Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. März
Wartung: PT6-Probleme
Erinnerungen an das Reno Air-Race
Aktuelle Neuerungen für die GA in Europa
Rigging: Einmal geradeaus bitte!
Innsbruck bei Ostwind
Unfall: De-facto Staffelung am unkontrollierten Flugplatz
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

34 Beiträge Seite 1 von 2

 1 2 
 

Luftrecht und Behörden | Brauche ich LP auch auf Deutsch?  
10. Mai 2018: Von Arun Kumar 

Hallo zusammen,

zuerst zu meinem Hintergrund: Ich bin kein deutscher Muttersprachler und mache gerade meine PPL in Bayern in der Nähe von Ulm. Ich habe meine praktische Prüfung diese Woche bestanden und nun fehlt mir nur noch der LP Test. Bis jetzt ist es klar, dass ich den Englisch Sprachtest Level 4 brauche. Das sollte kein Problem sein. Das Problem ist im Moment für mich, dass ich nicht weiß, ob ich den LP auch in Deutsch brauche. Ich dachte dass ich mit BZF I (was ich schon gemacht habe) und LP in Englisch Level 4 in Deutschland jeden Flugplatz anfliegen darf, also auch, wo nur deutsch für Funk benutzt wird.

Jedenfalls habe ich letzte Woche mit verschiedenen Leuten gesprochen, die alle Regeln aus FCL.055 zitiert haben, und trotzdem unterschiedliche Meinungen hatten.

Manche meinten, dass ich LP auch in deutsch brauche, jemand anderes hat mir erklärt, dass ich das nur für Österreich brauchen würde. Er hat gesagt mit bZF I und LP in Englisch Level 4 kann ich in Deutschland überall hinfliegen. Wenn das so ist, wäre ich erleichtert, denn dann könnte ich in meinem Verein bleiben, wo Funk nur auf deutsch stattfindet. Ansonsten müsste ich meine Lizenz auf Englisch beschränken und einen neuen Verein suchen.

Kennt jemand von euch so einen Fall und kann mir helfen, die Situation zu klären?

Viele Grüße,

Arun

10. Mai 2018: Von Florian S. an Arun Kumar

Formal brauchst Du auch deutsche LP.

Edit: habe bei Deinem Beitrag ein "k" überlesen. Ja - Du brauchst die LP in Deutsch und musst dafür ganz normal die Prüfung machen. Ohne darfst Du nicht deutsch Funken. Ob das in der Praxis je jemand überprüft ist eine andere Frage...

10. Mai 2018: Von Alexander Patt an Florian S. Bewertung: +2.00 [2]

"Ohne darfst Du nicht deutsch Funken. Ob das in der Praxis je jemand überprüft ist eine andere Frage..."

Solch ein Beitrag von Dir? Ich bin überrascht...

"Wer denkt, er ist eh viel schlauer als alle anderen und brauch den ganzen "Quatsch" den man nur "rechtlich" braucht nicht, weil die Gesetze eben nur für die dummen Anderen gelten, der sollte sich schon mal überlegen, ob er zum Fliegen geeignet ist."

10. Mai 2018: Von Florian S. an Alexander Patt

Da habe ich mich tatsächlich falsch - also mehrdeutig - ausgedrückt:

Ich wollte nicht die Anregung geben, ohne LP zu fliegen. Es ging nur darum, dass der OP ja offensichtlich ohne LP fliegt und da er in einer späten Phase seiner Ausbildung ist vermute ich, dass er das auch schon alleine macht.

Also hätte spätestens dem FI, der ihm einen Flugauftrag gegeben hat, auffallen müssen, dass er ja dabei gar nicht funken darf.

In so fern ist die Überraschung dann hoffentlich doch kleiner ;-)

10. Mai 2018: Von Johannes König an Florian S. Bewertung: +1.00 [1]

Mail abgesehen davon, dass dieser Thread schon wieder rekordverdächtig schnell (in der 2. Antwort) in Richtung OT abgleitet, ist das von Florian S. geschriebene falsch. Siehe FCL.055(a):

General. Aeroplane, helicopter, powered-lift and airship pilots required to use the radio telephone shall not exercise the privileges of their licences and ratings unless they have a language proficiency endorsement on their licence in either English or the language used for radio communications involved in the flight. The endorsement shall indicate the language, the proficiency level and the validity date.

Die FCL schreibt ganz klar: Englisch ODER die lokal verwendete Sprache. Es besteht hier auch kein Zwang zum eigenkasteien oder draufsatteln, sonst würde in FCL nur stehen "the language used".

@Arun: BZF I oder II und Englisch lvl 4 reicht völlig, dann darfst du auch auf deutsch funken. In der Praxis lässt sich die LP deutsch level 6 aber per Eigenerklärung in die Lizenz eintragen, dann hast dus drin und gut ist. Ich würde dir außerdem anraten, auch gleich englisch level 6 zu machen. Dann bist du den LP-Käse für den Rest deines Lebens los. Damit sich die Kosten amortisieren, solltest du aber noch 20 Jahre aufwärts fliegerisch tätig sein.

