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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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Quasiabschaffung von Level 6?
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19. Dezember 2013: Von Thore L. an Wolff E. Bewertung: +7.00 [7]
Wolff, ich reiche keinem Brandstifter verlegen das Streichholz, ich nenne ihn Brandstifter und trete ihm in die Eier. Bin mir sicher: wenn wir das alle täten, könnten wir den GA Luftfahrtswissenabstinenzlern des LBA und der EASA wenigstens das Leben schwer machen. Bessere Regeln kriegen wir von solchen Deppen eh nicht. Ich sage: bevor wir keine Lust mehr zum Fliegen haben, sollten die keine Lust mehr aufs Vorschriften machen haben. Auf gehts.

Wenn Deine Strategie auch nur ein bisschen erfolgreich wäre: wieso hören die nicht langsam auf, uns und der ganzen Welt zu zeigen, dass sie auch noch den letzten Rest gesunden Menschenverstand gegen Blödelregeln zu tauschen gewillt sind? Hmm?
19. Dezember 2013: Von Norbert S. an Thore L.
Höre ich da den Geist von H.T., der aus dir spricht?
Sinngemässes Zitat aus dem Nachruf eines FAZ Journalisten: " Er hat den kleinsten Nagel immer mit
dem Vorschlaghammer eingeschlagen ..."
19. Dezember 2013: Von Thore L. an Norbert S.
Es gibt keine "halb so schlimmen" Sargnägel.
19. Dezember 2013: Von Marion Siedler an Walter Braunreuther
Bei meinem Anruf bei der EASA Anfang des Jahres, ob ich den LPT nur in FR oder auch z. B. in D ablegen könne, sagte man mir, dies wäre bedauernswerterweise z. Zt. noch so, daß ich den den LPT nur im EU Land meines PPL ablegen könne, aber man arbeite daran dies zu ändern. Leider würde es einige Monate dauern. In den Dokumenten des frz. DGAC habe ich nun folgendes Dokument vom September 2013 gefunden: https://www.developpement-durable.gouv.fr/IMG/pdf/Note_13-103_comp_ling.pdf. Es besagt grob, daß nun die LPTs anderer Länder für Level 4 und 5 in FR zugelassen sind, wenn sie bei bestimmten LPOs anderer EU Länder durchgeführt werden etc pp.
Ich nehme an, daß dies einer EU weiten Verfügung der EASA entspringt, die in FR jetzt schon umgesetzt wird. Wenn eine solche Umsetzung nun bald in den anderen Ländern erfolgt, ist es wie mit dem Medical - man kann es egal wo in der EU machen, z.B. auch in Tschechien.
19. Dezember 2013: Von Juergen Baumgart an Wolff E.
>>....Aber ist erst mal der Verwaltungsgeist in eine Behörde eingezogen....<<
...triffts wohl leider ziemlich genau...

Habe auch lange überlegt was ich jetzt mache als noch-ICAO-PPL-Inhaber mit mittlerweile 50 Lenzen (und 30Jahren Fliegen) ...
Hatte vor etwas mehr als 2 Jahren den 2jährigen Überprüfungsflug gemacht , eine Weile später dann in Namibia wegen Umschreibens dort wieder einen Überprüfungsflug. Jetzt soll ich schon wieder einen machen wegen wohl taggenauem Ablauftermin beim ICAO - also gesamt 3 in der Zeit von ungefähr 2 Jahren und ein paar Monaten...!!!!
So ein Schwachsinn !


Und dann Umschreiben..... :
auf LAPL? bräuchte ich nur alle zwei Jahre zum Doc,, falls mich's aber nochmal nach NAM verschlagen sollte reicht der
wohl nicht ?
Also doch EASA-PPL...und jährlich zum Doc - obwohl die Tätigkeit nachher genau dieselbe ist !!!

Vielleicht haben ja diejenigen die jetzt frisch einsteigen doch weniger Kopfschmerzen weil sie nicht umschreiben müssen und sich mit solchen Ungereimtheiten gar nicht befassen müssen ?

