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Fliegen ohne Flugleiter – wir warten auf ...
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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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21. September 2014: Von Achim H. an Martin H.
Wenn Du nichts zu verzollen hast (also Reisegepäck), dann darfst Du von Hangelar ohne Anmeldung oder sonstwas in die Schweiz fliegen.

Zurück musst Du über einen Zollplatz einreisen. Da einfach einen bequemen auf dem Weg nehmen. Hangelar hat keinen Zollplatzstatus mehr. Die Gebühren kommen vom Zoll und fallen auch an, wenn Du eine Verzollung auf Deinem Gartengrundstück beantragst. Aus Sicht des Zolls ist Hangelar gar nichts mehr. Unseren Platz hat es nach 35 Jahren ebenfalls getroffen.

https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/Erfassung-Warenverkehr/Befoerderungspflicht/Zollstrassenzwang/zollstrassenzwang_node.html

https://www.zoll.de/SharedDocs/Downloads/DE/FormulareMerkblaetter/Zollrecht/Zoll/merkblatt_befreiung_zollflugplatzzwang.pdf?__blob=publicationFile

Das mit dem Ausflug aus der EU in ein Schengenland ohne Waren an Bord wissen die allerwenigsten. Es ist aber hoch offiziell, beschrieben im Merkblatt, mir persönlich vom Zoll bestätigt und mehrfach praktiziert. Du benötigst nur einen Flugplan.
21. September 2014: Von Martin H. an Achim H.
Danke Achim für die gewohnt kompetente Auskunft.

Mal hoffen, dass der Türmer das auch sieht:

"Achtung!
Betroffen sind in der Regel nur Flüge in die / aus der Schweiz.
Die Zollabfertigung ist 48h vor Ein-/Ausflug schriftlich zu beantragen und kostenpflichtig (min. 130 €
).
Sollte der schriftliche Antrag abgelehnt werden, ist der Ein/Ausflug nicht erlaubt! "

Ich ruf da morgen mal an - notfalls halt Mulhouse für Hin- und Rückflug
21. September 2014: Von Kevin Kissling an Martin H.
Was hat denn der "Türmer", also Flugleiter damit zu tun?

Für die Einhaltung der zollrechtlichen Bestimmungen ist der PIC verantwortlich.

Das entsprechende Merkblatt ist oben höchst offiziell verlinkt.

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