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Fliegen ohne Flugleiter – wir warten auf ...
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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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7. August 2015: Von Ernst-Peter Nawothnig an Alexander Callidus Bewertung: +2.00 [2]
Der letzte BFU-Ermittler mit dem ich zu tun hatte (Lancair, Spritmangel, 2 Tote) hat sich echt Mühe gegeben und die Ursachenkette für mich eindeutig ermittelt. Im Bericht stand dann larifari, es muss also an entsprechenden Vorgaben liegen.

Zum aktuellen Fall: Da fehlt was. Wer war STARTLEITER? Das ist der Mann der tatsächlich die Kommandogewalt am Startplatz hat und verantwortlich für Seilauslegen, Seilzustand und Hindernisfreiheit der Startstrecke ist. Ebenso beobachtet er den Landebetrieb wo natürlich keine sinnfreien Freigaben an zwangsweise landende Segelflugzeuge erteilt werden. Das dürfte der Journalist erfunden oder missverstanden haben. Erst wenn alles klar und der benötigte Luftraum frei ist, der Läufer an der Tragfläche bereit ist und der Pilot genickt hat gibt der Startleiter der Winde Kommandos zum Seilstraffen und dann zum Gasgeben, zur Schleppgeschwindigkeit oder notfalls zum Abbruch. Der Mann muss Scheininhaber sein, als Schüler oder Fußgänger dürfte er nur Helfer spielen. Oft ist er in Personalunion auch Flugleiter - aber er ist in jedem Fall zwingend erforderlich.
Gab es ihn?? Wenn ja hat er Mitschuld, wenn nein war das ein absolut krimineller Flugbetrieb. Ob der Windenfahrer sich den Flugleiter angemaßt hat ist damit verglichen läppisch. Und noch was: Welcher Verein lässt einen 85-Jährigen Gastflüge machen?? Der hat im Landeanflug offenbar das Betriebs-Blinklicht an der Winde übersehen das zu blinken hat solange das Seil nicht komplett am Boden ist. Oder war das Blinklicht kaputt? Vergessen kann es der Windenfahrer nicht, das ist mit dem Antrieb der Seiltrommel gekuppelt. Wie auch immer, der Pilot musste den Startvorgang auch so mitkriegen, wo hat der bloß hingeguckt? Hm ja, mein Vater ist auch 85 und hat mit 73 freiwillig den PPL abgegeben.

Wir, und anscheinend auch das Gericht, erfahren also nur einen Teil der Fakten. Sie deuten darauf hin dass hier ein Windenbetrieb unter extremem Personalmangel mit Verletzung einiger sehr sinnvoller Vorschriften stattgefunden haben könnte. Zum Reizthema "Flugleiter" trägt er beim derzeitigen Erkenntnisstand nichts bei.
7. August 2015: Von Dieter Kleinschmidt an Ernst-Peter Nawothnig
Unabhängig davon, wer da welche Funktion ausgeübt hat (oder nicht), haben alle am Start Beteiligten geschlafen. Der Pilot des am Start stehenden Segelflugzeugs hätte den entgegenlandenden Verkehr sehen müssen, ditto die Personen an der Fläche und am Windentelefon (oder Funk). Ein Windenstart auf 02 geht halt nicht wenn auf 20 einer landet (nicht an diesem Flugplatz).
7. August 2015: Von Ernst-Peter Nawothnig an Dieter Kleinschmidt
Klar haben die alle gepennt. Aber damit das nicht passiert ist eben eindeutig geregelt dass der Startleiter den Hut aufhat und beim Startablauf die Kommandos gibt. Der Schiffslotse kann beim Bums auch nicht damit kommen dass auf der Brücke genug Leute rumstanden die hätten aufpassen können.
7. August 2015: Von Tee Jay an Ernst-Peter Nawothnig
Nachdem der strafrechtliche Aspekt mit diesem (vermutlich rechtskräftigen) Urteil nun in der Welt ist, würde mich der zivilrechtliche Aspekt interessieren:

- Kosten für Reparatur/Neuanschaffung eines Flieger
- Bergungskosten
- Heil- und Pflegekosten inkl. Reha
- evt. zusätzliche Arbeitsunfähigkeit der Passagierin
- Schmerzensgeld (u.a. Verlust des ungeborenen Kindes)

Wie verhält sich eine Versicherung bei dieser Sachlage? Verweigert diese Leistungen weil ja Fahrlassigkeit im Spiel war? Verklagt der Verein auf Erstattung der Kosten?

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