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52 Beiträge Seite 1 von 3

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Luftrecht und Behörden | Fliegen trotz MPU vor 7 Jahren?  
10. November 2017: Von Matthias Saenger 

Hallo liebe Flieger!

Das ist mein erster Beitrag und ich möchte euch auch gleich mit einer Frage "belästigen" :)

Ich bin begeisterter Fan der Fliegerei, allerdings bisher ohne praktische Flugerfahrung als PIC.
Deshalb möchte ich demnächst meine PPL A machen.

Ein Problem was ich dabei sehe ist, dass ich vor 7 Jahren betrunken am Straßenverkehr teilgenommen habe, dabei auch erwischt wurde und eine MPU machen musste.
Nach einer einjährigen Sperre wurde die MPU im ersten Anlauf bestanden und mir eine neue Fahrerlaubnis erteilt.
Seitdem nehme ich ohne Auffälligkeiten am Straßenverkehr teil.

Soweit ich mich bisher informiert habe, ist im Rahmen der Zulassung für die PPL A auch eine ZÜB inkl. Auszug aus dem Verkerhszentralregisters erforderlich.

Da für MPU-Delikte eine Speicherfrist von 10 Jahren vorliegt, wird diese Tat also noch drei Jahre in meinem Verkehrszentralregisterauszug stehen.


Ich denke damit wird eine Zulassung für die PPL A äußerst unwahrscheinlich sein. Ist diese Annahme korrekt?
Oder muss ich mir nach 7 Jahren keine Gedanken mehr machen, auch wenn der Eintrag noch da ist?

Für den Fall dass die Annahme korrekt ist und ich keine PPL A in Deutschland machen kann, habe ich mir überlegt meine PPL A im europäischen Ausland zu machen.

Anbieten würde sich einerseits England, da ich gerade auch in England lebe.
Aber hier habe ich etwas Angst dass meine Englischkenntnisse nicht gut genug sind für eine komplette Ausbildung.
Also ich spreche schon recht gutes Englisch, aber alltägliches Gerede und technische Unterhaltungen mit dem ganzen Fachvokabular sind schon ein Unterschied.
Und gerade bei einer Pilotenausbildung möchte ich schon alles 100% richtig verstehen.

Deswegen habe ich mir überlegt einen "Intensivferienkurs" in Österreich zu machen.

Meine weiteren Fragen neben der "Deutschland-Frage" wären daher:

Gibt es irgendwelche Unterschiede bzw. Vorteile/Nachteile wenn ich meine PPL A statt inDeutschland in England oder in Österreich mache?

In England ist wohl die CAA zuständig und in Österreich Austro Control.
Gibt es zwischen diesen beiden Stellen irgendwelche Vorteile/Nachteile?

Wie verhält es sich wenn ich meine PPL A im europäischen Ausland gemacht habe und später noch Erweiterungen mache. Kann ich diese problemlos in Deutschland machen und dann bei der ausländischen Behörde eintragen lassen?

Falls ich mich für England entscheide, kann der Brexit irgendwelche Auswirkungen auf die Lizenz haben?

Ich bedanke mich herzlich im Voraus für eure Antworten!

VG
NewFly

10. November 2017: Von Achim H. an Matthias Saenger

Wen Du in England lebst und "recht gut" Englisch sprichst, ist das kein Problem.

Ganze Horden schlecht Englisch sprechender Asiaten und Araber machen jedes Jahr den ATPL in UK und bei uns...

UK stellt EU-Lizenzen aus, damit bist Du sicher. Kannst die bspw. nach Österreich umziehen später.

10. November 2017: Von Michael Becher an Matthias Saenger

Die Zulassung ist Ländersache, so dass jedes Land es anders handhabt. Berlin überlässt die Entscheidung ob Du geeignet bist oder nicht der Flugschule, und damit wirst Du kein Problem haben :-)

10. November 2017: Von T. Magin an Michael Becher

Seit wann ist die ZÜP Sache der Flugschule?

10. November 2017: Von Chris _____ an Matthias Saenger

Was spricht dagegen, die ZÜP einfach zu versuchen? Ist ja nicht teuer.

Wenn du in England lebst, würde ich die Ausbildung auf jeden Fall dort machen. Du willst später ja auch dort fliegen.

Oder in USA. Gleiche Sprache, halb so teuer und um einiges vielfältiger, weil die Flugplatzinfrastruktur besser entwickelt ist und einfach mehr los ist.

