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4. Dezember 2020: Von Achim H. an Alexander Thiel

Wie passt das? Luftrecht ist doch Bundesrecht, da hat eine RLP-Behörde nix zu sanktionieren? Vermutlich ging es nicht um den Einflug in freigabepflichtigen Luftraum?

4. Dezember 2020: Von Thomas R. an Achim H.

Wie passt das? Luftrecht ist doch Bundesrecht, da hat eine RLP-Behörde nix zu sanktionieren? Vermutlich ging es nicht um den Einflug in freigabepflichtigen Luftraum?

https://www.gesetze-im-internet.de/luftvg/__63.html

Schlüsselstelle: "soweit dieses Gesetz nicht von Landesbehörden ausgeführt wird...". Ich habe irgendwo mal ne Übersicht gesehen, wer für welche Tatbstände zuständig ist (BAF oder die Luftaufsichtsbehörden der Länder), weiss aber nicht mehr, wo. Soweit ich mich erinnere, sind Luftraumverletzungen ein BAF-Thema, während z.B. Unterschreitungen der Sicherheitsmindesthöhe von den Länderbehörden verfolgt werden.


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