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Das neue Heft erscheint am 30. März
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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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10. November 2017: Von Erik N. an Matthias Saenger

Die PPL wird von den Bezirksregierungen der Bundesländer betreut, und es gibt da wahrscheinlich recht unterschiedliche Auffassungen, wie genau man es mit der ZÜP nimmt. Das ist schwer zu sagen. Generalle kann auch wohl einfach mal anrufen und nachfragen, wie sie zu zu sowas stehen, ist ja länger her. Ob das dann auch offiziell so gemacht wird, ist wieder eine andere Frage.

Generell, wenn Du eh in England lebst, würde ich auch sagen, mach die PPL einfach in England, die Luftfahrtsprache ist ohnehin Englisch, das ist nicht so schwer, und es bildet auch weiter.... und es gibt keine Anzeichen, daß England aus der EASA austritt.

10. November 2017: Von Wolff E. an Erik N. Bewertung: +1.00 [1]

Erik, genau DAS würde ich nicht machen. Die Behörden fragen definitiv in Flensburg nach und erfahren dann von der Alkoholfahrt. Ich hatte damals Punkte wegen mehrfach zu schnellem fahren. Erst ein freiwilliger Kurs zum Punkteabbau ermöglichte mir, den PPL zu machen. Und ich wurde ermahnt, noch eine rote Ampel oder wieder zu schnell und der ppl würde bei der nächsten Verlängerung nicht verlängert. Das war 1992 und hatte mit der ZUEP nichts zu tun. Sobald man bei einer Behörde eine Auskunft einholt, startet ein Verwaltungsakt. Warum sowas machen?

10. November 2017: Von Erik N. an Wolff E.

ich dachte einfach an einen unverbindlichen Anruf bei der Bezirksregierung, mit einer der zuständigen Mitarbeiter. Die wissen ja im Regelfall, wie es so läuft.... und wie sie entscheiden. Da hat man keinen Namen und nichts genannt. Ist eher generell... Nettes Gespräch, mal so gefragt.....

10. November 2017: Von Wolff E. an Wolff E.

Was mir gerade einfällt, es gab Fälle, da wurde der ppl eingezogen, weil man wegen Steuerhinterziehung verurteilt wurde.und soweit ich weiß, ist besoffen Autofahren eine Straftat. Es gab hier im Forum vor ein paar Jahren den Fall eines besoffenen Motorradfahrer, der einen Unfall baute und erst Mal seine Controller-Lizenz verlor.

10. November 2017: Von T. Magin an Erik N. Bewertung: +2.00 [2]

Und was macht man mit der Auskunft? Verlassen kann man sich in keinem Fall darauf. Auf Basis einer mündlichen Auskunft dann doch die ZÜP beantragen? Würde ich nie machen. Schon dreimal nicht, wenn ich eh auf der Insel wohne und dort ohne jedes Risiko meinen PPL machen kann.

10. November 2017: Von Erik N. an T. Magin

Stimmt auch wieder.....

10. November 2017: Von Juergen Baumgart an Erik N.

>>Die PPL wird von den Bezirksregierungen der Bundesländer betreut, und es gibt da wahrscheinlich recht unterschiedliche Auffassungen, wie genau man es mit der ZÜP nimmt.<<

Genau....gibt's wohl 'nen Nasenfaktor dabei . Sowas kannte man früher eigentlich nur vom Hörensagen von weiter östlich gelegen Ländern.


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