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48 Beiträge Seite 1 von 2

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Luftrecht und Behörden | LP Eintrag für Plätze mit Funk in Landessprache  
3. Juli 2013: Von Peter Luthaus 
Weil es in einem anderen Thread wieder um das Thema ging: In welchem Gesetz oder in welcher Verordnung (besonders in Frankreich) steht eigentlich, dass man für das Funken an einem Flugplatz, an dem nur in der Landessprache gefunkt werden darf, eine ICAO PROFICIENCY in der Landessprache notwendig ist? In FCL.055 steht das nicht, da steht nur, dass entweder ein englischer Vermerk ODER einer der verwendeten Sprache sein müssen, um die Rechte auszuüben. Sinn der ICAO-Vorgabe war es denke ich nicht, dem Hobbypiloten das Funken in einer Landessprache zu erschweren sondern Probleme im internationalen gewerblichen Luftverkehr anzugehen.

Die Umsetzung in PART-FCL ist entsprechend, ich muss ENTWEDER Englisch ODER die tatsächlich verwendete Sprache eingetragen haben. Es steht nicht, dass ich einen Deutsch Eintrag haben muss, um an meinem Heimatplatz EDLM zu funken (den habe ich auch gar nicht beantragt, da gemäß FCL.055 nicht erforderlich). Also kann mich doch in Frankreich auch niemand strafen oder gar festhalten ohne Französisch-Eintrag? Oder gibt es in Frankreich ein nationales Gesetz oder eine Verordnung, die das erfordert und die ich nicht kenne? Die Abschnitte 3.4 und 1.7 der französischen AIP habe ich nach "language" durchsucht und nichts Relevantes gefunden.

Ein Deutsch-Eintrag ist also in Deutschland, wenn ich FCL.055 genau lese, nur nötig, wenn man keinen Englisch-Eintrag hat und man ist damit autorisiert, auf Deutsch zu funken auch ohne Englisch-Eintrag (etwas verquert, aber so steht es da).
3. Juli 2013: Von Philipp Tiemann an Peter Luthaus
Bitte den Satz

  1. Allgemeines. Piloten von Flugzeugen, Hubschraubern, Luftfahrzeugen mit vertikaler Start- und Landefähigkeit und Luftschiffen, die am Sprechfunkverkehr im Flugfunkdienst teilnehmen, dürfen die mit ihren Lizenzen verbundenen Rechte und Berechtigungen nur ausüben, wenn sie in ihrer Lizenz einen Sprachenvermerk entweder für Englisch oder für die Sprache besitzen, die beim Flug für den Sprechfunkverkehr verwendet wird.

    noch einmal verinnerlichen. Ich hin kein Linguist, aber für mich ist die Sache letztlich doch klar, denn es macht schlicht keinen Sinn, den Satz zu lesen im Sinne von "egal welche Sprache du im Funk tatsächlich anwendest, solange du den Sprachenvermerk Englisch hast, passt es". Der Sinn der Formulierung ist wohl stattdessen "entweder Englisch, ODER die Sprache die *tatsächlich* verwendet wird"; wenn tatsächlich das Französische verwendet wird, ist ein Englisch-Eintrag nicht ausreichend.

    Ist aber in der Tat eine sprachliche Spitzfindigkeit...und man könnte sich wohl auch auf einen anderen Standpunkt stellen.

3. Juli 2013: Von Sebastian G____ an Philipp Tiemann
Ich hätte noch eine andere Frage. Neulich habe ich erstaunt im Funk mit bekommen, dass in Frankreich die Airliner teilweise mit französischem Funk IFR fliegen. Seit wann geht denn das? Ich dachte immer IFR geht nur englisch...
4. Juli 2013: Von Othmar Crepaz an Sebastian G____
In Frangreisch ist alles möglich. In Italien übrigens auch. Ich meine die nationalen Airlines.
4. Juli 2013: Von  an Peter Luthaus
Alle Behörden, Verbände und Experten legen FCL.055 in der Tat so aus wie von Philipp beschrieben. Ja, er ist missverständlich. Nein, das nutzt uns leider nichts.
4. Juli 2013: Von Achim H. an Sebastian G____
Französisch ist ICAO-Sprache und somit gleichwertig zu Englisch.

