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Wartung | LTAs  
24. Oktober 2020: Von Markus Heiss 

Hallo,

es wurde eine Werft mit der Durchführung einer 100h Kontrolle und dem Austellen des ARCs beauftragt.

Bei der Recherche der L-Akte wurde die Fälligkeit von gewissen LTAs/SBs festgestellt welche die Werft dann durchführte.

Da eventuell eine Haftung gegenüber dem ehemaligen Halter des Fliegers besteht baten wir die Werft um genaue Daten bzgl. der fälligen LTAs. (LTA Nr. und Fälligkeitsdatum).

Die Werft weigert sich jedoch beharrlich die Daten zu nennen, mit dem Argument, dass das nicht ihre Aufgabe ist und die Aufgabe nur darin besteht die LTA für die Ausstellung des ARCs durchzuführen.

Mit kommt das alles etwas fragwürdig vor, wie seht ihr das?

Gruss

Markus

24. Oktober 2020: Von _D_J_PA D. an Markus Heiss

Hallo Markus,

ggfs habe ich das Problem noch nicht ganz verstanden: ihr habt einen LTB mit der Durchführung eines ARC und 100h Kontrolle beauftragt. Soweit verstanden.
Alle Arbeiten werden doch im Workreport erfasst, so auch, wenn eine LTA durchgeführt wurde.

Auch gibt es neben BZÜ und Workreport die Übersicht durchgeführter LTAs - wenn ihr nun diese neue Liste mit der alten vergleicht müsste doch klar werden, welche LTA nun durchgeführt wurde?

Viel Erfolg.

24. Oktober 2020: Von Markus Heiss an _D_J_PA D.

Hallo,

ja, das ist genau das Problem. Einen ausführlichen Workreport liefert die Werft nicht, aus dem ersichtlich ist wann die LTA

fällig war. Die Werft hat jediglich eine Rechnung gestellt, auf der die Arbeiten beschrieben und berechnet sind.

Die Werft sagt: mehr müsste sie nicht machen.

Gruß

Markus

24. Oktober 2020: Von _D_J_PA D. an Markus Heiss

also das ist schon sehr merkwürdig... rechtlich kann ich es nicht beurteilen, nur sagen, dass ich immer (> 10 Jahre als Halter), ohne dass ich nachfragen musste, BZÜ, Workreports und LTA-Übersicht von den verschiedenen Werften erhalten habe.

24. Oktober 2020: Von Sebastian Ruffer an Markus Heiss

So eine schlechte Werft hatte ich auch mal. Fängt deine zufällig mit Air an und hört mit Lloyd auf?

Schritt 1: Neue Werft suchen. Zum ARC gehört immer auch eine BZÜ, aus der alle Laufzeiten und letzte Durchführungen ersichtlich sind. Wenn man dafür nachfragen muss stimmt was nicht.

Schritt 2: Aus der L-Akte die letzte BZÜ heraussuchen und sich für den Moment das Ganze selbst zusammenpuzzlen. Welche Haftung seitens des letzten Halters vermutest du?

24. Oktober 2020: Von Markus Heiss an Sebastian Ruffer

Nein, die Werft hat einen anderen Namen.

Der Flieger wurde letztes Jahr im Juni gekauft. Laut Kaufvertrag wurde dem Flugzeug die Mängelfreiheit und die Lufttüchtigkeit bescheinigt. Vor Abschluss des Kaufvertrages wurde von der Werft, in der der Flieger bisher gewartet wurde eine PreBuy, 100h Kontrolle und ein neues ARC ausgestellt.

Bei der diesjährigen erneuten 100h Kontrolle bzw. ARC stellte die Werft, nach eigenen Angeben, erhebliche Mängel fest bzw. sagt dass gewisse LTA/SB anscheinend nicht gemacht wurden. (Propeller, HLW, Fahrwek, Gurte)

Die Werft beurteilte die Arbeiten für die Ausstellung des ARCs als notwendig, liefert jedoch nicht die Fakten (LTA Nr. bzw. Fälligkeit).

