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Reise | ..morgen in die Schweiz  
21. September 2014: Von Martin H. 
Hallo,

nachdem wir morgen einen Flug von Hangelar in die Schweiz planen, um nicht sieben Stunden auf der Autobahn zu verbringen hatte ich schon meinen ersten Lacher des Tages: https://edkb.de/Download%20Angebote/Form%20Zoll%20Request%20Custom.PDF

Jetzt hoffe ich mal für die Staatsbüttel, dass das Formular für die "inch airfield compulsion" von den Hangelarern kommt, eigentlich sind die da professioneller, aber die Kosten von "mindestens 130€", die mir EDKB nennt sind zusammen mit 48h Vorlauf schon frech.
Wir werden dann wohl nach Mulhouse gehen und von da nach Bern.

Wie macht Ihr das?

Fliegergrüsse
21. September 2014: Von Achim H. an Martin H.
Wenn Du nichts zu verzollen hast (also Reisegepäck), dann darfst Du von Hangelar ohne Anmeldung oder sonstwas in die Schweiz fliegen.

Zurück musst Du über einen Zollplatz einreisen. Da einfach einen bequemen auf dem Weg nehmen. Hangelar hat keinen Zollplatzstatus mehr. Die Gebühren kommen vom Zoll und fallen auch an, wenn Du eine Verzollung auf Deinem Gartengrundstück beantragst. Aus Sicht des Zolls ist Hangelar gar nichts mehr. Unseren Platz hat es nach 35 Jahren ebenfalls getroffen.

https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/Erfassung-Warenverkehr/Befoerderungspflicht/Zollstrassenzwang/zollstrassenzwang_node.html

https://www.zoll.de/SharedDocs/Downloads/DE/FormulareMerkblaetter/Zollrecht/Zoll/merkblatt_befreiung_zollflugplatzzwang.pdf?__blob=publicationFile

Das mit dem Ausflug aus der EU in ein Schengenland ohne Waren an Bord wissen die allerwenigsten. Es ist aber hoch offiziell, beschrieben im Merkblatt, mir persönlich vom Zoll bestätigt und mehrfach praktiziert. Du benötigst nur einen Flugplan.
21. September 2014: Von Flieger Max L.oitfelder an Martin H.
And do you have to de-inch something?
21. September 2014: Von Martin H. an Achim H.
Danke Achim für die gewohnt kompetente Auskunft.

Mal hoffen, dass der Türmer das auch sieht:

"Achtung!
Betroffen sind in der Regel nur Flüge in die / aus der Schweiz.
Die Zollabfertigung ist 48h vor Ein-/Ausflug schriftlich zu beantragen und kostenpflichtig (min. 130 €
).
Sollte der schriftliche Antrag abgelehnt werden, ist der Ein/Ausflug nicht erlaubt! "

Ich ruf da morgen mal an - notfalls halt Mulhouse für Hin- und Rückflug
21. September 2014: Von Martin H. an Flieger Max L.oitfelder
No plans or reason for any verinching ;)
21. September 2014: Von Kevin Kissling an Martin H.
Was hat denn der "Türmer", also Flugleiter damit zu tun?

Für die Einhaltung der zollrechtlichen Bestimmungen ist der PIC verantwortlich.

Das entsprechende Merkblatt ist oben höchst offiziell verlinkt.
21. September 2014: Von Jürgen Scheiwe an Martin H.

Hallo Martin,

Ostern sind wir von Lugano nach Hangelar zurückgeflogen. Wir hatten Köln-Bonn als Alternate gefilt und IFR hinter Frankfurt gecancelt. Auf der FIS-Frequenz haben wir dann den Info-Lotsen gebeten, beim Zoll in Köln-Bonn nachzufragen ob wir in Köln landen müssen oder direkt nach Hangelar fliegen können. Nach 2 Minuten kam die Rückmeldung, dass der Zoll auf einer Landung in Köln besteht. Nach der Landung in Köln erklärten wir der Fahrerin des Follow-Me, dass wir nur zur Zollkontrolle und dann direkt weiter nach Hangelar wollten. Daraufhin rief die Dame beim Zoll an und fragte ob die Zöllner aufs Vorfeld kommen oder wir dort erscheinen sollen. Die Antwort: Nicht nötig, wir könnten weiterfliegen. Die Schikane hat uns dann noch die Kleinigkeit von 160,- € für 10 Min. Aufenthalt in Köln-Bonn gekostet. Also besser einen anderen Zollflugplatz für den Einflug suchen.

Gruß Jürgen

21. September 2014: Von Philipp Tiemann an Jürgen Scheiwe
...wobei das Filen nach Hangelar mit Alternate Köln-Bonn ja schon etwas, sagen wir, optimistisch war, oder? ;-)
Was hat euch dazu bewogen? Etwa der Gedanke, man könne ja unterwegs beim FIS (??) nachfragen, ob nicht doch ausnahmsweise eine Landung in Hangelar möglich wäre?

Eine Zwischenlandung sagen wir in Donaueschingen oder Mannheim hätte einen Bruchteil gekostet.
21. September 2014: Von Martin H. an Jürgen Scheiwe
Hallo Jürgen,

ein ähnliches Erlebnis hatten wir vor ein paar Jahren als wir unsere 182 aus England geholt haben. Die freundliche Kollegin vom Turm in EDKB sagte mir telefonisch, wir müssten auf jeden Fall nach Köln, wo sich nach der Landung aber auch Niemand für uns interessiert hat. Bei der 182 waren es dann mit DFS Abfluggebühr knapp unter EUR100, die die Fehlinformation gekostet hat. Darum hab ich ja hier gefragt.. CH mache ich nicht jeden Tag..