Die ICAO wurde 1944 gegründet, damals war Deutschland anderweitig beschäftigt und daher ist Deutsch keine ICAO-Sprache. Die übrigen bedeutenden Sprachen sind ICAO-Sprachen.
4. Juli 2013: Von frank ernst an Peter Luthaus

mal etwas ketzerisch gefragt: wen interessiert's? Wenn ich in France um 22:00 Uhr an einem Platz im Zentralmassiv aus den Wolken falle, an dem in der Woche eh nur eine Flugbewegung ist, wird mich sicherlich niemand, vor allem kein Franzose, nach meinem Spracheintrag "Französisch" fragen..

Rechtlich: nach meinem Verständnis ist es wohl tatsächlich so, dass man für die A/A Plätze den entsprechenden landesspezifischen Spracheintrag benötigt. Praktisch gesehen kann ich mir aber nicht vorstellen, dass das Franzose oder Italiener wirklich interessiert. Gut, gerüchteweise sollen irgendwo mal Engländer kontrolliert worden sein, wobei das doch wohl eher den Charakter einer Retourkutsche hat(te). Und wenn mich nicht alles täuscht, führt der franz. Verband jeden Sommer einen Deutschlandflug durch - ob die alle den "Deutscheintrag" haben...?

Für mich persönlich alles selbstverständlich nur Gedankenspiele!

4. Juli 2013: Von Achim H. an Peter Luthaus
Natürlich kann man es locker nehmen, so wie Leonardo das mit dem Learjet gemacht hat... Es gibt mehrere Berichte, nach denen britische Piloten wegen fehlender Spracheinträge festgesetzt wurden.

Die offizielle Quelle ist die Sprechfunkregelung der SIA. Dort steht auf Seite 13:

2. Langues utilisables Zulässige Sprachen

2.1. Langues de base Basissprachen

Les langues utilisables sont publiées par la voie de l'information aéronautique. Die zulässigen Sprachen sind über den aeronautischen Informationskanal veröffentlicht (= AIP).

Dans les espaces aériens exploités par l'administration française, les langues utilisées sont: In den von der französischen Regierung genutzten Lufträumen sind die zulässigen Sprachen:

  • La langue française; Französisch
  • La langue anglaise, sauf indication contraire publiée par la voie de l'information aéronautique. Englisch, außer es findet sich eine gegenteilige Angabe im aeronautischen Informationskanal (= AIP).
Damit wird auf die AIP verwiesen. Und dort steht genau für jeden Platz, welche Sprache zulässig ist. Somit ist es unzulässig, an einem Fr-Platz (oder einem Fr/En-Platz außerhalb der Turmöffnungszeiten) etwas anderes als französisch zu funken. Und um nur ein Wort in französischer Sprache in den Äther schicken zu dürfen, benötigt man mindestens ICAO Level 4 Französisch im PPL. Als Ausnahme dazu gestattet die DGAC (= franz. LBA) die Sprachbescheinigung auf einem separaten Zettel mitzuführen.
4. Juli 2013: Von frank ernst an Achim H.
Hallo,

ja, so wird ein Schuh draus. Bezüglich

"Damit wird auf die AIP verwiesen. Und dort steht genau für jeden Platz, welche Sprache zulässig ist.";

Für AFIS gesteuerte Plätze stimmt das, es wird explizit geschrieben, dass außerhalb der AFIS-Zeiten nur FR zulässig ist. Ansonsten ist für die (noch) kleineren Plätze auf den SIA Karten keine Info über die anzuwendende Sprache vermerkt, oder impliziert A/A automatisch "nur FR"?
4. Juli 2013: Von  an frank ernst
Für AFIS gesteuerte Plätze stimmt das, es wird explizit geschrieben, dass außerhalb der AFIS-Zeiten nur FR zulässig ist. Ansonsten ist für die (noch) kleineren Plätze auf den SIA Karten keine Info über die anzuwendende Sprache vermerkt, oder impliziert A/A automatisch "nur FR"?

Das ist genau die eine Frage zu viel (die sich, mit Verlaub, wir Deutsche leider so oft nicht verkneifen können). Denn die Antwort darauf wollen wir doch gar nicht kennen! Statt dessen wollen wir voller Unschuld sagen können: "Monsieur, von seulement FR stand in der AIP aber nichts."
4. Juli 2013: Von Flieger Max L.oitfelder an Achim H.
Ich habe gehört (und es wird auch täglich bewiesen..) dass in Frankreich französische Airlines nur auf Französisch Funken dürfen, auch auf internationalen Flügen. Ist bescheuert und hat schon Menschenleben gekostet (CDG), ich weiß aber nicht wo es geschrieben steht - eine der wenigen Gelegenheiten wo ich doch froh bin über mein Schulfranzösisch weil es mir ein besseres Bild der Verkehrssituation bietet.
4. Juli 2013: Von Achim H. an 
Die Franzosen haben eine spezielle Flugplatzpolizei, Gendarmerie des transports aériens (GTA), das ist eine ganz andere Nummer als hier wo sich eigentlich keiner kümmert außer es gibt Anzeigen. Die GTA fährt Streife auf Flugplätzen, misst Überflughöhen, Einhaltung der Platzrunde und kontrolliert Papiere.

