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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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Quasiabschaffung von Level 6?
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24. November 2018: Von Alfred Obermaier an C. B.

... internes DFS Thema.

24. November 2018: Von  an 

So, jetzt habe ich den Level 6 Online test gemacht.

Der erste Teil (Bilder beschreiben und Fragen wie "describe your first airplane") ist piece of cake. Im zweiten Teil wird ein Flug simuliert und die Dame nuschelt etwas, so dass man nicht jede Anweisung perfekt versteht ... und man kann ja nicht "say again" sagen ;-) Aber es kommt wohl auch nicht darauf an, dass jede Zahl stimmt ...

Schien mir insgesamt easy, hoffentlich habe ich bestanden :-)

24. November 2018: Von Tim Walter an  Bewertung: +1.00 [1]

Bin gespannt. Wenn du bestanden hast werf ich meinen Hut auch mal in den Ring. :)

24. November 2018: Von  an Tim Walter

Will let you know!

Wenn man sich das Bewertungsschema durchliest, dann liegt es wohl im Ermessen des Prüfers, ob er einem Level 5 oder 6 gibt. Ich bin der Meinung, dass ich die Kriterien für L 6 erfülle ... aber wir werden sehen.

24. November 2018: Von Matthias Reinacher an  Bewertung: +1.00 [1]

Da guckt man mal ein paar Stunden nicht ins Forum, und schon... ;-)

Du hast den Test ja jetzt gemacht. Ich habe, grosspurig wie immer, "Commercial Pilot (IFR)" gewählt, und habe dann auf die Frage "Tell me about the last time you referred to the MEL or the QRH" geantwortet "I never referred to the minimum equipment list or quick response handbook since I'm a soon-to-be instrument-rated private pilot rated only on single engine pistons, I guess I got this question because I picked "Commercial Pilot (IFR)" in the beginning" ;-)

Der simulierte Flug ist tatsächlich etwas schwer zu verstehen, ich habe zwei oder drei Funksprüche gebraucht bis ich das Callsign "Flight OneTwoTree" verstanden habe -- habs vorher einfach phonetisch wiedergegeben. Einmal kann man den Funkspruch ja auch wiederholen lassen, bevor man antworten muss, ich habe das prinzipiell bei jedem gemacht und noch so manchen kleinen Fehler rausgehört.

24. November 2018: Von  an Matthias Reinacher

Ichhabe "private pilot" gewählt ... auch wenn da "VFR" in Klammern steht. Bin gespannt, was da rauskommt ...

Bei mir konnte man die Funksprüche nicht wiederholen!

24. November 2018: Von Erik N. an 

kann man das öfter wiederholen ?

24. November 2018: Von C. B. an Alfred Obermaier

Nee, das ist kein internes Thema. Die auf neun Jahre begrenzte Gültigkeit von Level 6 steht in den AMC und GM zum Part-ATCO.

24. November 2018: Von Mich.ael Brün.ing an C. B.

Okay. War mir auch neu! Es gibt ganz offensichtlich einen Unterschied zwischen Controller und Piloten. Die Definition der Language Proficiency Level ist identisch, aber die Gültigkeit unterschiedlich zwischen Part ATCO und Part FCL. Für Piloten gilt Level 4 = 4 Jahre, Level 5 = 6 Jahre und Level 6 = unbefristet, für Controller gilt Level 4 = 3 Jahre, Level 5 = 6 Jahre und Level 6 = 9 Jahre.

24. November 2018: Von Alfred Obermaier an C. B.

Danke, wieder etwas gelernt.

In meinem Bekanntenkreis hat ein Fluglotse einen jahrelang vergeblichen Kampf gegen die zeitliche Limitierung wegen Ungleichheit geführt.

25. November 2018: Von Willi Fundermann an Alfred Obermaier Bewertung: +2.00 [2]

Zum Thema "Ungleicheit" zwischen Lotsen und Piloten bei der Sprachprüfung: Ich fand es damals sehr interessant, dass man ganz am Anfang, 2010, auch als Pilot die Sprachprüfung bei der DFS ablegen konnte und von dort auch Ausbildung zum Sprachprüfer angeboten wurde - zu vergleichsweise hohen Gebühren. Die notwendige Anerkennung durch das LBA hierfür wurde dann aber wieder entzogen. Dem Vernehmen nach, weil die DFS dem LBA dafür keine Gebühren zahlen wollte.

26. November 2018: Von Marcel Hofmann an Matthias Reinacher Bewertung: +1.00 [1]

Hallo zusammen

Habe mal aus Neugier beim BAZL angefragt, ob das bei uns auch anerkannt wird:

Wie auf unserer Website publiziert, sind die Sprachprüfungen noch nicht europaweit standardisiert/harmonisiert. EASA FCL.055 besagt daher explizit, dass die Prüfung gemäss den Verfahren der zuständigen Behörde zu erfolgen hat. Wir machen nur bei Piloten eine Ausnahme, welche im Ausland resident sind und nicht ohne Weiteres nur wegen der Sprachprüfung in die Schweiz zurückkommen können.
Gemäss den Angaben in unserer Datenbank sind Sie aber in der Schweiz resident und haben somit die Prüfung in der Schweiz, gemäss unseren Verfahren zu absolvieren.

Kommt dazu, dass der Test, für den Sie einen Link geschickt haben, weder ICAO- noch EASA-konform ist, da es sich um einen reinen Online-Test handelt. Gemäss EASA muss der Test sowohl «voice-only» Interaction als auch «face-to-face» Interaction enthalten. Das ist bei diesem Test beides überhaupt nicht der Fall: Da alles nur im Voraus aufgezeichnete Tonaufnahmen sind und zu keinem Zeitpunkt ein menschliches Gegenüber mit dem Kandidaten interagiert, sind diese Bedingungen nicht erfüllt, weshalb der Test keinesfalls anerkannt werden kann.

