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12. August 2020: Von Olaf Musch an Chris _____

dass sie nicht "beraten" dürften.

Dürfen sie auch nicht. Aber sie müssen kostenfrei und sachgerecht korrekte Antworten geben.

Wenn es ein Sachverhalt ist, bei dem es ggf. tatsächlich mehrere korrekte Wege für die Erfassung gibt, dann ist der Gang zum Steuerberater (oder das "Ausprobieren" der Varianten in der Software) das Mittel der Wahl.

Wenn es eigentlich eindeutig ist, wie zu erfassen ist, dann sollte bei Detailfragen ("in diese Zelle, oder in diese", "welcher Teil des zugehörigen Beleges", "mit oder ohne MWSt."...) die Auskunft auch vom FA kommen.

Olaf


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