Grüße
Martin
21. September 2014: Von Philipp Tiemann an Martin H. Bewertung: +1.00 [1]
Welche Fehlinformation denn? Ich glaube hier liegt ein Mißverständnis vor. Nur weil man sich für euch in Köln-Bonn "nicht interessiert" hat, ändert das doch nichts an der Pflicht, einen Platz anzufliegen, über den die Einreise erlaubt ist. So ist das nun mal. Die Behörden haben (zum Glück!) stets die Freiheit, euch auch ohne Leibesvisitation etc. durchzuwinken...
21. September 2014: Von Martin H. an Philipp Tiemann
Mönsch Philipp,

da empfehle ich Dir mal die Lektüre von "Fliegen in UK" (übrigens ne tolle Seite ;). Da steht:

Flüge von UK nach Europa

Beim Ausflug aus UK in Richtung der EU-Länder Kontinentaleuropas hingegen (gilt also wiederum nicht für Flüge nach Irland, Nordirland, die Isle of Man, Norwegen und die Kanalinseln) ist für die britischen Behörden keinerlei Grenzformalität notwendig und man kann wiederum von jedem x-beliebigen Platz starten, ganz ohne GAR! Eine große Erleichterung für die GA. Anhand eines konkreten Beispiels gesagt: wenn man z.B. von Deutschland nach England fliegt und ein paar Tage später wieder zurück, so reicht es, einmalig ein GAR (für die Einreise, also "inbound") auszufüllen; für den Rückflug ist gar keins notwendig.

Aber: Am "europäischen" Ende eines solchen Fluges muss natürlich zunächst stets wieder zwecks Einreise in den Schengen-Raum auf einem Platz gelandet werden, welcher dafür zugelassen ist.

..aber dass Hangelar als Grenzübergangsstelle zugelassen ist (Liste) weiss ich auch erst mittlerweile.

21. September 2014: Von Jürgen Scheiwe an Philipp Tiemann

Hallo Philipp,

genau das war die Überlegung, nur dass das 'Durchwinken' auch schon in der Luft hätte passieren können. Gebe zu ein gewisser Optimismus gehört dazu, aber möglich wäre es doch allemal.

Gruß Jürgen

21. September 2014: Von Philipp Tiemann an Martin H.
Martin,

danke für den Link, wusste gar nicht, dass so es so eine schöne, übersichtliche Auflistung gibt! Leider führt Sie nicht aus, für welchen dieser Grenzpunkte eine "PPR-Regelung" gilt und für welche nicht.
Der Jeppesen hilft in der Tat auch nicht weiter, denn dort steht von der Möglichkeit der Grenzübertritts in Hangelar mal wieder gar nichts. Man muss sich also in der Tat in jedem Einzelfall beim Platz erkunden.
21. September 2014: Von Philipp Tiemann an Jürgen Scheiwe
Hi Jürgen,

ja, das wäre in der Tat schön... noch während des Flugs (am besten per Funk direkt beim Zoll) fragen, ob eine Zolllandung erbeten wird oder nicht.

Aber ich glaube, die Freiheit, die Leute - egal was es den Piloten und seine Passagiere kostet - erst einmal "antanzen" zu lassen, um dann je nach Zeit, Lust und Laune ggf. doch alle völlig unbehelligt zu lassen, wird man sich wohl beim Zoll nie nehmen lassen... :-)
21. September 2014: Von David S. an Philipp Tiemann
Allerdings! Und so wurde ich auch mal in Wilhelmshaven vor dem Flug nach Helgoland kontrolliert. (Das war zu der Zeit, als auf EDXH die Zollstation geschlossen war). Die kamen raus, ein Senior mit zwei Auszubildenden in einem VW Bully. Und dann wurde - als Lehrstück - das volle Programm durchgezogen. Gar nicht so trivial war es, als das große N auf dem Rumpf erkannt wurde und das Flugzeug als amerikanisch zu gelassen identifiziert war. Den Verzollungsnachweis hatte ich dann nämlich just nicht dabei. Importiert wurde die Beech nämlich irgendwann Anfang der 1970er Jahre und war dort bis 2009 G-reg. Sie ging dann erst aufs N-reg. Aber naja, die Abmeldebescheinigung aus UK fand sich dann doch in den Unterlagen inkl. Seriennummer, das half dann...

Und das mit der "inch airfield compulsion" hat meinen Tag definitiv bereichert. Danke dafür. :-)
21. September 2014: Von Stefan K. an David S.
Anfragen können wir auf FIS eigentlich alles.....das später nicht kontrolliert wird, obwohl eine Landung gefordert wurde, kann leider nicht von uns beeinflusst werden.
Nehme mal an, das nach der Landung gewürfelt wird......
22. September 2014: Von Sebastian G____ an Stefan K.
Anfragen können wir auf FIS eigentlich alles.....das später nicht kontrolliert wird, obwohl eine Landung gefordert wurde, kann leider nicht von uns beeinflusst werden.
Nehme mal an, das nach der Landung gewürfelt wird......


Naja da kann ich den Zoll schon verstehen. Die Idee ist ja dass ein reales Risiko besteht kontrolliert zu werden. Sonst könnte man ja in der Luft anfragen und wenn es heißt es gibt eine Kontrolle ins Ausland weiter fliegen...
22. September 2014: Von Stefan K. an Sebastian G____
Sollte auch nur eine Erklärung sein, das trotzdem nicht kontrolliert wird...... könnte auch verraten, das es schon Fälle gab die nicht dort landen mussten..... :-)
23. September 2014: Von Schauss Walter an Martin H. Bewertung: +2.00 [2]

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