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Sonstiges | Aircraft Cost Manager - Testnutzer gesucht  
Gestern 15:27 Uhr: Von Michael Huber 

Hallo Zusammen,

eigentlich wollte ich nur meine Flugzeugkosten ausrechnen aber dann passierte folgendes...

Ich habe mit CODEX eine lokale Anwendung zur privaten Erfassung und Auswertung von
Flugzeugkosten entwickelt und suche einige Piloten beziehungsweise
Flugzeughalter, die sie unverbindlich ausprobieren möchten.

Der Aircraft Cost Manager verwaltet mehrere Flugzeuge, Bank- und Barzahlungen,
Kategorien, Zahlungspartner und deren unterschiedliche Bankbezeichnungen,
Kraftstoffmengen, Kosten pro Flugstunde, Landegebühren, Jahresbudgets und
Jahresauswertungen. Bankumsätze können per CSV importiert, auf Dubletten geprüft
und anschließend einem Flugzeug und einer Kategorie zugeordnet werden.

Die Anwendung besteht aus einer einzigen HTML-Datei und läuft vollständig lokal
im Browser. Es gibt keine Installation, keine Anmeldung, keine Cloud und keine
Übertragung der eingegebenen Daten.

Beim Start kann ein vorbereitetes Demoprojekt mit einer Cessna 172 und einer
Piper Malibu geöffnet werden. Eine geführte Teststrecke erklärt die wichtigsten
Funktionen Schritt für Schritt. Alternativ kann ein eigener lokaler Testbestand
angelegt werden.

Es handelt sich ausdrücklich um eine unverbindliche Testversion und nicht um
eine Buchhaltungs- oder Steuersoftware. Ich übernehme keine Gewährleistung für
Fehlerfreiheit, Richtigkeit der Auswertungen, dauerhafte Datenspeicherung oder
die Eignung für einen bestimmten Zweck. Die Nutzung erfolgt auf eigene
Verantwortung. Vor größeren Änderungen und CSV-Importen sollte ein JSON-Backup
erstellt werden.

Mich interessieren insbesondere Rückmeldungen zu:

- Verständlichkeit und Bedienung
- CSV-Importen aus unterschiedlichen Banking-Programmen
- sinnvollen Kategorien und Auswertungen
- fehlenden Funktionen
- Fehlern oder unklaren Abläufen

Wer die Testdatei ausprobieren möchte, kann mir bitte eine private Nachricht
oder E-Mail senden. Ich schicke dann die aktuelle Version direkt zu.

Über ehrliche und konstruktive Rückmeldungen würde ich mich sehr freuen.

Aktuell geht es nur darum einen Einblick zu bekommen was die Software alles können wird und sollte, eine Fehlerfreiheit habe ich natürlich noch nicht :-)


VG Michael




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Gestern 16:14 Uhr: Von ingo fuhrmeister an Michael Huber

Gerne..gehen auch mods? Oder möchtest du die dann machen?

Gestern 16:20 Uhr: Von Michael Huber an ingo fuhrmeister

Hallo,

also wer mir an echoflieger@web.de schreibt bekommt eine ZIP Datei mit dem ersten Wurf der Software.

Wer sich dann die Mühe macht mir stichpunktartig aufzuschreiben was noch gewünscht wird kann ich das CODEX natürlich noch als Aufgabe geben.

Dazu brauche ich halt INPUT von den Testusern...

Vielen Dank...

Gestern 16:24 Uhr: Von ingo fuhrmeister an Michael Huber Bewertung: -1.00 [1]

Dürfen auch frauinnen testen als testuserinnen?...würde sven fragen. :-))

Schick dir nacher..

Ich such sowas f andere abrechnungsarten

Gestern 18:30 Uhr: Von Michael Huber an ingo fuhrmeister

Es ist jeder herzlich eingeladen !!!

Gestern 19:49 Uhr: Von ingo fuhrmeister an Michael Huber

ok...dann bitte an: bac.digitalavionics@web.de

Gestern 20:13 Uhr: Von Joachim P. an Michael Huber Bewertung: +4.00 [4]

"Kosten pro Flugstunde" zu berechnen ist der größte Fehler, den man als Flugzeugbesitzer machen kann. Nicht nur, dass eine Grenzkostenbetrachtung pro Stunde realistischer und angenehmer ist, das ist ja die falsche Metrik. Als Besitzer bezahlt man ja viel Geld für die Verfügbarkeit und nicht fürs Fliegen. Aber obs da ne gute Metrik gibt? Kosten pro Nicht-Flugstunde?

