach Tagessätzen berechnet, sondern gelten absolut, unabhängig vom Einkommen.

17. Januar 2021: Von Sven Walter an Willi Fundermann
Stimmt zwar, aber ich habe ihn so verstanden, dass er das nur als Gleichnis meinte.

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