Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 30. März
War früher alles besser?
Frühjahrsflug in die Normandie
EDNY: Slot-Frust und Datenleck
Triebwerksausfall kurz nach dem Start
Der kleine QRH-Bausatz
Unfall: Wer zu oft warnt ...
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Debriefing eines gestrigen Flugs
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

  148 Beiträge Seite 3 von 6

 1 2 3 4 5 6 
 

10. August 2020: Von Till Gerken an Chris B. K.

Wittmund ist in der Liste ja explizit aufgeführt als eine der TMZs, bei der man bei FIS verbleiben kann, sofern man mit FIS den Durchflug abstimmt. Wahrscheinlich aus dem von dir genannten Grund. Zumindest ist Wittmund damit so weit wie möglich an den bisherigen Regelungen dran.

Nur schade, dass es für andere TMZs andere Regeln gibt und man den TMZs das entsprechende Verfahren nicht ansieht.

10. August 2020: Von Chris _____ an Matthias Reinacher

Die meisten IFR-Piloten werden zustimmen, dass IFR einfach ist, und zwar genau deswegen, weil man sich mit solchem Kram wie dem hier diskutierten nicht auseinandersetzen muss. Leider kann man in D außerhalb der großen Plätze mit IFR nicht viel anfangen.

10. August 2020: Von Achim Ö. an Chris B. K.

"Also aus der AIP ENR 1-18 ..."

Also das ist ja aus der sogenannten "AIP VFR". Seit diesem Jahr habe ich hierfür nur noch das in Skydemon verfügbare Abo und darin finde ich die TMZ-Information nicht. Und auch sonst nirgends. Suche ich falsch oder ist das Abo der AIP VFR Online von Eisenschmidt wirklich der einzige Weg solche Informationen systematisch zu bekommen?

10. August 2020: Von Sven Walter an Chris _____ Bewertung: +2.00 [2]

a) ja

b) nein. Man wird nur deutlich eingeschränkter als in fliegerischen Gesetzgebungsparadiesen. Du kannst direkt von Kiel nach Borkum im Luftraum G IFR legal fliegen, wirst nur vermutlich ein schlechtes Gewissen haben (begründet oder nicht). MRVA ist ein Riesenhemmnis, die Öffnungszeiten, die wenigen Approaches, aber von 700 oder so VFR-Startplätzen kannst du passabel zum nächsten RNAV-Punkt kommen, solange du durch die erste Wolkenschicht durchkommst, und die Vorzüge von a) nutzen auf dem Weg von A nach B.

10. August 2020: Von Chris B. K. an Achim Ö. Bewertung: +1.00 [1]

Suche ich falsch oder ist das Abo der AIP VFR Online von Eisenschmidt wirklich der einzige Weg solche Informationen systematisch zu bekommen?

Du suchst nicht falsch. Das Abo bei Eisenschmidt ist leider wirklich der einzige Weg sowas zu bekommen. Dank fehlender Änderungsmitteilung, früher gab es ja immer den Hinweis welche Blätter in der Papierversion auszustauschen sind, findet man aber leider auch dort die Änderungen nicht sofort auf Anhieb. Das geht alles in einem Wust von Informationen unter.

Wobei ich generell, wie an anderer Stelle ja schon mehrfach gesagt, das ganze Prozedere mit der Veröffentlichung von Gesetzestexten hinter einer Pay-Wall höchst fragwürdig finde. Solche Texte gehören "richtig" vom Ministerium / Bundesamt veröffentlicht, wie das Bürgerliche Gesetzbuch und andere Gesetzestexte auch.

Aber selbst wenn wir mal den Moralischen weglassen: Bei einem normalen UL entsprechen die 140€, die Eisenschmidt jährlich haben will fürs Abo, ca. 2 Flugstunden. Fliegt jemand mit einer c22, dürfte das Abo einen Gegenwert von 4 Flugstunden haben. Fliegt jemand mit einem Motorschirm, wird das Verhältnis noch viel krasser.

10. August 2020: Von Achim JulietBravo an Chris B. K.

Du suchst nicht falsch. Das Abo bei Eisenschmidt ist leider wirklich der einzige Weg sowas zu bekommen. Dank fehlender Änderungsmitteilung,...

Sorry, aber das ist nicht korrekt. Du magst es nicht kennen und gerne den Teufel an die Wand malen, aber über den DFS Service VFR erhält man nicht nur diese Infos (siehe Bilder) ganz leicht und völlig kostenlos.

Ein Beispiel zum Thema TMZ ist hier zu finden.




   Back      Slideshow
      
Forward   
1 / 2




Service-VFR.png
Image | 237.0 kb | Details






Attachments: 2

Image
Service-VFR.png


Image
TMZ-Suchergebnis.png

10. August 2020: Von Achim Ö. an Achim JulietBravo

"Ein Beispiel zum Thema TMZ ist hier zu finden."