Gestern 20:28 Uhr: Von Michael Huber an Joachim P.

Hallo, vielen Dank für den Hinweis

mir geht es grundsätzlich erst einmal um eine vollautomatische Erfassung ALLER Kosten und der Einsortierung in Kategorien und Flugzeuge.

Der Import aus meinem extra FLUGZEUG-GIROKONTO, die Einsortierung in Kategorien und der Zuordnung der Kosten für ein Flugzeug geht für den Zeitraum von 12 Monaten in unter einer Stunde.

Ob dann die Aufteilung pro Stunde die sinnvolle Auswertung ist sei dann mal dahingestellt, da hast du Recht.

Und ob man die Auswertung sich dann überhaupt ansehen und womöglich seiner Frau zeigen sollte ist nochmals eine andere Sache :-)

EBENFALLS ist eine BUDGETIERUNG eingebaut um die Wunschkosten mit den IST Kosten zu vergleichen

VG Michael

Gestern 20:36 Uhr: Von Joachim P. an Michael Huber Bewertung: +2.00 [2]

Spannend. Was machst Du mit den Metriken? Welche Entscheidungen werden getroffen / beeinflusst? Mehr fliegen? Weniger fliegen? Werft wechseln? IPad App wechseln? usw. Der Aufwand ergibt ja im privaten Bereich nur Sinn wenn man das für Verbesserungen der Prozesse oder der Infrastruktur nutzt oder Lieferanten vergleichen will. Wir haben das nicht mal in der Haltergemeinschaft gemacht. Jeder zahlte seinen Sprit, der Rest (Werft und Hangar) wurde halt gemeinsam überwiesen.

Für den gewerblichen Bereich aber bestimmt ein super Tool ggü einem XLS-Gebastle.

Gestern 20:51 Uhr: Von Michael Huber an Joachim P. Bewertung: +1.00 [1]

Du vergisst was ich beruflich mach... Zahlen Yunkie... :-)

Schaus dir in der Endfassung mal gerne an und entscheide...

VG Michael

Gestern 21:12 Uhr: Von ingo fuhrmeister an Michael Huber

Ich bin auch mathematicer...nur mit mir kann man nicht rechnen...:-))

Gestern 22:09 Uhr: Von Alexis von Croy an Michael Huber Bewertung: +4.00 [4]

Das LETZTE was ich ganz genau wissen will ist, was das Flugzeug tatsächlich kostet!

Gestern 22:14 Uhr: Von Michael Huber an Alexis von Croy Bewertung: +1.00 [1]

Ja manchmal muss man den Schmerz halt aushalten können ;-)

Gestern 22:44 Uhr: Von Ernst-Peter Nawothnig an Alexis von Croy

Das Letzte ..... das ist richtig und schont die Nerven. Man muss es sich halt leisten können. Da gilt der Spruch "Reich ist nur, wer gar nicht weiß wie viel Vermögen er hat."

Gestern 23:33 Uhr: Von ch ess an Michael Huber Bewertung: +1.00 [1]

Schmerz ist qualitativ und aushalten tun wir den schon.

Nur wenige werden den aber zusätzlich noch quantifizieren wollen (oder müssen). Mathemasochisten sind doch eher rar.

Heute 07:43 Uhr: Von Michael Huber an ch ess Bewertung: +1.00 [1]

Hallo,

ein positiver Nebeneffekt ist aber auch der Nachweiss von anteiligen Kosten für betriebliche Flüge von Flugzeugen im Privatvermögen ;-)

VG Michael

Heute 09:43 Uhr: Von ingo fuhrmeister an Michael Huber

gibts da einen gesetzl. quotienten, den die steuerräuber akzeptieren?

Heute 09:53 Uhr: Von Michael Huber an ingo fuhrmeister

Diese Detailfrage solltest du mir dem Steuerberater deines Vertrauens besprechen ;-)

Heute 10:13 Uhr: Von Michael Huber an ingo fuhrmeister

Hier mal OHNE auf den EINZELFALL abgestellte Beratung und OHNE Gewähr...

Man muss zwei Fragen voneinander trennen:

1. War der konkrete Flug tatsächlich betrieblich veranlasst?
2. Welche Kosten sind diesem Flug wirtschaftlich zuzurechnen?

Ein betrieblicher Anlass liegt zum Beispiel vor, wenn man zu einem Kunden, Lieferanten, Geschäftspartner oder zu einer betrieblich veranlassten Besprechung fliegt. Der Termin und der Reisezweck sollten nachweisbar sein. Ein Eintrag wie „geschäftlich“ im Flugbuch wäre dafür eher dünn. Besser sind Angaben wie Datum, Strecke, Flugzeit, besuchtes Unternehmen beziehungsweise Ansprechpartner und Anlass des Termins.

