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10. November 2017: Von B. S.chnappinger an Matthias Saenger

Ich wäre mit dem Versuch einer ZÜP Beantragung in Deinem Fall sehr zurückhaltend.

Im Falle des Nichtbestehens ist und bleibt es eine amtlich erfasste "Unzulänglichkeit", ein Makel und es ist davon auszugehen, dass dies irgendwo im Dschungel der Behörden-IT gespeichert bleibt und möglicherweise auch mal Gerichten transparent wird.

Bedenke nur, Du fliegst beispielsweise mit ausländischer Lizenz und deutscher Versicherung und hast einen Flugunfall bei dem die Versicherung versucht, sich um die Schadensregulierung zu drücken. Der Fall geht vor Gericht und Deine abgelehnte ZÜP kommt auf den Tisch! Nicht nur, dass Du dann schlechtere Karten hast, auch könnte Dir die Versicherung Verschweigen von relevanten Informationen vorhalten, was zum Wegfall des Versicherungsschutzes führt. Irgendwas Passendes finden die schon in ihren AGBs!

Oder Du verschweigst die negative ZÜP bei der ausländischen Luftfahrtbehörde, die Dir den PPL ausstellt. Könnte es nicht sein, dass Du zur Offenlegung solcher "schwerwiegender" Informationen verpflichtet bist?

Next, Du möchtest in ein paar Jahren in Deutschland eine Lizenzerweiterung, Rating, etc. erlangen - poppt die negative ZÜP dann vielleicht auf?

ich artikuliere diese Bedenken hier ohne eigene Erfahrungen auf diesem Gebiet und ohne spezielle Rechts- und Verfahrenskenntnis, bin also kein "Experte". Aus allgemeiner Lebenserfahrung heraus glaube ich aber, dass zunehmende Informationsvernetzung auch vor Behörden nicht halt macht und, dass einem vor Gericht auch Sachverhalte negativ ausgelegt werden, die nicht explizit im Gesetz stehen. Also besser nichts riskieren, keine schlafenden Hunde wecken!

Österreich finde ich übrigens recht gut und pragmatisch was den PPL betrifft, Sprachbarriere zudem (fast) ausgeschlossen.


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