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20. November 2017: Von B. S.chnappinger an Rick G. Bewertung: +1.00 [1]

Sorry, aber das ist zu kurz gegriffen. Es ist bekannt, dass die ZÜP schon aufgrund eines Firmeninsolvenzverfahrens (Antragsteller war Geschäftsführer) nicht erfolgreich bestanden wurde. Ebenso im Falle von Vorliegen eines Straftatbestands in der Historie des Antragstellers; dazu können auch Verkehrsdelikte zählen (z.B. Trunkenheit, Fahrerflucht, fahrlässige Körperverletzung, etc.) - diese sind auch beim KBA vermerkt. Da greift ein Rädchen ins andere... die "Punkte in Flensburg" sind dabei nur ein Nebenereignis.


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