Dass man das eigene Flugzeug nutzt und selbst gerne fliegt, macht einen nachweislich betrieblichen Flug nicht automatisch zu einer Privatreise. Der Bundesfinanzhof hat ausdrücklich entschieden, dass es bei einer beruflich veranlassten Reise grundsätzlich nicht darauf ankommt, welches Verkehrsmittel gewählt wird. Das kann also auch ein selbst geflogenes Privatflugzeug sein. BFH, Urteil vom 19. Januar 2017, VI R 37/15. (Bundesfinanzhof)

Wie können die Kosten aufgeteilt werden?

Eine Aufteilung nach Flugstunden ist grundsätzlich nachvollziehbar. Ich würde aber zwischen direkt zurechenbaren Kosten und jährlichen Fixkosten unterscheiden.

Direkt zurechenbar sind beispielsweise:

  • Kraftstoff und Öl für den betrieblichen Flug
  • Landegebühren
  • Handling- und Abstellgebühren
  • sonstige Kosten, die ausschließlich wegen dieses Fluges entstanden sind.

Diese Kosten können dem betrieblichen Flug unmittelbar zugeordnet werden.

Daneben gibt es jährliche Kosten, die unabhängig vom einzelnen Flug anfallen, zum Beispiel:

  • Hangarmiete
  • Versicherung
  • Jahresnachprüfung
  • kalenderabhängige Wartung
  • Navigationsdaten und sonstige Abonnements
  • gegebenenfalls Finanzierungskosten
  • gegebenfalls auch ein anteiliger Abschreibungsbetrag

Auch bei einem Flugzeug, das steuerlich im Privatvermögen bleibt, können die durch die betriebliche Nutzung verursachten Aufwendungen einschließlich eines anteiligen Abschreibungsbetrags als Betriebsausgaben berücksichtigt werden.

Für diese Fixkosten kann das Verhältnis der betrieblichen Flugzeit zur gesamten Flugzeit des Jahres ein sachgerechter Aufteilungsmaßstab sein.

Einfaches Beispiel

Das Flugzeug wird im Jahr insgesamt 100 Stunden geflogen.

Davon entfallen 20 Stunden auf nachweislich betriebliche Flüge.

Der betriebliche Nutzungsanteil beträgt damit:

20 Stunden ÷ 100 Stunden = 20 Prozent

Die jährlichen Fixkosten des Flugzeugs betragen insgesamt 20.000 Euro.

Davon entfallen rechnerisch auf die betriebliche Nutzung:

20.000 Euro × 20 Prozent = 4.000 Euro

Zusätzlich sind für die betrieblichen Flüge folgende unmittelbar zurechenbare Kosten entstanden:

Kraftstoff und Öl: 1.500 Euro
Lande- und Handlinggebühren: 500 Euro
Damit ergeben sich insgesamt:

Anteilige Fixkosten
4.000 Euro
Direkte Kosten der betrieblichen Flüge
2.000 Euro
Mögliche Betriebsausgaben
6.000 Euro

Wichtig ist lediglich, dass die direkten Kosten nicht doppelt berücksichtigt werden. Wenn also sämtliche Kraftstoff- und Landegebühren bereits in den jährlichen Gesamtkosten von 20.000 Euro enthalten sind, dürfen sie nicht anschließend noch einmal zusätzlich angesetzt werden.

Man könnte alternativ auch einen durchschnittlichen Vollkostensatz je Flugstunde ermitteln:

Gesamtkosten des Jahres ÷ Gesamtflugstunden = Kosten je Flugstunde

Diesen Stundensatz multipliziert man dann mit den betrieblichen Flugstunden. Auch das kann funktionieren. Die Trennung zwischen direkten Kosten und Fixkosten ist meines Erachtens aber häufig transparenter, weil einzelne betriebliche Flüge unterschiedliche Lande-, Handling- oder Kraftstoffkosten verursachen können.

Der mögliche Haken: Angemessenheit der Kosten

Die betriebliche Veranlassung des Fluges bedeutet noch nicht automatisch, dass das Finanzamt jede beliebige Kostenhöhe akzeptieren muss.

