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24. Oktober 2020: Von Wolff E. an Achim H.

Trotzdem muss/sollte die Werft den Kundenwunsch /Auftrag berücksichtigen bzw befolgen. Macht sie das nicht, taugt die Werft leider wenig!

24. Oktober 2020: Von Achim H. an Wolff E. Bewertung: +1.00 [1]

Ich denke letztlich geht es um die Frage, wer die Freigabe für die Arbeiten erteilt hat. Eine Werft kann nicht einfach von sich aus tätig werden und alles machen was sie für angebracht hält.

Ich würde die Rechnung teilweise begleichen und dann eine genaue Auflistung der Arbeiten und der Begründung verlangen.

Aber der Halter hat hier viel falsch gemacht, zuerst beim Kauf und dann bei der Beauftragung der Werft. Man muss sich inhaltlich auseinandersetzen mit den zu erledigenden Arbeiten und den Entscheidungen. Hinterher ist es ziemlich spät.


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