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21. September 2014: Von Martin H. an Achim H.
Danke Achim für die gewohnt kompetente Auskunft.

Mal hoffen, dass der Türmer das auch sieht:

"Achtung!
Betroffen sind in der Regel nur Flüge in die / aus der Schweiz.
Die Zollabfertigung ist 48h vor Ein-/Ausflug schriftlich zu beantragen und kostenpflichtig (min. 130 €
).
Sollte der schriftliche Antrag abgelehnt werden, ist der Ein/Ausflug nicht erlaubt! "

Ich ruf da morgen mal an - notfalls halt Mulhouse für Hin- und Rückflug
21. September 2014: Von Kevin Kissling an Martin H.
Was hat denn der "Türmer", also Flugleiter damit zu tun?

Für die Einhaltung der zollrechtlichen Bestimmungen ist der PIC verantwortlich.

Das entsprechende Merkblatt ist oben höchst offiziell verlinkt.

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