Sollte die Fälligkeit der LTA/SB vor dem Kaufdatum liegen wäre eine Regressforderungen gegen dem ehemaligen Halter bzw. auch gegen die Werft welche die PreBuy Inspektion gemacht hat möglich.

ELT war auch abgelaufen.

Gruß

Markus

24. Oktober 2020: Von Markus Heiss an Markus Heiss

Noch was:

die Werft berechnete 5 Std / 71,-- Euro um sich einen Überblick über die L-Akte zu verschaffen, kann jedoch die gewünschten Daten nicht bereitstellen.

Der Gesamtrechnugsbetrag beläuft sich auf über 20 TSD inkl. 100h + ARC. Meine Rückfrage bzgl. der Dokumentation wurde damit abgetan, warum ich eigentlich so ein Geschiss wegen dem kleinen Betrag machen würde.

Fremdrechnungen wie z.B Propellerüberprüfung werden auch nicht vorgelegt.

Wie seht ihr diesen Sachverhalt bzw. Ist so ein Werftverhalten normal.

Gruss

Markus

24. Oktober 2020: Von Wolff E. an Markus Heiss Bewertung: +2.00 [2]

Da gibt es nur eines. Werft sofort wechseln! Dein Geld wollen sie, aber Aufzeichnungen nicht offen legen. Ich habe sein ca 25 Jahren eingene Flugzeuge, aber sowas hat mir noch nie eine werft gesagt. Ich kann ACG empfehlen, da gibt es sowas zu 100% nicht! Kommunikation ist eine der großen Stärken der ACG, da habe ich schon ganz andere Kommunikationspatzer anderer Werften erlebt...

24. Oktober 2020: Von Olaf Musch an Markus Heiss Bewertung: +2.00 [2]

Du kriegst heute in jeder KfZ-Werkstatt eine detaillierte Übersicht über die geleisteten Arbeiten, die ggf. getauschten Teile (incl. deren Katalognummern) und der benötigten Verbrauchsflüssigkeiten.

Wenn Du sowas nicht von einer Werft kriegst, würde ich dort unsauberes Arbeiten vermuten.

Ist das die gleiche Werft, die die PreBuy gemacht hat?

Du könntest (ergänzend zum Wechsel zu einer anderen Werft) die von der Werft behauptete Notwendigkeit der LTA/SB-Arbeiten einfach mal anzweifeln und um Nachweis bitten. Ohne den würdest Du die Rechnung in gänze nicht bezahlen, da ja leider auch nicht ersichtlich sei, welcher Teil der Arbeiten sich auf die von Dir beauftragte 100h+ARC und welcher sich auf die zur Diskussion stehenden LTAs/SBs bezieht...

Wie wollen die Dir eigentlich ein lufttüchtiges Flugzeug übergeben, ohne die Akte sauber gepflegt und um die durchgeführten LTAs/SBs ergänzt zu haben?

Lieber eine Ende mit Schrecken, als ein Schrecken ohne Ende: Wechseln.

Olaf

24. Oktober 2020: Von Lui ____ an Markus Heiss

Hallo,

das klingt alles sehr edgy. Ich will nicht groß rumspekulieren sondern würde wohl relativ schnell einen Anwalt, der sich mit diesem Themenkomplex auskennt einschalten. Im Zweifel bist du mit einem luftuntüchtigen und nicht versicherten Flugzeug durch die Gegend geflogen.

Deine Schilderung erinnert mich an folgenden Artikel:

https://www.fliegermagazin.de/wissen/recht-schadensersatz-unfall-mit-neugekauftem-ul/

Beste Grüße und viel Glück.

24. Oktober 2020: Von Guido Frey an Markus Heiss

"Vor Abschluss des Kaufvertrages wurde von der Werft, in der der Flieger bisher gewartet wurde eine PreBuy, 100h Kontrolle und ein neues ARC ausgestellt."