Das ist klar, das hatte Chris ja verlinkt und diese Quelle ist mir auch bekannt. Das sind aber immer nur Highlights, ohne das abwerten zu wollen. Meine Frage zielte auf das "systematisch" ab, damit meine ich alles, ohne etwas zu verpassen.

10. August 2020: Von Chris B. K. an Achim JulietBravo

Und was steht da auf der Seite des AIS-Portals, die du hier mittels Screenshot abgebildet hast?

Zitat: "Diese Seite erhebt nicht den Anspruch der Aktualität und Vollständigkeit und ist daher nicht für die Flugvorbereitung gemäß der Durchführungsverordnung VO (EU) Nr. 923/2012 geeignet."

Also weder aktuell noch vollständig und damit, wie sie selber auch feststellen, für die Flugvorbereitung nicht zulässig. Für mich fängt diese Seite nur die ganz groben Fälle ab, nachdem wohl auch die DFS erkannt hat, daß die allermeisten Piloten keinen Zugang zur AIP VFR haben und/oder nicht mittels Push-Nachrichten auf die Änderungen aufmerksam gemacht wurden.

11. August 2020: Von Wolff E. an Chris B. K. Bewertung: +1.00 [1]

"Diese Seite erhebt nicht den Anspruch der Aktualität und Vollständigkeit und ist daher nicht für die Flugvorbereitung gemäß der Durchführungsverordnung VO (EU) Nr. 923/2012 geeignet.

Mit dieser Argumentation kann man dann gut das AIP Abo verkaufen.... Ein Schelm, wer da an mehr Sicherheit beim Fliegen denkt. Wenn es nach der DFS gehen würde, würde es vermutlich kaum VFR Flüge geben.....

11. August 2020: Von Andreas Schlager an Chris B. K. Bewertung: +1.00 [1]

Ich möchte jetzt mal aus meiner (eingeschränkten, subjektiven) Sicht aus Österreich hier meinen Senf dazugeben und auch auf die Frage bzgl. "Ticket" vom Thread-Ersteller zurückkommen. Immerhin interessiert mich das auch, da man auch als Ösi öfters mal nach Deutschland fliegt:

  • So wie sich mir die Sache darstellt, gibt es offenbar keine öffentlich (d.h. für jeden) zugängliche Informationsquelle, wo die aktuellen Details einehbar sind. Sogar die offizielle AIS Seite weist auf Nonkonformität hin. Soweit ich weiß, muß der Gesetzgeber Gesetze so veröffentlichen, dass JEDER diese kostenfrei einsehen kann.
  • Somit ist für mich ein Ticket eigentlich nicht vollzugsfähig - auf welcher Grundlage denn? Auf ein Gesetz, welches es vielleicht gibt, ich aber nicht davon Kenntnis erlangen kann? Ich finde, das ganze System steht auf sehr tönernen Füßen...
11. August 2020: Von Matthias Reinacher an Andreas Schlager Bewertung: +2.00 [2]

...du hast absolut Recht. Aber das gibt es leider öfter: Grade Österreich hat sich da auch nicht gerade mit Ruhm beckleckert, Stichwort "Nationalpark Hohe Tauern" und so ;-)

11. August 2020: Von Tobias Schnell an Andreas Schlager Bewertung: +2.00 [2]

Während eine paywall vor solchen Dingen zweifellos ein Ärgernis darstellt, ist man in jedem Fall auf der legalen Seite, wenn man die Vorgaben bzgl. TMZs in der frei zugänglichen AIP ENR 2.2 befolgt.

11. August 2020: Von Achim Ö. an Tobias Schnell Bewertung: +1.00 [1]

"... ist man in jedem Fall auf der legalen Seite, wenn man die Vorgaben bzgl. TMZs in der frei zugänglichen AIP ENR 2.2 befolgt."

Vielen Dank, das ist die Art von Hinweis auf die ich gehofft hatte.

11. August 2020: Von Chris B. K. an Tobias Schnell

der frei zugänglichen AIP ENR 2.2

Wo gibt es die denn frei zugänglich?

11. August 2020: Von Tobias Schnell an Chris B. K. Bewertung: +5.00 [5]

Wo gibt es die denn frei zugänglich?

In Rohversion bei der Eurocontrol EAD, ansonsten bei Autorouter, SkyDemon, ForeFlight, diversen AIP-Apps,..

Das wird von Dir aber schon seit längerem recht konsequent ignoriert.

11. August 2020: Von Tim Harris an Chris B. K. Bewertung: +1.00 [1]

https://www.ead.eurocontrol.int/cms-eadbasic/opencms/en/login/ead-basic/

11. August 2020: Von Achim Ö. an Chris B. K.

"Wo gibt es die denn frei zugänglich?"

