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11. November 2017: Von Wolff E. an Jens V. Bewertung: +2.00 [2]

Du haust da was durcheinander. Die ZUEP und die Abfrage in Flensburg sind zwei paar Schuhe. Die Abfrage in Flensburg gab es auch schon vor 25 Jahren (mir so passiert). Und die Behörden entscheiden dann Recht "persönlich nach eigener Einschätzung" und damit nicht einklagbar. Du lebst in England und arbeitest da. Was spricht dagegen, dort den PPL Zu machen? Aus meiner Sicht nichts, es sei denn, du hast uns nicht alles gesagt. Ich selber habe gerade so Englisch Level 4 und traue mir zu, einen PPL in Englisch zu machen. Und ich habe nie im Ausland gelebt.


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