Genau vor solch einer Konstellation wurde von Mike Bush's Firma Savvy gewarnt:

Sicher gibt es viele honorige Werften, aber eine solche Konstellation bringt eine Werft naturgemäß in einen Konflikt: Wenn sie den Flieger "schlechtschreibt", wird der Vorbesitzer, der in den letzten Jahren als Kunde viel Geld bei dieser Werft gelassen hat und mit seinem Nachfolgemodell evtl. auch noch in Zukunft lassen möchte, sicher einige Nachfragen haben, die auf jeden Fall zu Ungunsten dieser Werft ausgehen... Die für die Werft vorteilhafteste Lösung ist also, den Flieger "gutzuschreiben", weiter an dem alten Kunden zu verdienen und dem Käufer dann beim nächsten Annual ebenfalls eine "gesalzene Rechnung" präsentieren zu können, ohne dass sie großartige Analysen machen müssten. Schließlich kennen sie den den Flieger ja bereits mit all seinen versteckten Macken...

Insofern wäre mein Tip, auch wenn er in der aktuellen Situation nicht (mehr) hilft, sich beim Kauf eines Fliegers eine unabhängige Werft für die Prebuy Inspection zu suchen, die mit dem Flieger vorher nicht in Kontakt war.

Selbstverständlich gibt es auch Werften, die vernünftig und transparent mit einem solchen Interessenkonflikt umzugehen wissen, aber ich finde es immer besser, solch einen Konflikt einfach von vorneherein zu vermeiden.

24. Oktober 2020: Von Wolff E. an Lui ____

Ich würde den Flieger erst mal aus der werft holen und unter Vorbehalt bezahlen. Und erst dann den Anwalt einschalten. Sonst behält am Ende die werft den Flieger als Pfand...

24. Oktober 2020: Von Lui ____ an Wolff E.

Ich will hier nicht vom Thema abdriften, aber: ist das Geld erstmal überwiesen gibt es das nicht mehr so schnell zurück. Gerichtsverfahren würden sich Jahre hinziehen, am Ende ist es ein Vergleich der den eigenen Aufwand nicht deckt.

Auf welcher rechtlichen Grundlage die Werft die Herausgabe meines Eigentums ohne vorausgehende Begleichung der Rechnung verweigern möchte kann mir dann deren Anwalt erklären.

Ich habe das Gefühl, dass die Werft fällige LTAs nicht gemacht hat und dennoch ein ARC ausgestellt hat (und positive prebuy). Anders kann ich mir das Verhalten nicht erklären.

24. Oktober 2020: Von Markus Heiss an Lui ____

Danke für die Antworten.

die Werft, welche den PreBuy und dazu noch eine 100h Kontrolle sowie das ARC gemacht hat war die Werft des ehemaligen Eigners.

Der wollte mir den Flieger nicht für eine PreBuy an eine Werft meines Vertrauens mitgeben bzw. überführen. Der PreBuy war schon dürftig, bin jedoch davon ausgegangen dass hier fällige oder anstehende LTAs aufgelistet werden.

Die neue Werft an meiner Homebase hat anscheinend die fälligen LTAs entdeckt und beseitigt, willl mir aber unerklärlicherweise keine Dokumentation erstellen, nach welcher ich ggf. wegen Verschweigen der Mängel gegen den ehenmaligen Halter bzw. die ehemalige Werft vorgehen könnte.

Den Flieger habe ich und die Rechnung habe ich erst vor kurzem bekommen.

Allles in sehr dubios und wie hier schon kommentiert unterhalb von dem KFZ Werkstatt-Standard.

Leider kann ich keine Namen der Werft nennen, da ich ansonsten relativ schnell Post vom Anwalt bekomme.

