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11. November 2017: Von Thomas Kube an Matthias Saenger

Wie ich im persönlichen Umfeld mehrfach erlebt habe bekommt nach so einem Vorfall nach 5 Jahren auch wieder seinen Jagdschein.

Die Waffenbesitzrechte für Jäger sind nur auf 2 Kurzwaffen beschränkt. Langwaffen soviel wie man Meter Waffenschrank hat.

Es es kommt wohl auf allgemeine Darstellung der Lebensituation an.

Ein Anruf bei der zuständigen Behörde klärt das sicherlich schnell, denn die haben das jeden Tag.

Es werden ja nicht zur wir Piloten gezüpt sondern auch jede andere Person die den Sicherheitsbereich betreten darf (Techniker, Reinigungskräfte, Sicherheitspersonal).

Thomas

13. November 2017: Von Lutz D. an Thomas Kube Bewertung: +3.00 [3]

„ich im persönlichen Umfeld mehrfach erlebt habe bekommt nach so einem Vorfall nach 5 Jahren auch wieder seinen Jagdschein.

hmm, Montagmorgens bin ich ja immer böse: Ich würde echt mein persönliches Umfeld ändern.

14. November 2017: Von B. S.chnappinger an Lutz D. Bewertung: +5.00 [5]

Gscheidhaferl!

18. November 2017: Von Rick G. an B. S.chnappinger

Bei der ZÜP erhält die Bezirksregierung keine Informationen über die Punkte beim KBA.

Zweifel an der Tauglichkeit besteht, wenn die Staatsanwaltschaft Ermittlungen aufnimmt.

20. November 2017: Von B. S.chnappinger an Rick G. Bewertung: +1.00 [1]

Sorry, aber das ist zu kurz gegriffen. Es ist bekannt, dass die ZÜP schon aufgrund eines Firmeninsolvenzverfahrens (Antragsteller war Geschäftsführer) nicht erfolgreich bestanden wurde. Ebenso im Falle von Vorliegen eines Straftatbestands in der Historie des Antragstellers; dazu können auch Verkehrsdelikte zählen (z.B. Trunkenheit, Fahrerflucht, fahrlässige Körperverletzung, etc.) - diese sind auch beim KBA vermerkt. Da greift ein Rädchen ins andere... die "Punkte in Flensburg" sind dabei nur ein Nebenereignis.

20. November 2017: Von Wolff E. an Rick G. Bewertung: +1.00 [1]

Ganz abgesehen von der ZÜP werden Infos vom KBA eingeholt. Und da steht dann jede Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtvergehen, Überholen im Überholverbot und auch Trunkenheitsfahrten drin.

21. November 2017: Von Rick G. an Wolff E.

Dann hat die Dame bei der Bezirksregierung mir eine falsche Information gegeben. Ich habe explizit nachgefragt, ob mein Punktestand beim KBA eine Rolle bei der ZÜP spielt und dies wurde verneint, dass sie dazu auch keine Info erhalten.

21. November 2017: Von Erik N. an Rick G. Bewertung: +1.00 [1]

Welches Bundesland ? Nicht NRW, denn hier wollen sie den Auszug explizit sehen. Und es geht nicht primär um die Anzahl der Punkte, sondern wie sie zustande kamen.

Ein paar leichtere Verstöße über einen längeren Zeitraum verteilt sind ok - woher weiss ich das wohl als Vielfahrer :) - aber die "echt heavy" Sachen, wie z.B. hoher Punktestand (kurz vor Entzugslimit), rechts überholen, häufige Wiederholungen, Nötigung, Sufffahrten, etc sind ein No Go. Auch die im Vergleich gefährlichen Geschwindigkeitsüberschreitungen - also z.B innerorts über 20 zu viel, oder auf der Autobahn voll druff - das mögen sie eher nicht so gerne.

21. November 2017: Von Rick G. an Erik N.

NRW. Habe mich erst letzte Woche erkundigt.
Das Telefonat ging auch nur kurz, da ich nur wissen wollte, ab wie vielen Punkten die ZÜP gefährdet ist, da im Internet ja verschiedene Versionen kursieren.

Tief ins Detail sind wir nicht gegangen, jedoch das man sich bei den Punkten keine Sorge machen müsste.

21. November 2017: Von Tee Jay an Rick G. Bewertung: +1.00 [1]

Du hast aber den von mir verlinkten Zeitungsartikel weiter oben (vom 10.) gelesen?

22. November 2017: Von Guido Frey an Rick G.

In NRW gibt es m. W. zwei verschiedene Bezirksregierungen (Düsseldorf und Münster), die für Luftfahrt zuständig sind und zum Teil Ermessensspielräume unterschiedlich ausnutzen. Von daher wäre es jeweils interessant zu wissen, auf welche Bezirksregierung sich die Auskunft bezieht.

22. November 2017: Von Rick G. an Guido Frey

Ich habe mit Münster telefoniert.


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