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Das neue Heft erscheint am 30. März
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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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24. Oktober 2020: Von Lui ____ an Markus Heiss

Hallo,

das klingt alles sehr edgy. Ich will nicht groß rumspekulieren sondern würde wohl relativ schnell einen Anwalt, der sich mit diesem Themenkomplex auskennt einschalten. Im Zweifel bist du mit einem luftuntüchtigen und nicht versicherten Flugzeug durch die Gegend geflogen.

Deine Schilderung erinnert mich an folgenden Artikel:

https://www.fliegermagazin.de/wissen/recht-schadensersatz-unfall-mit-neugekauftem-ul/

Beste Grüße und viel Glück.

24. Oktober 2020: Von Wolff E. an Lui ____

Ich würde den Flieger erst mal aus der werft holen und unter Vorbehalt bezahlen. Und erst dann den Anwalt einschalten. Sonst behält am Ende die werft den Flieger als Pfand...

24. Oktober 2020: Von Lui ____ an Wolff E.

Ich will hier nicht vom Thema abdriften, aber: ist das Geld erstmal überwiesen gibt es das nicht mehr so schnell zurück. Gerichtsverfahren würden sich Jahre hinziehen, am Ende ist es ein Vergleich der den eigenen Aufwand nicht deckt.

Auf welcher rechtlichen Grundlage die Werft die Herausgabe meines Eigentums ohne vorausgehende Begleichung der Rechnung verweigern möchte kann mir dann deren Anwalt erklären.

Ich habe das Gefühl, dass die Werft fällige LTAs nicht gemacht hat und dennoch ein ARC ausgestellt hat (und positive prebuy). Anders kann ich mir das Verhalten nicht erklären.

24. Oktober 2020: Von Markus Heiss an Lui ____

Danke für die Antworten.

die Werft, welche den PreBuy und dazu noch eine 100h Kontrolle sowie das ARC gemacht hat war die Werft des ehemaligen Eigners.

Der wollte mir den Flieger nicht für eine PreBuy an eine Werft meines Vertrauens mitgeben bzw. überführen. Der PreBuy war schon dürftig, bin jedoch davon ausgegangen dass hier fällige oder anstehende LTAs aufgelistet werden.

Die neue Werft an meiner Homebase hat anscheinend die fälligen LTAs entdeckt und beseitigt, willl mir aber unerklärlicherweise keine Dokumentation erstellen, nach welcher ich ggf. wegen Verschweigen der Mängel gegen den ehenmaligen Halter bzw. die ehemalige Werft vorgehen könnte.

Den Flieger habe ich und die Rechnung habe ich erst vor kurzem bekommen.

Allles in sehr dubios und wie hier schon kommentiert unterhalb von dem KFZ Werkstatt-Standard.

Leider kann ich keine Namen der Werft nennen, da ich ansonsten relativ schnell Post vom Anwalt bekomme.

Gruss

Markus

24. Oktober 2020: Von ch ess an Markus Heiss

Wenn das nicht dokumentiert wird,dann hast Du keinen Nachweis, dass es überhaupt gemacht wurde ??? Will man Dich an sich binden ? Sehr suspekt!

Arbeitsnachweis ist vorgeschrieben, das muss die Werft machen, sie wissen es also, wollen es Dir nur nicht aushändigen.

Hat man Dir zufällig mal CAMO Dienste angeboten, die Du abgelehnt hast ? ;-)

24. Oktober 2020: Von Tobias Glombik an Lui ____

Geld auf ein Treuhandkonto. Bis zur Zahlung könnte die Werft sonst die Herausgabe tatsächlich verweigern - § 647 BGB, das Werkunternehmerpfandrecht. Schlimmstenfalls sogar verwerten. Also egal was, erst die Kiste abholen.

24. Oktober 2020: Von Lui ____ an Tobias Glombik
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