10. November 2017: Von  an Chris _____ Bewertung: +1.00 [1]

hallo aus bayrisch-guantanamo,

also das mit der MPU ist ja positiv zu bewerten, daß im ersten anlauf geklappt hat und es wird in

diesem unsrem lande keiner 2 x für eine missetat der peyn unterzogen.

aus erfahrung, (ich habe selbst nicht immer einen luftfahrtgesetzestreuen lebenswandel

seit proklamation der lex schily geführt und wurde mehrfach der tortur unterzogen mit

anschließender öffentlicher auspeitschung) - kann ich sagen, daß die luftämter, hier sei

besonders das königl. bayr. luftamt süd hervorzuheben, alle meine missetaten verziehen

haben und mich geläutert durch die peyn wieder in das fliegerleben entlassen haben, sogar

mit lizenz - das stelle sich einer mal vor!

also - antrag einreichen und sehen was passiert!

sol lucet omnibus!

mfg

ingo fuhrmeister

10. November 2017: Von Tee Jay an Matthias Saenger

Es gab da mal einen vergleichbaren Fall in meiner Nähe:

https://www.wp.de/region/sauer-und-siegerland/verkehrssuender-nicht-als-pilot-geeignet-siegener-klagt-id12115253.html

Wenn Du jetzt schon weisst, daß Du überwiegend VFR und allein, maximal zu Zweit unterwegs sein wirst, dann empfehle ich eine UL Lizenz. Wir kennen so ein Gaggelfax mit der ZÜP nicht...

10. November 2017: Von Chris _____ an Tee Jay Bewertung: +0.33 [2]

Klar, so'n Luftsportgerät ist ja auch was ganz anderes. Nur etwa so gefährlich wie ein Lastwagen. Da passiert ja nie was. Da braucht man keine ZÜP.

Hingegen ein Echo-Flieger, der ist ja eher vergleichbar mit einem Airbus oder einer Boeing. Da muss man schon genauer hinsehen.

(sicher alles kein böser Wille, und Inkompetenz im Amt ist ja nicht strafbar)

10. November 2017: Von Hubert Eckl an  Bewertung: +1.00 [1]

neiheihen!! sol lucet omnibus.. dös is a schmarrn.. da leuchtet nix für alle.. kannst ja lesen. die mickey-flieger dürfen ruhig unzuverlässig sein... kann das sein, daß die Ausbildung in Theorie und Praxis so mies ist, daß das Bedienen der M-Klasse allenfalls eine Selbstgefährdung dieser Gattung Pilot ist, also man sie aufsichtsrechtlich der evolutionären Selbstausrottung überlässt? Mein letzter Satz ist so ein dadaistischer Schmarrn wie die ZÜP selbst..

10. November 2017: Von Achim H. an Chris _____ Bewertung: +2.00 [2]

Ich würde die ZÜP auf keinen Fall versuchen. Wenn sie negativ ist, könnte das weltweit nach hinten losgehen. Vom deutschen Staat schriftlich bestätigt bekommen, ein potentieller Terrorist zu sein, kann alles kaputtmachen.

10. November 2017: Von Wolff E. an Achim H. Bewertung: +1.00 [1]

Achim hat Recht. Keinen schlafenden deutschen Behördenhund wecken. Ich würde den PPL in England machen...

10. November 2017: Von  an Wolff E. Bewertung: +2.00 [2]

wo denkt ihr alle hin....seit wann sind terroristen unzuverlässig?

so ein grüneheini mit gewehr im vw hats doch zum außenminister

gebracht...tztztztz

mfg

ingo fuhrmeister

10. November 2017: Von Jens V. an 

Moin Moin,

vielleicht hab ich die Frage falsch verstanden, aber geht es wirklich um die ZÜP oder um den Auszug aus dem Zentralregister, dass die Behörde bei der Ausbildung fordert?

Ich würde einfach mal bei der Begörde anrufen und fragen was die brauchen

Grüße

Jens

10. November 2017: Von Wolff E. an Jens V. Bewertung: +2.00 [2]

Die fragen bei allen Behörden nach. Auch in Flensburg und da steht das Punktekonto und was es war. Don't do it. Never wake up a sleeping dog. Mach den ppl in England. Sooo schwer ist das nicht in Englisch zu machen.

10. November 2017: Von  an Wolff E.

Ich freu mich schon auf den neuen fliegerfilm: der mit dem Sleeping Dog tanzt...

10. November 2017: Von B. S.chnappinger an Matthias Saenger

Ich wäre mit dem Versuch einer ZÜP Beantragung in Deinem Fall sehr zurückhaltend.

Im Falle des Nichtbestehens ist und bleibt es eine amtlich erfasste "Unzulänglichkeit", ein Makel und es ist davon auszugehen, dass dies irgendwo im Dschungel der Behörden-IT gespeichert bleibt und möglicherweise auch mal Gerichten transparent wird.

Bedenke nur, Du fliegst beispielsweise mit ausländischer Lizenz und deutscher Versicherung und hast einen Flugunfall bei dem die Versicherung versucht, sich um die Schadensregulierung zu drücken. Der Fall geht vor Gericht und Deine abgelehnte ZÜP kommt auf den Tisch! Nicht nur, dass Du dann schlechtere Karten hast, auch könnte Dir die Versicherung Verschweigen von relevanten Informationen vorhalten, was zum Wegfall des Versicherungsschutzes führt. Irgendwas Passendes finden die schon in ihren AGBs!

