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21. September 2014: Von Martin H. an Philipp Tiemann
Mönsch Philipp,

da empfehle ich Dir mal die Lektüre von "Fliegen in UK" (übrigens ne tolle Seite ;). Da steht:

Flüge von UK nach Europa

Beim Ausflug aus UK in Richtung der EU-Länder Kontinentaleuropas hingegen (gilt also wiederum nicht für Flüge nach Irland, Nordirland, die Isle of Man, Norwegen und die Kanalinseln) ist für die britischen Behörden keinerlei Grenzformalität notwendig und man kann wiederum von jedem x-beliebigen Platz starten, ganz ohne GAR! Eine große Erleichterung für die GA. Anhand eines konkreten Beispiels gesagt: wenn man z.B. von Deutschland nach England fliegt und ein paar Tage später wieder zurück, so reicht es, einmalig ein GAR (für die Einreise, also "inbound") auszufüllen; für den Rückflug ist gar keins notwendig.

Aber: Am "europäischen" Ende eines solchen Fluges muss natürlich zunächst stets wieder zwecks Einreise in den Schengen-Raum auf einem Platz gelandet werden, welcher dafür zugelassen ist.

..aber dass Hangelar als Grenzübergangsstelle zugelassen ist (Liste) weiss ich auch erst mittlerweile.

21. September 2014: Von Philipp Tiemann an Martin H.
Martin,

danke für den Link, wusste gar nicht, dass so es so eine schöne, übersichtliche Auflistung gibt! Leider führt Sie nicht aus, für welchen dieser Grenzpunkte eine "PPR-Regelung" gilt und für welche nicht.
Der Jeppesen hilft in der Tat auch nicht weiter, denn dort steht von der Möglichkeit der Grenzübertritts in Hangelar mal wieder gar nichts. Man muss sich also in der Tat in jedem Einzelfall beim Platz erkunden.

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