Aber ich denke auch, dass man bei fehlender Sprachangabe in der AIP die Auffassung vertreten kann, dass man mit Englisch oder komplett stumm anfliegen darf.

Ich plane bei der DGAC einen Sprachlevel Französisch zu erwerben aber mindestens 5, sonst wird es zu nervig. Die Frage ist, wie schwierig 5 oder 6 sind, da habe ich bisher nichts in Erfahrung bringen können, denn Inhaber von franz. PPLs bekommen automatisch Level 6.
4. Juli 2013: Von Achim H. an Flieger Max L.oitfelder Bewertung: +1.00 [1]
Bis 2006 glaube galt die Regelung dass Franzosen mit französischen Controllern nur französisch funken dürfen. Im aktuellen Dokument (siehe Link letzter Beitrag) ist diese Einschränkung nicht mehr enthalten.

Die ICAO-Sprachen sind:
  • Englisch
  • Französisch
  • Spanisch
  • Russisch
  • Arabisch
  • Chinesisch
Ich habe nichts dagegen, dass Franzosen in ihrer Sprache funken. Wir machen das ja auch VFR (die Schweizer z.B. nicht). Und wenn ich Franzose wäre, dann würde mein französisches Selbstverständnis auch dagegen sprechen, eine fremde Sprache zu verwenden und damit meine dieser unterzuordnen. Das französische Selbstverständnis ist nicht vergleichbar mit dem unsrigen.
4. Juli 2013: Von Peter Luthaus an Achim H.
"Und um nur ein Wort in französischer Sprache in den Äther schicken zu dürfen, benötigt man mindestens ICAO Level 4 Französisch im PPL."

Und wo steht das?

Richtig überzeugen kann mich die allgemeine "Auslegung" noch nicht, ein Richterspruch existiert meines Wissens noch nicht. Eine "Auslegung" ist nicht rechtsverbindlich. Ich empfinde dagegen das Wort "oder" als ziemlich klar und es gibt keine Bedingung dazu (Wie z.B. "Der Eintrag der Sprache, in der der Sprechfunkverkehr tatächlich durchgeführt wird muss vorhanden sein, falls die Durchführung in Englisch nicht möglich ist).

Selbstverständlich funke ich auf französisch, wenn ich einen unkontrollierten FR Platz anfliege und sogar auf DEUTSCH (!) an meinem Heimatplatz (der auch nur GER in der AIP stehen hat) und sehe damit keinen Verstoß, da ich einen Englisch-Eintrag habe.

Sinn der Regelung ist es doch, dass Piloten auf internationalen Flügen (in der Regel sogar scheduled IFR), die eigentlich Englisch erfordern, ein ordentliches Englisch sprechen. Der zweite Teil mit der Sprache, in der der Sprechfunkverkehr tatsächlich durchgeführt wird, ist ein Kompromiss, an manche Länder, wo halt selbst im IFR-Verkehr die Landessprache gesprochen wird, und nicht jeder Englisch können muss (z.B. auch Frankreich). Und wenn es gemeint ist, dass ich in Notfällen doch mehr als die Sprechgruppen können muss kann ich mir mit ausreichenden Englischkenntnissen nach einem Wechsel auf eine andere Freuquenz, auf der Englisch gesprochen wird, immer weiterhelfen (z.B. FIS, Radar oder nahegelegener TWR). Insofern macht das ODER schon Sinn.
4. Juli 2013: Von Flieger Max L.oitfelder an Achim H.
In der Praxis wird auch heute noch ausschließlich Französisch gefunkt. Den Franz. Nationalstolz in Ehren, aber wenn die Griechen mit Olympic englisch funken sollte im Interesse der Sicherheit das auch Frankreich zumutbar sein.
4. Juli 2013: Von Ursus Saxum-is an Peter Luthaus Bewertung: +1.00 [1]
Hier geht es ja wieder drüber und drunter ... fliegen und funken muss man schon sauber auseinanderhalten.

