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11. August 2020: Von Tobias Schnell an Chris B. K. Bewertung: +1.00 [1]

Wenn Du das machst, was in der AIP steht, gibt's kein Ticket - das war meine Aussage.

11. August 2020: Von Georg v. Zulu-eZulu-schwit-Zulu an Tobias Schnell

Genau: Strange wird es, wenn man bezahlen muss, um zu erfahren, wie man sich gesetzeskonform verhält. Wie man sich möglichst komfortabel gesetzeskonform verhält, ist eine andere Frage. Dafür zahlt man dann ja auch z.B. den Steuerberater.

12. August 2020: Von Chris _____ an Georg v. Zulu-eZulu-schwit-Zulu

Strange wird es, wenn man bezahlen muss, um zu erfahren, wie man sich gesetzeskonform verhält.

Wenn du Normen lesen musst - die zwar keine Gesetze sind, aber durch Hintertüren de facto regulativ werden können - musst du ordentlich dafür bezahlen.

Wie man sich möglichst komfortabel gesetzeskonform verhält, ist eine andere Frage. Dafür zahlt man dann ja auch z.B. den Steuerberater.

Ich mache übrigens meine private Steuererklärung selbst mit einem der auf dem Markt befindlichen Programme. Noch geht's. Aber als ich _mal_ eine klitzekleine Frage hatte, wie ich einen bestimmten Sachverhalt einreiche, und nicht einen befreundeten Steuerberater fragen wollte, rief ich beim Finanzamt an und bekam doch tatsächlich die Auskunft, dass sie nicht "beraten" dürften. Haha...

12. August 2020: Von Olaf Musch an Chris _____

dass sie nicht "beraten" dürften.

Dürfen sie auch nicht. Aber sie müssen kostenfrei und sachgerecht korrekte Antworten geben.

Wenn es ein Sachverhalt ist, bei dem es ggf. tatsächlich mehrere korrekte Wege für die Erfassung gibt, dann ist der Gang zum Steuerberater (oder das "Ausprobieren" der Varianten in der Software) das Mittel der Wahl.

Wenn es eigentlich eindeutig ist, wie zu erfassen ist, dann sollte bei Detailfragen ("in diese Zelle, oder in diese", "welcher Teil des zugehörigen Beleges", "mit oder ohne MWSt."...) die Auskunft auch vom FA kommen.

Olaf


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