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26. November 2018: Von  an Achim H.

Ist das so? Was wäre die Rechtsgrundlage, wenn die Behörde den Sprachtest erst anerkannt hat? Ein Flugschein kann ja auch nicht nachträglich aberkannt werden, wenn dem LBA "einfällt", dass die ATO an der man gelernt hat doch nicht alle Anforderungen erfüllt...

26. November 2018: Von Lutz D. an 

Äh warum denn das nicht? Da wäre ich mir nicht so sicher. Einerseits bietet FCL.070 da einen Ausweg, andererseits könnte man argumentieren, dass eine Lizenz, die zB ausgestellt wurde, obwohl die ATO vergessen hat, Alleinflüge zu machen, nichts according to part FCL sind und damit ohnehin ungültig. Also, ich sehe da schon bedeutende Hindernisse, aber unmöglich scheint mir das nicht. Es wurden ja such Form 1 für Motoren widerrufen, nachdem man Unregelmäßigkeiten beim Überholer entdeckt hat.

26. November 2018: Von Alexander Patt an  Bewertung: +1.00 [1]

Hat es das nicht schon gegeben? Bei der IKON vor ein paar Jahren z.B.?


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