Wenn ich die einschlägigen Veröffentlichungen richtig verstanden habe, dann hat der LP Eintrag in der Lizenz erst einmal nichts mit dem Funk zu tun, korrekt? Die Formulierungen beziehen sich alle darauf, dass ich meine Rechte aus der Pilotenlizenz nur ausüben darf, wenn ich einen entsprechenden LP Eintrag in der Lizenz habe. International hat man sich darauf geeinigt, dass dies entweder die lokale Sprache oder Englisch sein kann. Also, ich darf in Deutschland mit einer deutschen Lizenz, oder mit einer ausländischen Lizenz mit LP Eintrag deutsch oder englisch, fliegen. Ich darf in Frankreich mit einer französischen Lizenz, oder einer ausländischen Lizenz mit LP Eintrag französisch oder englisch, fliegen.

Welche Sprachkenntnisse ich zum funken benötige, bzw. nachzuweisen habe, muss ich den AIPs der Länder entnehmen. Wenn ich also mit einem deutschen JAR-FCL PPL und einem LP Englisch Eintrag nach Frankreich fliege, dann ist das erstmal legal. Wenn ich aber in Frankreich an einem FR only Flugplatz landen will, dann brauche ich einen Nachweis über Französischkenntnisse um dort funken zu dürfen. Erlaubt der Flugplatz Anflüge ohne Funk, darf ich landen. Verlangt der Flugplatz Funkmeldungen, dann darf ich das nur mit LP Französisch.

Umgekehrt darf der Franzose in Deutschland mit seiner französischen Lizenz mit LP deutsch oder englisch, fliegen. Für das Thema funken muss der Kollege aber eben auch die deutsche AIP konsultieren.

Ich verstehe diesen ganzen bürokratischen Blubberkopf nur als Sicherheit, dass man sich im Zweifelsfall mit dem Piloten auf der jeweiligen Landessprache oder eben auf Englisch verständigen kann und zwar völlig unabhängig vom Funk. Die Ansage "melden sie sich nach dem Abstellen bitte mal auf dem Turm" muss dann in maximal zwei Sprachen erfolgen.
4. Juli 2013: Von Guido Warnecke an Flieger Max L.oitfelder
Die ICAO hat sich mit den language proficiency Tests sicher keine Gedanken ueber das Funken an einem kleinen Grasplatz in Deutschland oder Frankreich gemacht.
Problematisch ist es im internationalen Flugverkehr, zumehmend sind crews aus Asien im weltweiten Einsatz.
Ein schoenes Beispiel hier:

Hop Sing - leichte Sprachprobleme in KJFK

Ist in keiner Weise diskriminierend gemeint. Ich stelle mir gerade vor wie mein Chinesisch waere...

Happy Landings, šťastné přistání, καλέ πογειώει,
祝你順利著陸
Guido
4. Juli 2013: Von Flieger Max L.oitfelder an Guido Warnecke Bewertung: +1.00 [1]
Lass mal keinen Pariser hören, dass Du CDG (4 parallele Pisten, flächenmässig auch der größte Airport Europas) als "kleinen Grasplatz" titulierst ;-)
4. Juli 2013: Von Marion Siedler an Ursus Saxum-is
Was heißt 'englisch oder französisch fliegen' ? Wie geht das? :) :) :)
Ich kann englisch oder französisch funken/sprechen beim fliegen,ja.

Wenn ich auf französischen A/A Plätzen fliege, an denen kein Eintrag En steht, funke ich auf Französisch - siehe 'réglementation'(SIA). Und mal ganz ehrlich, wenn ich die französischen Phrasen für die Platzrunde drauf habe, so dass jeder andere in der Platzrunde weiß wo ich bin, ob mit oder ohne AFIS Besetzung auf dem Turm, dann sind alle zufrieden und es wird wohl kaum einer nach einem ICAO Eintrag FR fragen. Es steht ohnehin nicht in der zuvor zitierten ' Réglementation' der Procédure de Radiotéléphonie, daß man dazu einen ICAO Eintrag braucht.