Mit freundlichen Grüssen
BAZL

Erstaunlich, dass das im Rest von Europa funktioniert..

Gruss Marcel

26. November 2018: Von Flieger Max L.oitfelder an Marcel Hofmann

Nicht im ganzen Rest, auch in Österreich nicht.

26. November 2018: Von  an Marcel Hofmann

Erstaunlich, dass das im Rest von Europa funktioniert..

Nicht erstaunlicher, als dass in Deutschland offenbar alle "LBA-EASA-Findings-Zähler" plötzlich gar kein Problem damit haben, dass das LBA hier offensichtlich gegen EASA-Vorgaben verstösst.

Steht in den AMC nämlich tatsächlich drin, dass man "Face-to-Face" Communication Abilities demonstrieren muss und die Frage das BAZL wie das denn gehen soll, wenn man nicht mal virtuell F2F miteinander spricht ist ja keine ganz schlechte...

26. November 2018: Von Achim H. an 

Kann sein, dass das LBA sich bei der Eintragung geirrt hat oder die Meinung zu dem Anbieter noch ändern wird.

Auf jeden Fall können alle diese Sprachtests u.U. rückwirkend aberkannt werden.

26. November 2018: Von  an Achim H.

Ist das so? Was wäre die Rechtsgrundlage, wenn die Behörde den Sprachtest erst anerkannt hat? Ein Flugschein kann ja auch nicht nachträglich aberkannt werden, wenn dem LBA "einfällt", dass die ATO an der man gelernt hat doch nicht alle Anforderungen erfüllt...

26. November 2018: Von Lutz D. an 

Äh warum denn das nicht? Da wäre ich mir nicht so sicher. Einerseits bietet FCL.070 da einen Ausweg, andererseits könnte man argumentieren, dass eine Lizenz, die zB ausgestellt wurde, obwohl die ATO vergessen hat, Alleinflüge zu machen, nichts according to part FCL sind und damit ohnehin ungültig. Also, ich sehe da schon bedeutende Hindernisse, aber unmöglich scheint mir das nicht. Es wurden ja such Form 1 für Motoren widerrufen, nachdem man Unregelmäßigkeiten beim Überholer entdeckt hat.

26. November 2018: Von Matthias Reinacher an  Bewertung: +2.00 [2]

Also, ich (und sicher nicht nur ich) wäre Euch dankbar, wenn ihr jetzt nicht noch beim LBA nachfragt, ob das denn alles AMC-konform ist und wie sie das interpretieren. Danke...

26. November 2018: Von Alexander Patt an  Bewertung: +1.00 [1]

Hat es das nicht schon gegeben? Bei der IKON vor ein paar Jahren z.B.?

26. November 2018: Von Florian R. an Marcel Hofmann

Meiner Meinung nach wird diese Aussage ungültig, sobald die Änderung in Part-FCL gültig wird, wodurch der Wortlaut "the competent authority" durch "a competent authority" geändert wird. Die Änderung sollte sehr bald kommen, da jezt die neue Basic Regulation in Kraft ist und die Europäische Kommission wohl bald die Änderungen durchwinken wird. Dann wird auch die Schweiz diesen Kurs im Ausland akzeptieren müssen, von Gesetzes wegen. Diese Änderung hat die EASA auch in ihrem FCL-Newsletter erwähnt. Daher würde ich sagen, es lohnt sich dann die Frage nochmal zu stellen, sobald das in der Schweiz in Kraft ist.

26. November 2018: Von Andreas Ni an Matthias Reinacher Bewertung: +2.00 [2]

Beim LBA nachzufragen ist doch garnicht nötig. Die lesen hier doch eh mit, und die Landesluftfahrtbehörden und die DFS und die BFU.

26. November 2018: Von Matthias Reinacher an Andreas Ni

Klar, aber wenn man mal unterstellt, dass der Teil der Behördenmitarbeiter, der hier mitliest auch der Teil ist, der an pragmatischen Lösungen interessiert ist, ist das nicht so ein Problem.

Die Behörde durch eine Anfrage dazu zu zwingen, ihre im Zweifelsfall gerichtlich überprüfbare Rechtsauslegung offiziell darzulegen, dagegen schon...

27. November 2018: Von Erik N. an Achim H. Bewertung: +1.00 [1]

Unwahrscheinlich, Die halbe air Berlin hat sich damit den Sprachlevel geholt.

28. November 2018: Von  an Erik N. Bewertung: +2.00 [2]

Heute nacht habe ich das Resultat des online-Sprachtests bekommen: Level 6 :-)

Den schicke ich jetzt ans LBA.

Kann mir jemand die Fachabteilung bzw. Amsprechpartner dafür nennen? Ob die wohl eine eMail mit dem Zertifikat akzeptieren, weiß das jemand?

28. November 2018: Von Wolfgang Lamminger an  Bewertung: +3.00 [3]

LBA und EMail (für Dokumente oder Anträge)?

never - niemals...

Nur per Post oder Fax...

Antrag: siehe hier https://www.lba.de/SharedDocs/Downloads/DE/Formulare/L4/Lizenzierung/Antrag%20auf%20Eintrag%20eines%20Sprachenvermerkes.pdf?__blob=publicationFile&v=10

(findet man auch unter der Webseite des LBA ;-)

Abteilung L4 - (die auch sonst für Deine Lizenz zuständig ist)


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