Beste Grüße

Johannes

10. Mai 2018: Von Tobias Schnell an Florian S. Bewertung: +1.00 [1]

Also hätte spätestens dem FI, der ihm einen Flugauftrag gegeben hat, auffallen müssen, dass er ja dabei gar nicht funken darf

Äh, nein. Ein Flugschüler braucht weder ein Sprechfunkzeugnis, noch eine Language Proficiency. Und auch danach reicht ein LP-Eintrag für Englisch.

10. Mai 2018: Von Walter Adam an Johannes König

Äh jein,

es gibt "Strömungen" die für LP6 ein Zeitlimit von 9 Jahren einführen wollen......

10. Mai 2018: Von Stefan Jaudas an Walter Adam

Darf ich raten? Nur in einem bestimmten Land, für Lizenzinhaber dieses speziellen Landes? Oder soll das für die ganze EUdSSR gelten?

Und wie wirkt denn die ICAO proficiency denn so im internationalen Verkehr? Sind die ATCler in Ganzweitfortistan dadurch besser verständlich geworden? Machen die Piloten aus Korruptistan inzwischen ah keine ah ah Probleme mehraaaah im internationalen Flugverkehr ahhh?

https://www.icao.int/safety/lpr/Pages/Language-Proficiency-Requirements.aspx

Ach ja, das Einzige, was ich dazu gefunden habe:

https://www.skybrary.aero/index.php/English_Language_Proficiency_Requirements

ICAO require that language skills of pilots and controllers rated at Level 4 are reassessed every three years, Level 5 pilots and controllers - every six years, while at Level 6, no further assessment of English language skills is deemed necessary.

The Level 4 (operational) proficiency is considered as a minimum ‘stepping stone’ to higher levels. The main benefit of high international standards of aviation English is that communications between aircraft crew and controllers are fully understood, particularly when non-standard words and phrases are used. Also, improved language skills could help increasing the situational awareness of flight crews in relation to other aircraft, both in the air and on the ground.

Note: Commission Regulation (EU) 2015/340 states that the validity of the language proficiency endorsement for expert level (level six) is nine years from the date of assessment, for the English language. This provision is applicable for air traffic controllers in the EU member states.

Also:

  • ICAO sagt, Level 6 gilt ewig.
  • EU sagt, ATC muss Level 6 nach 9 Jahren wiederholen (komisch, die müssten doch eigentlich am ehesten in Übung sein und bleiben - oder gibts da vielleicht Länder, wo der Erwerb des Level 6, sagen wir mal, einfacher ist wie in anderen Ländern?)
  • Und jetzt sagt womöglich eine nationale Behörde, neenee, die neun Jahre, die nehmen wir auch für Alle, bis hin zum Hobbypiloten ...

Oder wie muss man das verstehen?

10. Mai 2018: Von Walter Adam an Stefan Jaudas

genau so.....

10. Mai 2018: Von Florian S. an Walter Adam

Also in meinem Schein ist ein unbegrenzt gültiges LP eingetragen - dieses jetzt nachträglich zu befristen ist verwaltungstechnisch nicht ganz einfach. Da müsste sich eine nationale Behörde schon eine neue, zusätzliche Sprachanforderung ausdenken...

10. Mai 2018: Von Markus Doerr an Florian S.

Also ich hab keine LP Deutsch eingetragen.

Macht die CAA auf der Insel nicht. Hat niemand beim Ramp Check gestört und wird ja nicht gebraucht

10. Mai 2018: Von Arun Kumar an Markus Doerr

Ich habe bereits alle Dokument für meine Lizenz eingereicht, außer dem LP Test.

Praktisch ist die Sprache für mich nicht so relevant, da ich es bevorzuge auf englisch zu funken. Falls deutsch benötigt wird, kann ich aber auch auf deutsch funken.

Wenn ich meinen LP Test in Englisch zum Luftamt Südbayern schicke, bin ich gespannt ob sie sagen dass er ausreicht. Ich denke, ich muss einfach abwarten und sehen...

10. Mai 2018: Von Johannes König an Arun Kumar

Ja, LP englisch wird reichen. Das sagt FCL.055(a) und das setzt das Luftamt auch entsprechend um.

Falls du LP deutsch drin stehen haben willst, findest du hier das Formular für die Selbsterklärung: https://aopa.de/aktuell/die-deutsche-sprachpruefung-wird-fuer-muttersprachler-aufgehoben.html

Ausfüllen, dem Lizenzantrag beilegen oder dem Prüfer bei der praktischen Prüfung mitgeben. Kostet einmalig 30€ und der lvl 6 ist drin. Dann kannst du dir auch die leidige Diskussion am Platz sparen.