Vielleicht noch eine zusätzliche Erklärung, mich hat das auch eine Weile verwirrt: Das ist nicht die "AIP VFR" sondern, ich sag' mal, die "richtige AIP". Hätten diese beiden "AIPs" eine einander etwas ähnlichere Struktur oder eine Volltextsuche, dann hätte ich die fragliche Information zur TMZ vielleicht sogar selbst gefunden ;-) Vielleich kann ja mal jemand mit mehr Ahnung von der Materie als ich die Beziehung zwischen beiden Publikationen erläutern.

11. August 2020: Von Tobias Schnell an Achim Ö.

Der Textteil der AIP VFR besteht hauptsächlich aus Auszügen der AIP Deutschland, die die vermeintlich für VFR relevanten Informationen beinhalten. Der AD-Teil enthält Flugplatzdaten auch von reinen VFR-Plätzen und VFR-Anflug- und Flugplatzkarten.

Die Informationen aus dem AD-Teil sind fast alle auch in den einschlägigen Apps enthalten, so dass man ganz gut auch um die AIP VFR herumschaffen kann.

Deutschland ist auch leider nicht das einzige Land, das in der AIP nicht zu allen öffentlichen Flugplätzen informiert. Z.B. in der Schweiz und in Italien (Stichwort "Aviosuperfici") ist das ähnlich.

Wenn man sich übrigens mal die Nutzungsbedingungen der EAD-Datenbank anschaut, findet man einen Hinweis, dass die Nutzung nur kostenlos für "Airspace users paying en-route charges for flights operated partly or entirely in the ECAC area" ist. Vermutlich ist das die Hintertür, warum die VFR-AIP da nicht veröffentlicht werden muss.

11. August 2020: Von Chris B. K. an Tobias Schnell

Also Sky Demon habe ich und darin auch das "DFS German VFR AIP" Paket gebucht.

Darin habe ich die Kapitel AD und SUP. ENR kann ich in Sky Demon auch mit dem DFS-Abo nicht finden. Suche ich weiter in den "normalen" AIP-Unterlagen, bekomme ich irgendwie "nur" die AIP IFR. :-?

Die Geschichte mit den TMZs finde ich dort jedenfalls nicht.

11. August 2020: Von Tobias Schnell an Chris B. K.

ENR kann ich in Sky Demon auch mit dem DFS-Abo nicht finden

Airfields --> National AIPs --> Germany --> Enroute --> ENR 2.2 "Other Regulated Airspace" --> Seite 4 ff. Braucht übrigens kein extra DFS-Abo.

11. August 2020: Von Chris B. K. an Tobias Schnell

Danke dafür... habe dort die TMZs gefunden. Nur steht nirgendwo, ob ich bei der jeweiligen TMZ auf der FIS-Frequenz bleiben kann oder eben nicht. So gesehen bekommt man die wirklich passenden Informationen eben doch nur hinter einer Pay-Wall. :-(

11. August 2020: Von Tobias Schnell an Chris B. K. Bewertung: +1.00 [1]

Wenn Du das machst, was in der AIP steht, gibt's kein Ticket - das war meine Aussage.

11. August 2020: Von Georg v. Zulu-eZulu-schwit-Zulu an Tobias Schnell

Genau: Strange wird es, wenn man bezahlen muss, um zu erfahren, wie man sich gesetzeskonform verhält. Wie man sich möglichst komfortabel gesetzeskonform verhält, ist eine andere Frage. Dafür zahlt man dann ja auch z.B. den Steuerberater.

11. August 2020: Von Erik Sünder an Chris B. K.

Steht doch da:

"Für den Aufenthalt in der TMZ ist die Schaltung des Tran- spondercodes, - verbunden mit einer Hörbereitschaft auf der zugehörigen Frequenz-, erforderlich. "


kannst auf Dis bleiben, sobald du eine Hörbereitschaft mit der zugehörigen Frequenz hast.

Gruß Erik

12. August 2020: Von Chris _____ an Georg v. Zulu-eZulu-schwit-Zulu

Strange wird es, wenn man bezahlen muss, um zu erfahren, wie man sich gesetzeskonform verhält.

Wenn du Normen lesen musst - die zwar keine Gesetze sind, aber durch Hintertüren de facto regulativ werden können - musst du ordentlich dafür bezahlen.

Wie man sich möglichst komfortabel gesetzeskonform verhält, ist eine andere Frage. Dafür zahlt man dann ja auch z.B. den Steuerberater.

Ich mache übrigens meine private Steuererklärung selbst mit einem der auf dem Markt befindlichen Programme. Noch geht's. Aber als ich _mal_ eine klitzekleine Frage hatte, wie ich einen bestimmten Sachverhalt einreiche, und nicht einen befreundeten Steuerberater fragen wollte, rief ich beim Finanzamt an und bekam doch tatsächlich die Auskunft, dass sie nicht "beraten" dürften. Haha...


  148 Beiträge Seite 3 von 6

 1 2 3 4 5 6 
 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.22.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang