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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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7. August 2015: Von Ulrich Dr. Werner an Adam Trzcinski Bewertung: +2.00 [2]

„… Gibt es eine Möglichkeit an die Gerichtsakte zu kommen und das mal im Detail nachlesen zu können…“

Die Strafprozessordnung regelt den Zugriff auf Daten aus Strafverfahren.

Bei sogenanntem „berechtigten Interesse“ kann auch eine Privatperson Auskunft aus den Akten erhalten (§475 StPO).

Damit sollte z.B. ein Flugplatzhalter, in den meisten unserer Fälle wahrscheinlich der Vereinsvorstand, eine Urteilsabschrift erbeten (und erhalten) können, um beispielsweise die eigenen Betriebsverfahren mit Blick auf den beklagten Sachverhalt zu überprüfen und ggf. entsprechend zu optimieren.

Mit Fliegergruß

Ulrich Werner


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