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7. August 2015: Von  an Daniel K.
Das mit den Erlaubnissen ist keine scharfe Trennung und es finden sich zum Beispiel in den Sprechgruppen der NfL 1-251-14 (wie nebenan gerade diskutiert) Sachen wie: "erbitte Rechtskurve nach dem Abheben"/"Rechtskurve genehmigt" oder "Rechtsplatzrunde genehmigt" für unkontrollierte Plätze. Ob das nun Fehler sind, oder einen Trend einläuten ist eine kniffelige Frage, oder?

In der Situation eines landenden Seglers bei gleichzeitig stattfindendem Windenstratbetrieb ist das mit dem "Verantwortlichen Pilot" bei landenden Segelfliegern schon ein spezieller Fall und genau deswegen hat man das System der Verantwortung bei den Windenführern eingerichtet. In dem Fall wäre es aber zusätzlich interessant welche Zeugnisse der Verurteilte hatte - Funk?, Windenführer ja offenbar nicht?, war das selber ein Segelflieger? Schüler?, wieviel Ahnung von dem ausgeübten Job hatte der Mensch?, nach meiner Erfahrung mit Gerichten ebenfalls ganz wichtig: wie hat sich derjenige vor Gericht verhalten? Richter sprechen Recht manchmal mit merkwürdigen Gewürzen.

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