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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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21. September 2014: Von Martin H. an Jürgen Scheiwe
Hallo Jürgen,

ein ähnliches Erlebnis hatten wir vor ein paar Jahren als wir unsere 182 aus England geholt haben. Die freundliche Kollegin vom Turm in EDKB sagte mir telefonisch, wir müssten auf jeden Fall nach Köln, wo sich nach der Landung aber auch Niemand für uns interessiert hat. Bei der 182 waren es dann mit DFS Abfluggebühr knapp unter EUR100, die die Fehlinformation gekostet hat. Darum hab ich ja hier gefragt.. CH mache ich nicht jeden Tag..

Grüße
Martin
21. September 2014: Von Philipp Tiemann an Martin H. Bewertung: +1.00 [1]
Welche Fehlinformation denn? Ich glaube hier liegt ein Mißverständnis vor. Nur weil man sich für euch in Köln-Bonn "nicht interessiert" hat, ändert das doch nichts an der Pflicht, einen Platz anzufliegen, über den die Einreise erlaubt ist. So ist das nun mal. Die Behörden haben (zum Glück!) stets die Freiheit, euch auch ohne Leibesvisitation etc. durchzuwinken...
21. September 2014: Von Martin H. an Philipp Tiemann
Mönsch Philipp,

da empfehle ich Dir mal die Lektüre von "Fliegen in UK" (übrigens ne tolle Seite ;). Da steht:

Flüge von UK nach Europa

Beim Ausflug aus UK in Richtung der EU-Länder Kontinentaleuropas hingegen (gilt also wiederum nicht für Flüge nach Irland, Nordirland, die Isle of Man, Norwegen und die Kanalinseln) ist für die britischen Behörden keinerlei Grenzformalität notwendig und man kann wiederum von jedem x-beliebigen Platz starten, ganz ohne GAR! Eine große Erleichterung für die GA. Anhand eines konkreten Beispiels gesagt: wenn man z.B. von Deutschland nach England fliegt und ein paar Tage später wieder zurück, so reicht es, einmalig ein GAR (für die Einreise, also "inbound") auszufüllen; für den Rückflug ist gar keins notwendig.

Aber: Am "europäischen" Ende eines solchen Fluges muss natürlich zunächst stets wieder zwecks Einreise in den Schengen-Raum auf einem Platz gelandet werden, welcher dafür zugelassen ist.

..aber dass Hangelar als Grenzübergangsstelle zugelassen ist (Liste) weiss ich auch erst mittlerweile.

21. September 2014: Von Jürgen Scheiwe an Philipp Tiemann

Hallo Philipp,

genau das war die Überlegung, nur dass das 'Durchwinken' auch schon in der Luft hätte passieren können. Gebe zu ein gewisser Optimismus gehört dazu, aber möglich wäre es doch allemal.

Gruß Jürgen

21. September 2014: Von Philipp Tiemann an Martin H.
Martin,

danke für den Link, wusste gar nicht, dass so es so eine schöne, übersichtliche Auflistung gibt! Leider führt Sie nicht aus, für welchen dieser Grenzpunkte eine "PPR-Regelung" gilt und für welche nicht.
Der Jeppesen hilft in der Tat auch nicht weiter, denn dort steht von der Möglichkeit der Grenzübertritts in Hangelar mal wieder gar nichts. Man muss sich also in der Tat in jedem Einzelfall beim Platz erkunden.
21. September 2014: Von Philipp Tiemann an Jürgen Scheiwe
Hi Jürgen,

ja, das wäre in der Tat schön... noch während des Flugs (am besten per Funk direkt beim Zoll) fragen, ob eine Zolllandung erbeten wird oder nicht.

Aber ich glaube, die Freiheit, die Leute - egal was es den Piloten und seine Passagiere kostet - erst einmal "antanzen" zu lassen, um dann je nach Zeit, Lust und Laune ggf. doch alle völlig unbehelligt zu lassen, wird man sich wohl beim Zoll nie nehmen lassen... :-)
21. September 2014: Von David S. an Philipp Tiemann
Allerdings! Und so wurde ich auch mal in Wilhelmshaven vor dem Flug nach Helgoland kontrolliert. (Das war zu der Zeit, als auf EDXH die Zollstation geschlossen war). Die kamen raus, ein Senior mit zwei Auszubildenden in einem VW Bully. Und dann wurde - als Lehrstück - das volle Programm durchgezogen. Gar nicht so trivial war es, als das große N auf dem Rumpf erkannt wurde und das Flugzeug als amerikanisch zu gelassen identifiziert war. Den Verzollungsnachweis hatte ich dann nämlich just nicht dabei. Importiert wurde die Beech nämlich irgendwann Anfang der 1970er Jahre und war dort bis 2009 G-reg. Sie ging dann erst aufs N-reg. Aber naja, die Abmeldebescheinigung aus UK fand sich dann doch in den Unterlagen inkl. Seriennummer, das half dann...

Und das mit der "inch airfield compulsion" hat meinen Tag definitiv bereichert. Danke dafür. :-)
21. September 2014: Von Stefan K. an David S.
Anfragen können wir auf FIS eigentlich alles.....das später nicht kontrolliert wird, obwohl eine Landung gefordert wurde, kann leider nicht von uns beeinflusst werden.
Nehme mal an, das nach der Landung gewürfelt wird......
22. September 2014: Von Sebastian G____ an Stefan K.
Anfragen können wir auf FIS eigentlich alles.....das später nicht kontrolliert wird, obwohl eine Landung gefordert wurde, kann leider nicht von uns beeinflusst werden.
Nehme mal an, das nach der Landung gewürfelt wird......


Naja da kann ich den Zoll schon verstehen. Die Idee ist ja dass ein reales Risiko besteht kontrolliert zu werden. Sonst könnte man ja in der Luft anfragen und wenn es heißt es gibt eine Kontrolle ins Ausland weiter fliegen...
22. September 2014: Von Stefan K. an Sebastian G____
Sollte auch nur eine Erklärung sein, das trotzdem nicht kontrolliert wird...... könnte auch verraten, das es schon Fälle gab die nicht dort landen mussten..... :-)

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