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47 Beiträge Seite 1 von 2

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Luftrecht und Behörden | Flugleiter = Scheininhaber?  
7. August 2015: Von Adam Trzcinski 
Guten Morgen Forenkrieger!

Eine Vereinskollegin schickte mir gestern diesen Artikel, da ich mich bei uns am Platz ein wenig um die Thematik Flugleiter und Planung kümmere:

https://www.hna.de/lokales/witzenhausen/eschwege-ort28660/bewaehrungsstrafe-nach-segelflug-absturz-5325764.html

Die erste Frage an die etwas fachkundigen und juristisch bewanderten Forenteilnehmer: Gibt es eine Möglichkeit an die Gerichtsakte zu kommen und das mal im Detail nachlesen zu können? Ich traue Zeitungsartikel bei solchen Themen ohnehin nicht sehr weit, aber ein paar Aussagen aus dem Artikel machen mich richtig stutzig, weil ich keine rechtliche Grundlage finde:

Er sah es als erwiesen an, dass der 23-Jährige sich am 28. September 2013 eigenmächtig zum Flugleiter bestellt hatte, ohne die dafür erforderlichen Qualifikationen, wie etwa einen Flugschein, zu besitzen.


Mir wäre neu, dass ein Flugleiter einen Pilotenschein/Flugschein benötigt. Ein BZF zur Bedienung des Funkgerätes ist soweit klar, aber woher kommt die Anforderung an einen Flugschein? Soweit meine Erinnerung reicht, braucht es doch nur "fachkundiges Personal" und der Begriff ist ja sehr auslegbar. Oder gibt es da Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern oder BezReg/RP?

Über die restlichen Sachen aus dem Artikel wie:

In dieser Funktion gab der Angeklagte einem damals 85-jährigen, erfahrenen Segelflugpiloten, der mit einem Fluggast zu einem Rundflug aufgebrochen war, die Landeerlaubnis.

Das hier einer schon ein wenig Unfug betrieben hat, wenn das der Wahrheit entspricht, darüber brauchen wir nicht diskutieren. Auch über Flugleiter und ihre Notwendigkeit nicht, dafür haben wir andere Threads hier schon gehabt. Aber das mit dem Flugschein irritiert mich nun schon....
7. August 2015: Von Adam Trzcinski an Adam Trzcinski
Hab gerade mal zufällig den BFU Bericht noch dazugelesen, kurios das ganze und macht es nicht einfacher, das zu verstehen:
https://www.bfu-web.de/DE/Publikationen/Untersuchungsberichte/2013/FBericht_13_3X125_ASK13_Eschwege.pdf?__blob=publicationFile

[...] Zum Unfallzeitpunkt wurde am Segelfluggelände Eschwege-
Stauffenbühl ohne Flugleiter geflogen
. Die Genehmigung zum Fliegen ohne Fluglei-
ter wurde am 31.10.2006 erteilt und war bis zum 31.12.2010 gültig. Hierin stand un-
ter dem Punkt
Bedingungen und Auflagen
[…]
2. Die Befreiung gilt nicht für, Schulflugbetrieb, Segelflugwindenstarts sowie im Rah-
men der gewerbsmäßigen Verwendung von Luftfahrzeugen (Luftfahrtunternehmen).
7. August 2015: Von  an Adam Trzcinski Bewertung: +1.00 [1]
Der Richter dürfte sich daran gestört haben, dass der Windenbediener keine Sachkenntnis, Windenführerschein oder ähnliches, nachweisen konnte, Segelwindenstarts ohne Flugleiter nicht zugelassen waren, der Windenbediener sich eigenmächtig die Funktion des Flugleiters geschnappt hat und dann einen Unfall maßgeblich mit verursacht hat. Also, eher Windenführer = Sachkundenachweis und nicht Flugleiter = irgendwas. Ob den Spruch nun der Journalist dazu erfunden hat, oder der Richter das salopp ohne präzise Kenntnis so genannt hat, ist wohl erst mal nur Korinthenkackerei.
7. August 2015: Von Tee Jay an 
Sehr interessanter Fall, der auch bei mir einige Fragen zurücklässt. Warum wurde nicht der Windenfahrer angeklagt, der ja eigentlich - ich kenne die Platzverhältnisse nicht - beide Maschinen im Sichtfeld hätte haben müssen?

Eigentlich hätte er "ohne" Flugleiter doch keinen Start machen dürfen oder?

EDIT: Ah der Verurteilte war gleichzeitig auch Windenführer?
7. August 2015: Von Adam Trzcinski an 
Ah! Da wir keine Windenstarts haben bei uns, hab ich da gar nicht dran gedacht, dass die Jungs/Mädels auf der Winde eine Berechtigung brauchen dafür. Das wirft natürlich ein ganz anderes Licht auf den ganzen Artikel, da scheint die Presse Flugleiter und Windenführer in einen Topf geworfen zu haben und heraus kam diese sonderbare Erfordernis eines Flugscheins.
7. August 2015: Von Tee Jay an Adam Trzcinski
Ah danke, gleiche Fragezeichen waren auch bei mir... aber jetzt ist alles klar. Der Verurteilte war sowohl Windenführer wie Flugleiter in Personalunion. Umso schlimmer eigentlich...
7. August 2015: Von Daniel K. an Tee Jay
aber trotzdem darf er keine Erlaubnisse erteilen und trotzdem blieb der andere (der Geschädigte) eigenverantwortlicher Pilot...
7. August 2015: Von  an Daniel K.
Das mit den Erlaubnissen ist keine scharfe Trennung und es finden sich zum Beispiel in den Sprechgruppen der NfL 1-251-14 (wie nebenan gerade diskutiert) Sachen wie: "erbitte Rechtskurve nach dem Abheben"/"Rechtskurve genehmigt" oder "Rechtsplatzrunde genehmigt" für unkontrollierte Plätze. Ob das nun Fehler sind, oder einen Trend einläuten ist eine kniffelige Frage, oder?

In der Situation eines landenden Seglers bei gleichzeitig stattfindendem Windenstratbetrieb ist das mit dem "Verantwortlichen Pilot" bei landenden Segelfliegern schon ein spezieller Fall und genau deswegen hat man das System der Verantwortung bei den Windenführern eingerichtet. In dem Fall wäre es aber zusätzlich interessant welche Zeugnisse der Verurteilte hatte - Funk?, Windenführer ja offenbar nicht?, war das selber ein Segelflieger? Schüler?, wieviel Ahnung von dem ausgeübten Job hatte der Mensch?, nach meiner Erfahrung mit Gerichten ebenfalls ganz wichtig: wie hat sich derjenige vor Gericht verhalten? Richter sprechen Recht manchmal mit merkwürdigen Gewürzen.
7. August 2015: Von Tee Jay an Daniel K.
Ein Segler im Final dürfte so ziemlich wenig Optionen zum Go-Around haben...
7. August 2015: Von Adam Trzcinski an Tee Jay
Es geht dann eher darum, dass der Windenstart nicht rausgehen darf, während der andere Segelflieger im Anflug ist, eben dem Mangel an Go-Around-Möglichkei geschuldet.
7. August 2015: Von Tee Jay an Adam Trzcinski
Richtig! Trotzdem ist der Zeitungsartikel schlecht geschrieben.
7. August 2015: Von  an Tee Jay
Was bekommt der zuliefernde Freelancer für so einen Artikel, 20 Euro oder 50? Da ist nicht viel Platz für Qualität. Bemerkenswert finde ich allerdings die Tatsache, dass in dem BFU Bericht keine Hinweise auf den Windenführer aufgeführt sind. Hat die Unfallursachenuntersuchung den Windenführer übersehen, oder nicht für wichtig genommen? Das lässt auch die Frage offen: wieso ist das Gericht tätig geworden, wer hat Anzeige erstattet und weswegen? Die Gerichtsakte dürfte das beantworten, aber wie lange braucht es bis die zugänglich ist und erinnern wir uns dann noch an die Diskussion?
7. August 2015: Von Tee Jay an 
...und wie oft werden solche Urteile dann "unter den Teppich" gekehrt? Es gibt zwar Urteilsdatenbanken wie juris.de aber diese sind wohl eher nur zahlenden Anwälten zugänglich. Eigentlich schade, denn ich lese solche Urteile genauso wie die BFU Unfallberichte sehr gerne mit, um daraus selbst Konsequenzen für das eigene Handeln ziehen zu können.
7. August 2015: Von Alexander Callidus an  Bewertung: +1.00 [1]
Wir hatten das schon oft hier kontrovers diskutiert, eines der letzten Beispiele war der Tod des Cessna-Piloten im Wattenmeer.

Setzen wir mal, daß ein Unfallbericht dazu dienen soll, die Flugsicherheit zu erhöhen. Das Mittel dazu ist die Aufarbeitung des Hergangs mit Randbedingungen. Ergebnis ist ein Bericht, in dem Fakten vollständig zusammengetragen analysiert und bewertet werden. Am Schluß stehen Faktoren, die den Unfall (mit)verursacht haben.
Das (Fach?)publikum, u.a. wir, versucht dann, von dem konkreten Unfall zu abstrahieren und Lehren daraus zu ziehen. Wir sind dabei froh, die Erfahrung nicht selbst gemacht zu haben und können auf der Landkarte der Kenntnisse wieder ein Fähnchen zu stecken.

Gemessen an dieser Erwartung sind die BfU-Berichte Arbeitsverweigerung. Seit Jahren werden bestennfalls kursorisch einige Fakten zusammengetragen, wenig in die Tiefe gehend, Analyse und Bewertung fehlen vollständig. Die hätten nichts mit Schuldzuweisung zu tun, aber mit Mut zur Erkenntnis.

Einige der Mitarbeiter/Unfallermittler kannte ich früher persönlich, die sind nicht faul noch dumm, ganz im Gegenteil! Woran also liegt es, daß die BfU aus meiner Sicht ihre Aufgaben so unvollständig wahrnimmt?
Personalkürzung? Fehlendes allgemeines Interesse und deswegen Mittelkürzung? Abseitige Interpretation der Vorgabe "keine Schuld zuzuweisen"?
7. August 2015: Von Hubert Eckl an Adam Trzcinski
@Adam. Das hängt zu 100% vom Gelände ab. Es gibt Gelände, da ist auch für den Windenbetrieb kein Problem, wenn da ein Gleiter landet und gleichzeitig einer hochgezerrt wird. WAs natürlich gar nicht geht ist tiefer Überflug "high speed" bei gleichzeitigem Windenstart und desgleichen mit Motorseglerplatzrunden. Der Teufel ist ein Eichhörnchen und ich mag kein Startleiter sein, wenn da einer drüber ballert und der Schirm mit dreihundert Meter Draht dran weht ihm vor die Schnauze. Das hat nix mit " Info" oder nicht " info" zu tun, sondern mit Gefahrenabwehr.
7. August 2015: Von Ernst-Peter Nawothnig an Alexander Callidus Bewertung: +2.00 [2]
Der letzte BFU-Ermittler mit dem ich zu tun hatte (Lancair, Spritmangel, 2 Tote) hat sich echt Mühe gegeben und die Ursachenkette für mich eindeutig ermittelt. Im Bericht stand dann larifari, es muss also an entsprechenden Vorgaben liegen.

Zum aktuellen Fall: Da fehlt was. Wer war STARTLEITER? Das ist der Mann der tatsächlich die Kommandogewalt am Startplatz hat und verantwortlich für Seilauslegen, Seilzustand und Hindernisfreiheit der Startstrecke ist. Ebenso beobachtet er den Landebetrieb wo natürlich keine sinnfreien Freigaben an zwangsweise landende Segelflugzeuge erteilt werden. Das dürfte der Journalist erfunden oder missverstanden haben. Erst wenn alles klar und der benötigte Luftraum frei ist, der Läufer an der Tragfläche bereit ist und der Pilot genickt hat gibt der Startleiter der Winde Kommandos zum Seilstraffen und dann zum Gasgeben, zur Schleppgeschwindigkeit oder notfalls zum Abbruch. Der Mann muss Scheininhaber sein, als Schüler oder Fußgänger dürfte er nur Helfer spielen. Oft ist er in Personalunion auch Flugleiter - aber er ist in jedem Fall zwingend erforderlich.
Gab es ihn?? Wenn ja hat er Mitschuld, wenn nein war das ein absolut krimineller Flugbetrieb. Ob der Windenfahrer sich den Flugleiter angemaßt hat ist damit verglichen läppisch. Und noch was: Welcher Verein lässt einen 85-Jährigen Gastflüge machen?? Der hat im Landeanflug offenbar das Betriebs-Blinklicht an der Winde übersehen das zu blinken hat solange das Seil nicht komplett am Boden ist. Oder war das Blinklicht kaputt? Vergessen kann es der Windenfahrer nicht, das ist mit dem Antrieb der Seiltrommel gekuppelt. Wie auch immer, der Pilot musste den Startvorgang auch so mitkriegen, wo hat der bloß hingeguckt? Hm ja, mein Vater ist auch 85 und hat mit 73 freiwillig den PPL abgegeben.

Wir, und anscheinend auch das Gericht, erfahren also nur einen Teil der Fakten. Sie deuten darauf hin dass hier ein Windenbetrieb unter extremem Personalmangel mit Verletzung einiger sehr sinnvoller Vorschriften stattgefunden haben könnte. Zum Reizthema "Flugleiter" trägt er beim derzeitigen Erkenntnisstand nichts bei.
7. August 2015: Von Ulrich Dr. Werner an Adam Trzcinski Bewertung: +2.00 [2]

„… Gibt es eine Möglichkeit an die Gerichtsakte zu kommen und das mal im Detail nachlesen zu können…“

Die Strafprozessordnung regelt den Zugriff auf Daten aus Strafverfahren.

Bei sogenanntem „berechtigten Interesse“ kann auch eine Privatperson Auskunft aus den Akten erhalten (§475 StPO).

Damit sollte z.B. ein Flugplatzhalter, in den meisten unserer Fälle wahrscheinlich der Vereinsvorstand, eine Urteilsabschrift erbeten (und erhalten) können, um beispielsweise die eigenen Betriebsverfahren mit Blick auf den beklagten Sachverhalt zu überprüfen und ggf. entsprechend zu optimieren.

Mit Fliegergruß

Ulrich Werner

7. August 2015: Von Dieter Kleinschmidt an Ernst-Peter Nawothnig
Unabhängig davon, wer da welche Funktion ausgeübt hat (oder nicht), haben alle am Start Beteiligten geschlafen. Der Pilot des am Start stehenden Segelflugzeugs hätte den entgegenlandenden Verkehr sehen müssen, ditto die Personen an der Fläche und am Windentelefon (oder Funk). Ein Windenstart auf 02 geht halt nicht wenn auf 20 einer landet (nicht an diesem Flugplatz).
7. August 2015: Von Ernst-Peter Nawothnig an Dieter Kleinschmidt
Klar haben die alle gepennt. Aber damit das nicht passiert ist eben eindeutig geregelt dass der Startleiter den Hut aufhat und beim Startablauf die Kommandos gibt. Der Schiffslotse kann beim Bums auch nicht damit kommen dass auf der Brücke genug Leute rumstanden die hätten aufpassen können.
7. August 2015: Von Tee Jay an Ernst-Peter Nawothnig
Nachdem der strafrechtliche Aspekt mit diesem (vermutlich rechtskräftigen) Urteil nun in der Welt ist, würde mich der zivilrechtliche Aspekt interessieren:

- Kosten für Reparatur/Neuanschaffung eines Flieger
- Bergungskosten
- Heil- und Pflegekosten inkl. Reha
- evt. zusätzliche Arbeitsunfähigkeit der Passagierin
- Schmerzensgeld (u.a. Verlust des ungeborenen Kindes)

Wie verhält sich eine Versicherung bei dieser Sachlage? Verweigert diese Leistungen weil ja Fahrlassigkeit im Spiel war? Verklagt der Verein auf Erstattung der Kosten?
8. August 2015: Von Norbert S. an 
"Das lässt auch die Frage offen: wieso ist das Gericht tätig geworden, wer hat Anzeige erstattet und weswegen?"

Bei zwei Schwerverletzten kommt man an einem Gerichtsverfahren in unserem Land nicht vorbei ...
und das ist auch gut so.
8. August 2015: Von Karpa Lothar an Norbert S.
Ich habe die Berichte nicht gelesen, das nur vorweg. Und meine Segelflieger- und Windenfahrerzeit liegt auch fast 30 Jahre zurück.
Aber durch die Aufstellung der Winde ist die Runway in use definiert. Und es ist kein Problem in Startrichtung zu landen, auch wenn das Windenseil noch in der Luft ist.
Lande ich gegen die Startrichtung, dann üblicherweise aus Faulheit und rolle bis zum Startpunkt und erspare mir das Schieben. Aber das Risiko geht der landende Pilot ein.
Der Windenfahrer hat keine Chance, diesen landenden Flieger zu sehen. Der startende Segelflieger verlässt sich auf den Startleiter, der möglicherweise ohne Funk auch nur den Anflugsektor der runway in use beobachtet.....
Ich empfinde es im deutschen Rechtssystem als misslich, dass oft vorrangig auf die Formalien geschaut wird.....
8. August 2015: Von  an Karpa Lothar Bewertung: +2.00 [2]
Dieses Segelfluggelände hat eine deutliche Bahnneigung, die Beschreibung sagt 30m Höhenunterschied Bahnende. Da mit Runway in Use zu argumentieren mag zwar formal richtig sein, spiegelt aber die Realität an so einem Platz nicht wirklich. Wenn der Wind es erlaubt, kenne ich es von diesen reinen Segelflugplätzen, dass dort Starts möglichst bergab und Landungen bergauf stattfinden. Natürlich heisst das erhöhte Wachsamkeit, weswegen die entsprechenden Vereine angepasste Anforderungen an den Startleiter erfüllt sehen wollen. Es sind also wahrscheinlich - wie fast immer bei Unfällen - mehrere Dinge in Folge schief gegangen. Leider gibt der BFU Bericht die Kette an der Winde nicht wieder, was ich schade finde, denn erst dann könnte man mit Fakten über Vermeidung sprechen.
8. August 2015: Von Joachim P. an Alexander Callidus
Meines Wissens wurden die summarischen Zusammenfassungen eingeführt um das Budget der BFU zu entlasten bzw. kürzen zu können. Ich meine auch, dass dazu damals eine Anpassung des Flugunfalluntersuchungsgesetzes notwendig war. Siehe FlUUG §18 Satz 4:

(4) Unfälle und Störungen, deren Untersuchungsergebnisse nicht von besonderer Bedeutung für die Flugsicherheit sind, werden mit einem summarischen Untersuchungsbericht abgeschlossen.

Konnte aber gerade keine Quellen finden, die mein Gedächtnis bezüglich dieser Änderung stützen. Weiß jemand mehr darüber?
10. August 2015: Von Karpa Lothar an  Bewertung: +1.00 [1]
Ich bin etwas irritiert.
Allerorten wird Fliegen ohne Flugleiter gefordert, dies setzt eigenverantwortliches Handeln jedes Piloten voraus.
Die Optionen des landenden Piloten :

Aussenlandung, dies sollte ein Segelflieger können. ...
Wenn schon Landung gegen die Startrichtung, dann Aufsetzen nahe der Winde bei Windenseil in der Luft
Oder
Anflug im Luv (windzugewandte Seite) des herabfallenden Seils

Und ich gehe davon aus, dass der landende Pilot vor der Landung den Platz beobachtet und den Start mitbekommen hat.

Es mag ja sein, dass der Startleiter Mist gebaut hat oder keiner da war, aber dies enthebt mich als landendem Pilot nicht meiner eigenen Verantwortung, angemessen zu reagieren. Auf die Situation, wie sie nun mal ist . ....
Und nicht blind durch die Gegend zu fliegen. ....

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