Meine Lizenz wird auch beim BYLAS geführt, kann dir also aus 1. Hand berichten, dass das genau so ablaufen wird. Zumindest die Sachbearbeiter-Ebene beim BYLAS habe ich bisher auch immer sehr kooperativ und hilfsbereit erlebt, so werden z.B. Anträge per E-Mail anstandslos bearbeitet. Telefonische Erreichbarkeit ist - im Rahmen der üblichen behördlich engen Zeitfenster - auch gegeben. Das gibts in Deutschland auch anders.

10. Mai 2018: Von Mich.ael Brün.ing an Johannes König Bewertung: +2.00 [2]

"Arun Kumar" klingt nicht nach deutschem Muttersprachler. Wenngleich sein Schriftdeutsch manch anderen Muttersprachler "indisch" aussehen läßt ;-)

11. Mai 2018: Von Thomas Dietrich an Mich.ael Brün.ing

Arun,

lies mal die FCL055. Dort steht entweder Englisch oder die Sprache in der gefunkt wird.

Also der Englische Eintrag gilt für alle Sprachen.

Ich bin sogar der Meinung daß mehr als ein Eintrag der FCL wiederspricht.

11. Mai 2018: Von Florian S. an Thomas Dietrich

lies mal die FCL055. Dort steht entweder Englisch oder die Sprache in der gefunkt wird.

Also der Englische Eintrag gilt für alle Sprachen.

Hier muss man aufpassen: FCL055 (a) sagt "nur", dass man einen LP-Eintrag braucht, um überhaupt die Re chte aus der Lizenz nutzen zu dürfen. Ohne LP-Eintrag in Englisch oder der Sprache auf der gefunkt wird darf man also gar nicht fliegen - nicht mal ohne zu funken!

Das bedeutet aber noch nicht, dass man "nur" mit dem Englischen LP-Eintrag auch in jedem Land in jeder Sprache funken darf. Die Franzosen nehmen das z.B. sehr genau: Da hilft einem der englische Eintrag gar nix, wenn man am Funk französisch gesprochen hat.

Die Frage - die auf den zweiten Blick durchaus nicht ganz so einfach erscheint, ist daher, ob ein deutsches BZF II in Verbindung mit dem englischen LP-Eintrag reicht, um in Deutschland funken zu dürfen. Die einschlägigen §2 FlugfunkV und §125 LuftPersV sind da leider nicht so eindeutig...

11. Mai 2018: Von Artus an Florian S.

Das haben sie doch mit dem alten Führerschein auch gemacht. Ich hatte mich damals extra noch für das rosa Modell entschieden, da der ja explizit kein Ablaufdatum hatte. Seit ein paar Jahren hat er nun doch eins...

11. Mai 2018: Von Florian S. an Artus

Das ist was Anderes: Beim Führerschein geht es nur um das Dokument an sich - das muss regelmäßig erneuert werden (wegen des Photos). Die Fahrerlaubnis an sich ist nicht zeitbeschränkt.

11. Mai 2018: Von Juergen Baumgart an Stefan Jaudas

..als ich BZFI gemacht habe hieß es auch "gilt lebenslänglich" ...

Hahaaaa....

11. Mai 2018: Von Malte Höltken an Juergen Baumgart

Das BZF gilt ja auch lebenslänglich. BZF ist ja nciht LP.

11. Mai 2018: Von Hofrat Jürgen Hinrichs an Malte Höltken Bewertung: +0.00 [1]

Vielleicht eine blöde Frage, dann bitte ich um Nachsicht: wo steht eigentlich, dass die LP Voraussetzung für das Funken ist? Nach meinem Verständnis ist sie Voraussetzung, um die Rechte aus der Lizenz auszuüben (in der allerdings bei FCL ja das Funken enthalten ist.)

11. Mai 2018: Von Florian S. an Hofrat Jürgen Hinrichs

§2(2)2 FlugfunkV

11. Mai 2018: Von Hofrat Jürgen Hinrichs an Florian S.

Danke, die ist mir bekannt. Da steht aber nichts von LP.

11. Mai 2018: Von Florian S. an Hofrat Jürgen Hinrichs

„Vorbehaltlich der Bestimmungen von Anhang I FCL.055 der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 der Kommission vom 3. November 2011...“

13. Mai 2018: Von Markus Doerr an Florian S.

Das ist was Anderes: Beim Führerschein geht es nur um das Dokument an sich - das muss regelmäßig erneuert werden (wegen des Photos). Die Fahrerlaubnis an sich ist nicht zeitbeschränkt.

Auch das ist verallgemeinert einfach Falsch.

Meine Klasse 2 Ist natürlich jetzt zeitbeschränkt als CE, das war vorher nixht so.

Alles eine Frage der Fahrerlaubnisklasse.


34 Beiträge Seite 1 von 2

 1 2 
 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.22.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang