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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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10. November 2017: Von Jens Helmstedt an Matthias Saenger Bewertung: +1.00 [1]

Mach die PPL auf keinen Fall in Deutschland! Die ZÜP ist ein unkalkulierbares Risiko und völlig willkürlich.

Nachteile hat die UK-Lizenz nicht, gerade wenn Du auch da wohnst, ist es alles sogar viel einfacher. Weniger unnützer Papierkram, Theorieprüfung an der Flugschule mit eigener Zeiteinteilung, Examiner meist auch gleich an der Schule.

Wenn Du später wirklich mal unbedingt eine deutsche Lizenz haben willst, kannst Du die einfach umschreiben lassen, wenn Deine Akten sauber sind.

10. November 2017: Von Peter Steinert an Michael Becher Bewertung: +1.00 [1]

Nein, auch das nicht.... der Bescheid, ob du zuverlässig bist oder nicht, geht direkt an den Flugschüler nach hause. Die ATO wird weder gefragt, noch erhält sie im Vorfeld Bescheid.

@Themenstarter: ich glaube, die besten Tipps hast du bekommen... gehe das Risiko der ZÜP nicht ein mit dem Hintergrund

10. November 2017: Von  an Michael Becher Bewertung: +2.00 [2]

hat die eu nicht die züp als europawidridg eingestuft? ist das "wir schaffen das"-land nicht dadurch

rechtswidrig in der eu unterwegs? oder gibts da eine opt out oder "uns-ist-das-scheiß-egal-was-die-eu-beschließt-haltung"; der regierung?

mfg

ingo fuhrmeister

10. November 2017: Von  an Peter Steinert

Ich schließe mich an: Obwohl ich glaube, dass das nach so langer Zeit kein Problem mehr sein sollte (was auch mehr als fair wäre), würde ich das Risiko hier schlafende Hunde zu wecken, nicht eingehen.

Ich würde den PPL einfach in England machen. Dagegen spricht m.E. nichts!

10. November 2017: Von T. Magin an 

"gibts da eine opt out "uns-ist-das-scheiß-egal-was-die-eu-beschließt-haltung"";

Ob's ein Opt out gibt ist Deutschland wohl egal, es wird einfach gezogen, zur Not virtuell.

10. November 2017: Von Alexander Callidus an Matthias Saenger Bewertung: +2.00 [2]

Ich rate Dir auch, den PPL nicht hier zu machen, aber aus anderen Gründen: wenn Dir für ein Jahr der Führerschein entzogen und eine MPU verordnet wurde, ist entweder bei der Trunkenheitsfahrt irgendwas passiert oder Du hattest 1,6 Promille - manche Bundesländer setzen die Grenze auch bei 1,1 Promille an. Jemand, der mit >1,6 Promille Auto fährt, ist kein alkoholisierter Autofahrer, sondern ein autofahrender Alkoholiker (die anderen hören vorher auf zu trinken, weil sie sich unwohl fühlen).

ich möchte keine Grundsatzdiskussion vom Zaun brechen, Dir nichts unterstellen und bitte, Du mußt nichts rechtfertigen.

Aber vor diesem Hintergrund würde ich mich an Deiner Stelle nicht dem Risiko aussetzen, dass ein Behördenmitarbeiter das ähnlich sieht wie oben skizziert. Mach Deinen PPL anderswo und 10 j nach der damaligen Wiedererteilung hast Du hier eine reine Weste.

10. November 2017: Von Jens V. an Alexander Callidus
Moin Moin

oh man, da muss der ein oder andere ja echt schlechte Erfahrungen gemacht haben mit den Behörden...

Wenn ich mir das LiftSiG ansehen, dann ist doch nach 5 Jahren alles schiko:
https://www.gesetze-im-internet.de/luftsig/__7.html
###-MYBR-###Grüße

Jens
11. November 2017: Von Erik N. an 

Nach dem Brexit ist Deutschland die EU. Ok, Frankreich auch ein bisschen. Aber mal ehrlich: bis die ZÜP wechkommt, fliegt Caiptn Kirk mit der Enterprise hier herum

Daher, pragmatisch, quadratisch, gut: PPL in England ;)

11. November 2017: Von Michael Kimmel an Matthias Saenger Bewertung: +1.00 [1]

Bei mir war es kein Alkohol sondern zu schnelles Fahren, rote Ampeln usw., was nach 18 Punkten 2011 zu meinem Führerscheinentzug führte. Da ich in der MPU eine "charakterliche Veränderung" nachweisen müsste, habe ich bis dato darauf verzichtet und lasse mich seither fahren bzw. benutze ich Bus, Bahn und E-bike. Letztes Jahr machte ich eine LAPL Prüfung (Umschreibung von ur-altem ICAO PPL) und beantragte daraufhin den Schein bei der Behörde in Düsseldorf. Die ZÜP war in Ordnung, der Auszug aus Flensburg natürlich nicht. Ich hatte echt Bammel, die Papiere beim RP einzureichen und war schon drauf und dran auszuflaggen, rief aber auf Anraten eines Anwaltes für Luftrecht, der die Leute in Ddorf gut einschätzen konnte, bei meiner zuständigen Sachbearbeiterin an und schilderte ihr den Fall.

Sie meinte, wenn seit mehr als 5 Jahren nichts vorgefallen ist, stünde der Erteilung der Lizenz nichts im Wege. Eine Woche später war mein Lappeln da.

Alkohol ist zwar nicht das gleiche aber Du hast ja durch die MPU nachgewiesen dass Du Dich charakterlich verändert hast. Vielleicht einfach mal beim RP anfragen, ausflaggen kann man ja immer noch oder? Ich glaube da gibt es viel Spielraum bei den Behörden...

Michael

11. November 2017: Von Wolff E. an Jens V. Bewertung: +2.00 [2]

Du haust da was durcheinander. Die ZUEP und die Abfrage in Flensburg sind zwei paar Schuhe. Die Abfrage in Flensburg gab es auch schon vor 25 Jahren (mir so passiert). Und die Behörden entscheiden dann Recht "persönlich nach eigener Einschätzung" und damit nicht einklagbar. Du lebst in England und arbeitest da. Was spricht dagegen, dort den PPL Zu machen? Aus meiner Sicht nichts, es sei denn, du hast uns nicht alles gesagt. Ich selber habe gerade so Englisch Level 4 und traue mir zu, einen PPL in Englisch zu machen. Und ich habe nie im Ausland gelebt.

11. November 2017: Von Thomas Kube an Matthias Saenger

Wie ich im persönlichen Umfeld mehrfach erlebt habe bekommt nach so einem Vorfall nach 5 Jahren auch wieder seinen Jagdschein.

Die Waffenbesitzrechte für Jäger sind nur auf 2 Kurzwaffen beschränkt. Langwaffen soviel wie man Meter Waffenschrank hat.

Es es kommt wohl auf allgemeine Darstellung der Lebensituation an.

Ein Anruf bei der zuständigen Behörde klärt das sicherlich schnell, denn die haben das jeden Tag.

Es werden ja nicht zur wir Piloten gezüpt sondern auch jede andere Person die den Sicherheitsbereich betreten darf (Techniker, Reinigungskräfte, Sicherheitspersonal).

Thomas

11. November 2017: Von Willi Fundermann an Jens V.

Das sehe ich anders. In § 7 LuftSiG steht zwar bei Verurteilungen etwas von einer 5-Jahres-Frist. Da gibt es aber auch noch die "sonstigen Erkenntnissen", und da ist von einem "Verfallsdatum" keine Rede, sondern von einer "Gesamtwürdigung", was bei Juristen ein ziemlich interpretationsbedürftiger Begriff ist:

"Bei sonstigen Verurteilungen oder beim Vorliegen sonstiger Erkenntnisse ist im Wege der Gesamtwürdigung nach Satz 1 zu prüfen, ob sich daraus im Hinblick auf die Sicherheit des Luftverkehrs Zweifel an der Zuverlässigkeit des Betroffenen ergeben. Als sonstige Erkenntnisse kommen insbesondere in Betracht: ... 4. Alkohol-, Rauschmittel- oder Medikamentenabhängigkeit oder regelmäßiger Missbrauch dieser Substanzen, ..."

Und - wie Wolf schon schrieb - ZÜP und Flensburg sind zwei verschiedene Dinge. In § 4, Abs. 1, Nr. 3 LuftVG steht:

"...keine Tatsachen vorliegen, die den Bewerber als unzuverlässig erscheinen lassen, ein Luftfahrzeugzu führen oder zu bedienen, und keine Zweifel an der Zuverlässigkeit des Bewerbers nach § 7 des Luftsicherheitsgesetzes bestehen..."

Das heißt, hier ist quasi eine "doppelte Zuverlässigkeit" gefordert.

11. November 2017: Von Tobias Schnell an Willi Fundermann

Das heißt, hier ist quasi eine "doppelte Zuverlässigkeit" gefordert

Es ist sogar eine dreifache Zuverlässigkeit gefordert, denn bei der Bewerbermeldung und bei bestimmten Verlängerungsanlässen ist zu alle dem auch noch ein Behördenführungszeugnis vorzulegen.

Tobias

11. November 2017: Von Willi Fundermann an Tobias Schnell

Was ich bisher nie verstanden habe. Wenn alles ordnungsgemäß liefe, müsste in jedem Fall alles, was im Zentralregisterauszug ("Führungszeugnis") steht, auch bei der ZÜP auftauchen.

11. November 2017: Von Tobias Schnell an Willi Fundermann

Was ich bisher nie verstanden habe

Da bist Du nicht allein...

11. November 2017: Von Stefan Jaudas an Willi Fundermann

... wobei mir bis heute nicht klar ist, was Punkte in Flensburg oder Alk am Steuer mit dem

Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs, insbesondere vor Flugzeugentführungen, Sabotageakten und terroristischen Anschlägen (https://www.gesetze-im-internet.de/luftsig/__1.html)

zu tun hat.

Aber so weit ist das von dem eigentlichen des 1934er Flugleitergedankens wahrscheinlich nicht weg. Damals hieß das halt nicht Terrorismusbekämpfung und Zuverlässigkeit, sondern Reichsflucht und Abstammung.

13. November 2017: Von Lutz D. an Thomas Kube Bewertung: +3.00 [3]

„ich im persönlichen Umfeld mehrfach erlebt habe bekommt nach so einem Vorfall nach 5 Jahren auch wieder seinen Jagdschein.

hmm, Montagmorgens bin ich ja immer böse: Ich würde echt mein persönliches Umfeld ändern.

14. November 2017: Von B. S.chnappinger an Lutz D. Bewertung: +5.00 [5]

Gscheidhaferl!

18. November 2017: Von Rick G. an B. S.chnappinger

Bei der ZÜP erhält die Bezirksregierung keine Informationen über die Punkte beim KBA.

Zweifel an der Tauglichkeit besteht, wenn die Staatsanwaltschaft Ermittlungen aufnimmt.

20. November 2017: Von B. S.chnappinger an Rick G. Bewertung: +1.00 [1]

Sorry, aber das ist zu kurz gegriffen. Es ist bekannt, dass die ZÜP schon aufgrund eines Firmeninsolvenzverfahrens (Antragsteller war Geschäftsführer) nicht erfolgreich bestanden wurde. Ebenso im Falle von Vorliegen eines Straftatbestands in der Historie des Antragstellers; dazu können auch Verkehrsdelikte zählen (z.B. Trunkenheit, Fahrerflucht, fahrlässige Körperverletzung, etc.) - diese sind auch beim KBA vermerkt. Da greift ein Rädchen ins andere... die "Punkte in Flensburg" sind dabei nur ein Nebenereignis.

20. November 2017: Von Wolff E. an Rick G. Bewertung: +1.00 [1]

Ganz abgesehen von der ZÜP werden Infos vom KBA eingeholt. Und da steht dann jede Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtvergehen, Überholen im Überholverbot und auch Trunkenheitsfahrten drin.

21. November 2017: Von Rick G. an Wolff E.

Dann hat die Dame bei der Bezirksregierung mir eine falsche Information gegeben. Ich habe explizit nachgefragt, ob mein Punktestand beim KBA eine Rolle bei der ZÜP spielt und dies wurde verneint, dass sie dazu auch keine Info erhalten.

21. November 2017: Von Erik N. an Rick G. Bewertung: +1.00 [1]

Welches Bundesland ? Nicht NRW, denn hier wollen sie den Auszug explizit sehen. Und es geht nicht primär um die Anzahl der Punkte, sondern wie sie zustande kamen.

Ein paar leichtere Verstöße über einen längeren Zeitraum verteilt sind ok - woher weiss ich das wohl als Vielfahrer :) - aber die "echt heavy" Sachen, wie z.B. hoher Punktestand (kurz vor Entzugslimit), rechts überholen, häufige Wiederholungen, Nötigung, Sufffahrten, etc sind ein No Go. Auch die im Vergleich gefährlichen Geschwindigkeitsüberschreitungen - also z.B innerorts über 20 zu viel, oder auf der Autobahn voll druff - das mögen sie eher nicht so gerne.

21. November 2017: Von Rick G. an Erik N.

NRW. Habe mich erst letzte Woche erkundigt.
Das Telefonat ging auch nur kurz, da ich nur wissen wollte, ab wie vielen Punkten die ZÜP gefährdet ist, da im Internet ja verschiedene Versionen kursieren.

Tief ins Detail sind wir nicht gegangen, jedoch das man sich bei den Punkten keine Sorge machen müsste.

21. November 2017: Von Tee Jay an Rick G. Bewertung: +1.00 [1]

Du hast aber den von mir verlinkten Zeitungsartikel weiter oben (vom 10.) gelesen?


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