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11. November 2017: Von Michael Kimmel an Matthias Saenger Bewertung: +1.00 [1]

Bei mir war es kein Alkohol sondern zu schnelles Fahren, rote Ampeln usw., was nach 18 Punkten 2011 zu meinem Führerscheinentzug führte. Da ich in der MPU eine "charakterliche Veränderung" nachweisen müsste, habe ich bis dato darauf verzichtet und lasse mich seither fahren bzw. benutze ich Bus, Bahn und E-bike. Letztes Jahr machte ich eine LAPL Prüfung (Umschreibung von ur-altem ICAO PPL) und beantragte daraufhin den Schein bei der Behörde in Düsseldorf. Die ZÜP war in Ordnung, der Auszug aus Flensburg natürlich nicht. Ich hatte echt Bammel, die Papiere beim RP einzureichen und war schon drauf und dran auszuflaggen, rief aber auf Anraten eines Anwaltes für Luftrecht, der die Leute in Ddorf gut einschätzen konnte, bei meiner zuständigen Sachbearbeiterin an und schilderte ihr den Fall.

Sie meinte, wenn seit mehr als 5 Jahren nichts vorgefallen ist, stünde der Erteilung der Lizenz nichts im Wege. Eine Woche später war mein Lappeln da.

Alkohol ist zwar nicht das gleiche aber Du hast ja durch die MPU nachgewiesen dass Du Dich charakterlich verändert hast. Vielleicht einfach mal beim RP anfragen, ausflaggen kann man ja immer noch oder? Ich glaube da gibt es viel Spielraum bei den Behörden...

Michael


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