Obwohl: Uns hatte man damals auch gesagt, das Funksprech gilt lebenslänglich und das "I" im ICAO heisst sowas wie "International..."

Nochmal auf der Zunge zergehn lassen : Erst haben viele in JAR- umgeschrieben.. ,jetzt schon wieder in EASA-...,innerhalb von ein paar Jahren! Und das ist jedesmal mit Gebühren und Wartezeiten auf die umgeschriebenen Scheine,(in denen man wohl auch nicht mal fliegen darf! ) verbunden !!!!


Hab mir ensthaft überlegt mich auf's Segelzufliegen zu beschränken, mich dann nach langen Diskussionen aber doch noch breitschlagen lassen einen Termin zu holen wg. "Biannual" (welches so gesehen eigentl ja keines ist ,im Gegensatz zum LAPL,: da ist die 24Monate-Rückwirk-Frist doch wenigstens EIN sinnvoller Aspekt.... )
20. Dezember 2013: Von Othmar Crepaz an Thore L.
Jetzt mal was ganz anderes: Ich habe auf meiner FAA-Lizenz meine Englisch-Proficiency bestätigt. Was passiert aber, wenn ich z.B. in Deutschland meine Befähigung nachweisen muss, dass ich der Deutschen Sprache mächtig bin? Schriftlich habe ich das jedenfalls nicht. Ich bin mir beinahe sicher, dass ich irgend so einem Bleistiftspitzer einmal über den Weg laufen werde. Was dann?
20. Dezember 2013: Von Flieger Max L.oitfelder an Othmar Crepaz Bewertung: +1.00 [1]
..zumindest tirolerisch level 6 wird er Ihnen doch wohl eintragen! ;-)
20. Dezember 2013: Von Flieger Max L.oitfelder an Juergen Baumgart
Jürgen, ich wüßte nicht, was Du von JAR auf EASA umschreiben lassen mußt, es entstehen m. W. auch keine zusätzlichen Kosten.
20. Dezember 2013: Von Werner Kraus an Juergen Baumgart
Hi Jürgen,

wer einen JAR Schein hat bekommt mit Ablauf dessen Gültigkeit einen EASA Schein ausgestellt. In dem Fall also keine zusätzlichen Kosten und so lange Dein JAR Schein gültig ist darfst Du natürlich weiterfliegen bis der neue im Beiefkasten ist. Wer seine Lizenzverlängerung erst ein paar Tage vor Ablauf beantragt muss auch ganz ohne Scheinumschreibung mit einer Wartezeit ohne fliegerische Tätigkeit Rechnen ;-)

Bezüglich PPL vs LAPL und Namibia, falls Du regelmäßig nach Namibia gehst könntest Du Dich doch mal erkundigen mit welchem Aufwand Du einen namibianischen Schein bekommen kannst und ob es auch namibisch registrierte Segler zu chartern gibt?

Viele Grüße
Werner
20. Dezember 2013: Von Thomas Dietrich an Juergen Baumgart
Jürgen,

ruf mich mal bitte an.

0157 86875082

Danke Tom
20. Dezember 2013: Von Olaf Musch an Olaf Musch
Übrigens habe ich gerade eben auf Spiegel Online den Link zu einer
interessanten Lektüre entdeckt:

Jeremy Gardner: Falsches Englisch in EU-Veröffentlichungen

Vielleicht hilft es uns einerseits, EU-Englisch besser zu verstehen,
und andererseits, unsere eigene proficiency noch ein Stück
zu heben.

Viel Spaß beim Lesen

Olaf
21. Dezember 2013: Von Juergen Baumgart an Flieger Max L.oitfelder
...ich will doch von ICAO auf EASA umschreiben !...
Und es geht um die Motorflug-Scheine....
21. Dezember 2013: Von Werner Kraus an Juergen Baumgart
Ahso, dann hast Du noch bis zum 8. April 2014 Zeit, sofern Dein Schein nicht vorher ausläuft. Du kannst die Neuausstellung jederzeit beantragen, bis zur Ausstellung darfst Du natürlich weiterhin mit Deinem ICAO Schein fliegen.

