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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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10. Mai 2018: Von Walter Adam an Stefan Jaudas

genau so.....

10. Mai 2018: Von Florian S. an Walter Adam

Also in meinem Schein ist ein unbegrenzt gültiges LP eingetragen - dieses jetzt nachträglich zu befristen ist verwaltungstechnisch nicht ganz einfach. Da müsste sich eine nationale Behörde schon eine neue, zusätzliche Sprachanforderung ausdenken...

10. Mai 2018: Von Markus Doerr an Florian S.

Also ich hab keine LP Deutsch eingetragen.

Macht die CAA auf der Insel nicht. Hat niemand beim Ramp Check gestört und wird ja nicht gebraucht

10. Mai 2018: Von Arun Kumar an Markus Doerr

Ich habe bereits alle Dokument für meine Lizenz eingereicht, außer dem LP Test.

Praktisch ist die Sprache für mich nicht so relevant, da ich es bevorzuge auf englisch zu funken. Falls deutsch benötigt wird, kann ich aber auch auf deutsch funken.

Wenn ich meinen LP Test in Englisch zum Luftamt Südbayern schicke, bin ich gespannt ob sie sagen dass er ausreicht. Ich denke, ich muss einfach abwarten und sehen...

10. Mai 2018: Von Johannes König an Arun Kumar

Ja, LP englisch wird reichen. Das sagt FCL.055(a) und das setzt das Luftamt auch entsprechend um.

Falls du LP deutsch drin stehen haben willst, findest du hier das Formular für die Selbsterklärung: https://aopa.de/aktuell/die-deutsche-sprachpruefung-wird-fuer-muttersprachler-aufgehoben.html

Ausfüllen, dem Lizenzantrag beilegen oder dem Prüfer bei der praktischen Prüfung mitgeben. Kostet einmalig 30€ und der lvl 6 ist drin. Dann kannst du dir auch die leidige Diskussion am Platz sparen.

Meine Lizenz wird auch beim BYLAS geführt, kann dir also aus 1. Hand berichten, dass das genau so ablaufen wird. Zumindest die Sachbearbeiter-Ebene beim BYLAS habe ich bisher auch immer sehr kooperativ und hilfsbereit erlebt, so werden z.B. Anträge per E-Mail anstandslos bearbeitet. Telefonische Erreichbarkeit ist - im Rahmen der üblichen behördlich engen Zeitfenster - auch gegeben. Das gibts in Deutschland auch anders.

10. Mai 2018: Von Mich.ael Brün.ing an Johannes König Bewertung: +2.00 [2]

"Arun Kumar" klingt nicht nach deutschem Muttersprachler. Wenngleich sein Schriftdeutsch manch anderen Muttersprachler "indisch" aussehen läßt ;-)

11. Mai 2018: Von Thomas Dietrich an Mich.ael Brün.ing

Arun,

lies mal die FCL055. Dort steht entweder Englisch oder die Sprache in der gefunkt wird.

Also der Englische Eintrag gilt für alle Sprachen.

Ich bin sogar der Meinung daß mehr als ein Eintrag der FCL wiederspricht.

11. Mai 2018: Von Florian S. an Thomas Dietrich

lies mal die FCL055. Dort steht entweder Englisch oder die Sprache in der gefunkt wird.

Also der Englische Eintrag gilt für alle Sprachen.

Hier muss man aufpassen: FCL055 (a) sagt "nur", dass man einen LP-Eintrag braucht, um überhaupt die Re chte aus der Lizenz nutzen zu dürfen. Ohne LP-Eintrag in Englisch oder der Sprache auf der gefunkt wird darf man also gar nicht fliegen - nicht mal ohne zu funken!

Das bedeutet aber noch nicht, dass man "nur" mit dem Englischen LP-Eintrag auch in jedem Land in jeder Sprache funken darf. Die Franzosen nehmen das z.B. sehr genau: Da hilft einem der englische Eintrag gar nix, wenn man am Funk französisch gesprochen hat.

Die Frage - die auf den zweiten Blick durchaus nicht ganz so einfach erscheint, ist daher, ob ein deutsches BZF II in Verbindung mit dem englischen LP-Eintrag reicht, um in Deutschland funken zu dürfen. Die einschlägigen §2 FlugfunkV und §125 LuftPersV sind da leider nicht so eindeutig...

11. Mai 2018: Von Artus an Florian S.

Das haben sie doch mit dem alten Führerschein auch gemacht. Ich hatte mich damals extra noch für das rosa Modell entschieden, da der ja explizit kein Ablaufdatum hatte. Seit ein paar Jahren hat er nun doch eins...

11. Mai 2018: Von Florian S. an Artus

Das ist was Anderes: Beim Führerschein geht es nur um das Dokument an sich - das muss regelmäßig erneuert werden (wegen des Photos). Die Fahrerlaubnis an sich ist nicht zeitbeschränkt.

13. Mai 2018: Von Markus Doerr an Florian S.

Das ist was Anderes: Beim Führerschein geht es nur um das Dokument an sich - das muss regelmäßig erneuert werden (wegen des Photos). Die Fahrerlaubnis an sich ist nicht zeitbeschränkt.

Auch das ist verallgemeinert einfach Falsch.

Meine Klasse 2 Ist natürlich jetzt zeitbeschränkt als CE, das war vorher nixht so.

Alles eine Frage der Fahrerlaubnisklasse.

15. Mai 2018: Von Patrick Whiskey Echo Yankee an Florian S.

Ohne LP-Eintrag in Englisch oder der Sprache auf der gefunkt wird darf man also gar nicht fliegen - nicht mal ohne zu funken!

Wieso nicht? (my bold, siehe unten)

Aeroplane, helicopter, powered-lift and airship pilots required to use the radio telephone shall not exercise the privileges of their licences and ratings unless they have a language proficiency endorsement on their licence in either English or the language used for radio communications involved in the flight. The endorsement shall indicate the language, the proficiency level and the validity date.

Wenn ich einen Flug unternehme, bei dem ich nicht funken muss, brauche ich auch keinen LP Eintrag.

Wenn ich funken muss, benötige ich gemäß FCL.055 in jedem Land mindestens den lokalen LP Eintrag oder den Englischen. Zusätzlich brauche ich in manchen Ländern eine Funklizenz o. Ä., z.B. in Deutschland BZF oder AZF, oder in UK die Radio Telephony License.


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