Gruss

Markus

24. Oktober 2020: Von Achim H. an Markus Heiss Bewertung: +1.00 [1]

Die LTA-Übersicht ist Aufgabe einer CAMO, nicht des ausführenden 145-Betriebes. Wer ist die CAMO?

24. Oktober 2020: Von Markus Heiss an Achim H.

Der Flieger ist nicht unter Camo.

Der bisherige Halter hat ein von LBA genehmigtes IHP geführt.

24. Oktober 2020: Von ch ess an Markus Heiss

Wenn das nicht dokumentiert wird,dann hast Du keinen Nachweis, dass es überhaupt gemacht wurde ??? Will man Dich an sich binden ? Sehr suspekt!

Arbeitsnachweis ist vorgeschrieben, das muss die Werft machen, sie wissen es also, wollen es Dir nur nicht aushändigen.

Hat man Dir zufällig mal CAMO Dienste angeboten, die Du abgelehnt hast ? ;-)

24. Oktober 2020: Von Wolff E. an Markus Heiss

Markus, ich kann mich nur wiederholen. Weg von dieser Werft, du wirst da nicht glücklich!

24. Oktober 2020: Von Achim H. an Markus Heiss Bewertung: +1.00 [1]

Wenn Du keine CAMO hast, bist Du selbst für die LTA Verfolgung zuständig und verantwortlich.

24. Oktober 2020: Von Wolff E. an Achim H.

Trotzdem muss/sollte die Werft den Kundenwunsch /Auftrag berücksichtigen bzw befolgen. Macht sie das nicht, taugt die Werft leider wenig!

24. Oktober 2020: Von Achim H. an Wolff E. Bewertung: +1.00 [1]

Ich denke letztlich geht es um die Frage, wer die Freigabe für die Arbeiten erteilt hat. Eine Werft kann nicht einfach von sich aus tätig werden und alles machen was sie für angebracht hält.

Ich würde die Rechnung teilweise begleichen und dann eine genaue Auflistung der Arbeiten und der Begründung verlangen.

Aber der Halter hat hier viel falsch gemacht, zuerst beim Kauf und dann bei der Beauftragung der Werft. Man muss sich inhaltlich auseinandersetzen mit den zu erledigenden Arbeiten und den Entscheidungen. Hinterher ist es ziemlich spät.

24. Oktober 2020: Von Tobias Glombik an Lui ____

Geld auf ein Treuhandkonto. Bis zur Zahlung könnte die Werft sonst die Herausgabe tatsächlich verweigern - § 647 BGB, das Werkunternehmerpfandrecht. Schlimmstenfalls sogar verwerten. Also egal was, erst die Kiste abholen.

24. Oktober 2020: Von Lui ____ an Tobias Glombik
Beitrag vom Autor gelöscht
25. Oktober 2020: Von Jens V. an Markus Heiss

Sind ja irgendwie 2 Thema

- Zum einem die vertragliche Thematik mit dem Vorbesitzer....

Hier würde ich vorschlagen selbst abzugleichen auf alles was so mit TC STC in deinen Flieger gehört (Zelle, Triebwerk, Prop)...ist nicht so schwer

https://ad.easa.europa.eu/search/advanced (hier bekommst du die AD's - SB sind erstmal irrelevant, wenn wichtig werden das AD's)

In der L Akte hast du normalerweise eine Übersicht der durchgeführten LTA/AD

- Zum anderen ein (vielleicht) Kommunikationsthema.

o.a. Punkte macht ja der Betrieb normalerweise.....die paar nicht einegrüsteten LTA zu benennen ist normalerweise Kerngeschäft

Da solltet ihr nochmal schnacken....das geht nicht. Spätestens wenn die LTA durchgeführt werden sollen, braucht es ja einen Auftrag

25. Oktober 2020: Von C. B. an Markus Heiss Bewertung: +1.00 [1]

https://www2.lba.de/LTAs/

Vielleicht hilft das schon mal?


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