Und das zu Namibia gesagte gilt natürlich auch für den Motorflug ;-)
9. November 2018: Von Thomas Witt an Daniel Krippner
Beitrag vom Autor gelöscht
9. November 2018: Von ch ess an Thomas Witt

Heisse nicht Daniel, aber habe evtl am gleichen Ort (Groebenzell) mein LP6 abgelegt.

Suche mal nach ATPL-Coaching (Brunnbauer) oder Tibo Aviation. Die beiden boten das vor 2 Jahren noch an.

Fair und ich fand beide entspannt und freundlich.

9. November 2018: Von Matthias Reinacher an ch ess

Hi,

ich habe heute den Online-Test bei https://www.ilpt.net/ gemacht -- 149€. Ich bin gespannt, was rauskommt. Wurde von einem Foristen hier (per PM) empfohlen...

Viele Grüsse
Matthias (bisher Level 5 aus Kostengründen..)

9. November 2018: Von Lutz D. an Matthias Reinacher

Wo hast Du denn Deine Lizenz?

9. November 2018: Von Matthias Reinacher an Lutz D.

Bisher Berlin-Brandenburg, demnächst LBA. Das wurde (hier im Forum bzw. per PM) zumindest einmal bestätigt, dass das funktioniert hat, ich schaue gleich nochmal. Die Website behauptet es auch.

Deshalb meinte ich ja auch, mal schauen, was rauskommt...wenn das LBA das nicht einträgt, gibt es ja wohl einen Grund, sein Geld zurück zu verlangen.

9. November 2018: Von Tobias Schnell an Lutz D.

Wo hast Du denn Deine Lizenz?

Falls beim LBA, könnte die 3. DV LuftPersV hinderlich werden: Nach der wird ELP 6 nur noch eingetragen, wenn Englisch nachweislich die Erstsprache ist oder man die (nicht "in der") Sprache mindestens drei Jahre lang an einer Hochschule studiert hat.

https://www.lba.de/SharedDocs/Downloads/DE/L/L2/Sprachpruefung/3_Durchf_VO.pdf?__blob=publicationFile&v=1

EDIT: Das stimmt so nicht - siehe Posting von Wolfgang Lamminger weiter unten!

9. November 2018: Von Matthias Reinacher an Tobias Schnell

Ok, dann war das wohl aller Voraussicht nach ein Reinfall.

Mal sehen, was dieser Sprachprüfer dann dazu sagt..beworben wird es ja damit, dass es eingetragen wird.

9. November 2018: Von Carmine B. an Tobias Schnell

Gibt es in genanntem Fall Besitzstandswahrung ?

9. November 2018: Von Tobias Schnell an Carmine B.

Bis jetzt weiß ich nichts Gegenteiliges...

9. November 2018: Von T. Magin an Carmine B.

Bei meiner Übertragung der Lizenz zum LBA im März wurde das LP6 für Engl. anstandslos mitgenommen.

10. November 2018: Von Stefan Jaudas an Tobias Schnell

... sprich, das Bundesverkehrsmninisterium macht aus der Stufe 6 das Gleiche wie Muttersprache?

Woher haben die das Mandat dafür?

Und wieso handhaben das die anderen Länder anders?

Die ICAO hat das ja irgendwie anders definiert ...

10. November 2018: Von Wolfgang Lamminger an Tobias Schnell Bewertung: +2.00 [2]

Tobias,

das hatten wir hier im Forum schon mal angesprochen:

Achtung, der von Dir angesprochene Teil der 3. DVO bezieht sich nur auf folgende Regelung:

Verordnung über Luftfahrtpersonal (LuftPersV)
§ 125 Nachweis von Sprachkenntnissen
(1) (...)Sprachkenntnisse auf Expertenniveau *) können auch durch Vorlage geeigneter Dokumente bei der nach § 5 zuständigen Stelle nachgewiesen werden.

D. h. die Bewertung durch eine Prüfung bei einer für Level 6 anerkannten Stelle ist natürlich weiter möglich.

*) Expertenniveau = Level 6


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