Oder Du verschweigst die negative ZÜP bei der ausländischen Luftfahrtbehörde, die Dir den PPL ausstellt. Könnte es nicht sein, dass Du zur Offenlegung solcher "schwerwiegender" Informationen verpflichtet bist?

Next, Du möchtest in ein paar Jahren in Deutschland eine Lizenzerweiterung, Rating, etc. erlangen - poppt die negative ZÜP dann vielleicht auf?

ich artikuliere diese Bedenken hier ohne eigene Erfahrungen auf diesem Gebiet und ohne spezielle Rechts- und Verfahrenskenntnis, bin also kein "Experte". Aus allgemeiner Lebenserfahrung heraus glaube ich aber, dass zunehmende Informationsvernetzung auch vor Behörden nicht halt macht und, dass einem vor Gericht auch Sachverhalte negativ ausgelegt werden, die nicht explizit im Gesetz stehen. Also besser nichts riskieren, keine schlafenden Hunde wecken!

Österreich finde ich übrigens recht gut und pragmatisch was den PPL betrifft, Sprachbarriere zudem (fast) ausgeschlossen.

10. November 2017: Von Erik N. an Matthias Saenger

Die PPL wird von den Bezirksregierungen der Bundesländer betreut, und es gibt da wahrscheinlich recht unterschiedliche Auffassungen, wie genau man es mit der ZÜP nimmt. Das ist schwer zu sagen. Generalle kann auch wohl einfach mal anrufen und nachfragen, wie sie zu zu sowas stehen, ist ja länger her. Ob das dann auch offiziell so gemacht wird, ist wieder eine andere Frage.

Generell, wenn Du eh in England lebst, würde ich auch sagen, mach die PPL einfach in England, die Luftfahrtsprache ist ohnehin Englisch, das ist nicht so schwer, und es bildet auch weiter.... und es gibt keine Anzeichen, daß England aus der EASA austritt.

10. November 2017: Von Wolff E. an Erik N. Bewertung: +1.00 [1]

Erik, genau DAS würde ich nicht machen. Die Behörden fragen definitiv in Flensburg nach und erfahren dann von der Alkoholfahrt. Ich hatte damals Punkte wegen mehrfach zu schnellem fahren. Erst ein freiwilliger Kurs zum Punkteabbau ermöglichte mir, den PPL zu machen. Und ich wurde ermahnt, noch eine rote Ampel oder wieder zu schnell und der ppl würde bei der nächsten Verlängerung nicht verlängert. Das war 1992 und hatte mit der ZUEP nichts zu tun. Sobald man bei einer Behörde eine Auskunft einholt, startet ein Verwaltungsakt. Warum sowas machen?

10. November 2017: Von Erik N. an Wolff E.

ich dachte einfach an einen unverbindlichen Anruf bei der Bezirksregierung, mit einer der zuständigen Mitarbeiter. Die wissen ja im Regelfall, wie es so läuft.... und wie sie entscheiden. Da hat man keinen Namen und nichts genannt. Ist eher generell... Nettes Gespräch, mal so gefragt.....

10. November 2017: Von Wolff E. an Wolff E.

Was mir gerade einfällt, es gab Fälle, da wurde der ppl eingezogen, weil man wegen Steuerhinterziehung verurteilt wurde.und soweit ich weiß, ist besoffen Autofahren eine Straftat. Es gab hier im Forum vor ein paar Jahren den Fall eines besoffenen Motorradfahrer, der einen Unfall baute und erst Mal seine Controller-Lizenz verlor.

10. November 2017: Von T. Magin an Erik N. Bewertung: +2.00 [2]

Und was macht man mit der Auskunft? Verlassen kann man sich in keinem Fall darauf. Auf Basis einer mündlichen Auskunft dann doch die ZÜP beantragen? Würde ich nie machen. Schon dreimal nicht, wenn ich eh auf der Insel wohne und dort ohne jedes Risiko meinen PPL machen kann.

10. November 2017: Von Erik N. an T. Magin

Stimmt auch wieder.....

10. November 2017: Von Juergen Baumgart an Erik N.

>>Die PPL wird von den Bezirksregierungen der Bundesländer betreut, und es gibt da wahrscheinlich recht unterschiedliche Auffassungen, wie genau man es mit der ZÜP nimmt.<<

Genau....gibt's wohl 'nen Nasenfaktor dabei . Sowas kannte man früher eigentlich nur vom Hörensagen von weiter östlich gelegen Ländern.

10. November 2017: Von Peter Steinert an Michael Becher

Nein, dem ist definitiv nicht so... die Behörde entscheidet da völlig ohne Flugschule!

woher kommt die Aussage denn?

10. November 2017: Von Michael Becher an T. Magin

Die ZUP nicht, aber die Entscheidung was die ZUP aussagt


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