Bei einem Privatflugzeug kann geprüft werden, ob der Aufwand im Verhältnis zum betrieblichen Nutzen noch angemessen ist. Dabei können unter anderem folgende Punkte eine Rolle spielen:

Welche Zeitersparnis wurde durch den Flug erreicht?
Welche anderen Reisemöglichkeiten gab es?
Welche Kosten wären bei Bahn, Pkw oder Linienflug entstanden?
Welche wirtschaftliche Bedeutung hatte der Termin?
Passen die Flugzeugkosten zur Größe, zum Umsatz und zum Gewinn des Betriebs?
Ist die Nutzung eines Flugzeugs in dieser Art von Unternehmen nachvollziehbar?


Der Bundesfinanzhof hat klargestellt, dass Flugzeugkosten nicht allein wegen der Wahl des Verkehrsmittels abgelehnt werden dürfen. Bei deutlich überhöhten Kosten kann der Betriebsausgabenabzug aber auf einen angemessenen Betrag begrenzt werden. Als Vergleich können beispielsweise die Kosten einer üblichen Reise mit Bahn, Pkw oder Linienflug herangezogen werden. (Bundesfinanzhof)

Deshalb würde ich neben dem Flugbuch auch kurz dokumentieren, warum das Flugzeug für die jeweilige Reise sinnvoll war. Eine nachvollziehbare Zeit- und Kostenbetrachtung kann bei einer späteren Prüfung sehr hilfreich sein.

Noch ein wichtiger Punkt


Die vorstehende Berechnung unterstellt, dass das Flugzeug steuerlich im Privatvermögen bleibt.

Wird das Flugzeug zu mehr als 50 Prozent betrieblich genutzt, gehört es grundsätzlich zum notwendigen Betriebsvermögen. Bei einer betrieblichen Nutzung zwischen 10 und 50 Prozent kann eine Zuordnung zum Betriebsvermögen möglich sein. Dann verändert sich die steuerliche Behandlung: Die gesamten Kosten werden zunächst betrieblich erfasst und die private Nutzung muss anschließend als Entnahme berücksichtigt werden. (Bundesministerium der Finanzen)

Abschließend noch ein wichtiger Hinweis

Das Thema sollte immer vorab mit dem eigenen Steuerberater besprochen werden, da jeder Einzelfall anders zu beurteilen ist. Man sollte außerdem damit rechnen, dass das Finanzamt die Kosten im Rahmen einer späteren Betriebsprüfung kritisch hinterfragt. In der laufenden Gewinnermittlung oder Steuererklärung fallen die Aufwendungen häufig zunächst lediglich als Reisekosten auf – dass diese mit dem eigenen Flugzeug entstanden sind, wird dabei oftmals gar nicht ersichtlich. Erst wenn das Finanzamt die Belege oder die Zusammensetzung der Reisekosten genauer prüft, kann das Thema aufkommen. Ob man eine abweichende Auffassung des Finanzamts anschließend akzeptiert oder gegebenenfalls den Rechtsweg beschreitet, hängt letztlich von den Erfolgsaussichten und der wirtschaftlichen Bedeutung des Einzelfalls ab.

Fazit

Ein nachweislich betrieblicher Flug mit dem eigenen Privatflugzeug kann grundsätzlich steuerlich berücksichtigt werden. Eine Aufteilung der jährlichen Fixkosten nach dem Verhältnis

betriebliche Flugstunden ÷ gesamte Flugstunden

ist ein plausibler und gut nachvollziehbarer Ansatz. Die unmittelbar durch den betrieblichen Flug entstandenen Kosten können zusätzlich direkt zugeordnet werden.

Voraussetzung sind eine saubere Dokumentation, eine vollständige Kostenaufstellung und eine nachvollziehbare Begründung, weshalb der Flug betrieblich veranlasst und der Aufwand wirtschaftlich angemessen war.

Das betrifft zunächst die Einkommensteuer beziehungsweise die Gewinnermittlung. Die umsatzsteuerliche Behandlung und Flüge für eine eigene GmbH müssen gesondert beurteilt werden.

Heute 10:31 Uhr: Von ingo fuhrmeister an Michael Huber

jetzt nach dem ersten view...gibt es eine möglichkeit, ein protokoll in pdf zu den geschäftsterminen zu zuordnen, mit angaben über teilnehmer, uhrzeit, thema, etc. also alle angaben, die es dem prüfer unmöglich machen, diese ausgaben nicht als geschäftlich zu sehen? das haben wir bei der eads anfang 2000 immer so gemacht, wenn wir m tb21 oder HE111 und 2 me109 im verband nach UK-gatwick geflogen sind um die jungs auf kurs zu bringen. alles schön dokumentiert für die erbsenzähler.


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