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11. Mai 2018: Von Thomas Dietrich an Mich.ael Brün.ing

Arun,

lies mal die FCL055. Dort steht entweder Englisch oder die Sprache in der gefunkt wird.

Also der Englische Eintrag gilt für alle Sprachen.

Ich bin sogar der Meinung daß mehr als ein Eintrag der FCL wiederspricht.

11. Mai 2018: Von Florian S. an Thomas Dietrich

lies mal die FCL055. Dort steht entweder Englisch oder die Sprache in der gefunkt wird.

Also der Englische Eintrag gilt für alle Sprachen.

Hier muss man aufpassen: FCL055 (a) sagt "nur", dass man einen LP-Eintrag braucht, um überhaupt die Re chte aus der Lizenz nutzen zu dürfen. Ohne LP-Eintrag in Englisch oder der Sprache auf der gefunkt wird darf man also gar nicht fliegen - nicht mal ohne zu funken!

Das bedeutet aber noch nicht, dass man "nur" mit dem Englischen LP-Eintrag auch in jedem Land in jeder Sprache funken darf. Die Franzosen nehmen das z.B. sehr genau: Da hilft einem der englische Eintrag gar nix, wenn man am Funk französisch gesprochen hat.

Die Frage - die auf den zweiten Blick durchaus nicht ganz so einfach erscheint, ist daher, ob ein deutsches BZF II in Verbindung mit dem englischen LP-Eintrag reicht, um in Deutschland funken zu dürfen. Die einschlägigen §2 FlugfunkV und §125 LuftPersV sind da leider nicht so eindeutig...

15. Mai 2018: Von Patrick Whiskey Echo Yankee an Florian S.

Ohne LP-Eintrag in Englisch oder der Sprache auf der gefunkt wird darf man also gar nicht fliegen - nicht mal ohne zu funken!

Wieso nicht? (my bold, siehe unten)

Aeroplane, helicopter, powered-lift and airship pilots required to use the radio telephone shall not exercise the privileges of their licences and ratings unless they have a language proficiency endorsement on their licence in either English or the language used for radio communications involved in the flight. The endorsement shall indicate the language, the proficiency level and the validity date.

Wenn ich einen Flug unternehme, bei dem ich nicht funken muss, brauche ich auch keinen LP Eintrag.

Wenn ich funken muss, benötige ich gemäß FCL.055 in jedem Land mindestens den lokalen LP Eintrag oder den Englischen. Zusätzlich brauche ich in manchen Ländern eine Funklizenz o. Ä., z.B. in Deutschland BZF oder AZF, oder in UK die Radio Telephony License.


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