In FR gibt es auch kein Funksprechzeugnis à la BZF/AZF. 'Communication' ist ganz schlicht Bestandteil der PPL(A) Prüfung und dazu kommt der ICAO LP Test EN und FR Eintrag.
Ich weiß im übrigen nicht, wo man den ICAO LP Test für FR macht. Es sind ja die nationalen Behörden dafür zuständig, also müßte man mit einem dt. PPL(A) den FR ICAO Eintrag in DE machen. Darüber habe ich bisher noch nichts jeher gehört.
Der Franzose läßt sich außerdem, gottseidank, nicht mit 2 EN Sprachtests wie in DE plagen: für ICAO und für ein Funksprechzeugnis.
4. Juli 2013: Von Peter Luthaus an Ursus Saxum-is
Hallo Björn,

bei allen Antworten, die ich bisher gelesen habe gibt es keinen rechtsgültigen Hinweis auf die so allgemein geäußerte Annahme, dass ein LP-Eintrag für FR-seulement Flugplätze nötig ist.

Auch hierzu:
"Wenn ich aber in Frankreich an einem FR only Flugplatz landen will, dann brauche ich einen Nachweis über Französischkenntnisse um dort funken zu dürfen. Erlaubt der Flugplatz Anflüge ohne Funk, darf ich landen. Verlangt der Flugplatz Funkmeldungen, dann darf ich das nur mit LP Französisch."

Wo steht das geschrieben? (Ich möchte dazu ein Gesetz oder Verordnung oder ein Urteil sehen...)

Wie Marion geschrieben hat, in der AIP steht das nicht, da steht nur, dass man französisch funken muss, nicht das ein LP-Eintrag dazu notwendig ist, auch ist kein Nachweis irgendeiner Art ist notwendig (etwa ein "befriedigend" im Abiturzeugnis?!?!?)

Also, überzeugt hat mich noch niemand, dass ein LP-Eintrag außer Englisch nötig ist, wenn ich nach FR fliege, egal zu welchem Platz...

Grüße,
Peter
4. Juli 2013: Von Wolfgang Lamminger an Marion Siedler
Hallo Marion,

wie schon in dem anderen Diskussionsbeitrag ("Mal wieder Rocketroute") erläutert: nach den derzeit aktuellen Verordnungen haben LP-Eintrag (FCL.055) und Sprechfunkzeugnis NICHTS miteinander zu tun. Ein Sprechfunkzeugnis ist in Deutschland vorgeschrieben, die Regelung stammt noch aus Zeiten der "Post".

Ein Eintrag "Language Proficiency Level 4, 5 oder 6" - Englisch erfolgt nach entsprechender Prüfung durch die nationale Behörde (in Deutschland: LBA oder Landesluftfahrtbehörde, in Frankreich DGAC) in die Lizenz, sofern die Lizenz von dieser Behörde ausgestellt

Ein Eintrag "Language Proficiency Level 4, 5 oder 6" - Deutsch erfolgt nach entsprechender Prüfung oder Eigenerklärung über Level 6 durch das LBA (oder Landesluftfahrtbehörde) in eine von dieser Behörde ausgestellten Lizenz

Ein Eintrag "Language Proficiency Level 4, 5 oder 6" - Französisch erfolgt nach entsprechender Prüfung (oder entsprechender Erklärung?) durch die DGAC in eine von dieser Behörde ausgestellten Lizenz, alternativ wird wohl von dort auch eine separate Bescheinigung erstellt und als Nachweis akzeptiert, denn das LBA/deutsche Behörde trägt kein Französisch-Level in eine LBA-/deutsche Lizenz ein).

Letztlich sind die in den vorgenannten Beiträgen klare Hinweise auf die Anwendung des FCL.055:

  • Torsten Hermann: Alle Behörden, Verbände und Experten legen FCL.055 in der Tat so aus wie von Philipp beschrieben. Ja, er ist missverständlich. Nein, das nutzt uns leider nichts
  • Frank Ernst: Rechtlich: nach meinem Verständnis ist es wohl tatsächlich so, dass man für die A/A Plätze den entsprechenden landesspezifischen Spracheintrag benötigt
  • Achim Hasenmüller: Es gibt mehrere Berichte, nach denen britische Piloten wegen fehlender Spracheinträge festgesetzt wurden.

Um sich dem Thema mal etwas zu nähern, habe ich die "Quelle des Übels" gesucht:

Manual on the Implementation of 2-2 ICAO Language Proficiency Requirements (Doc 9835):

2.5 LANGUAGE TO BE USED

2.5.1 In Annex 10, it is stipulated that radiotelephony communication shall be conducted either in the

language of the station on the ground or in English, and that English shall be made available when pilots are

unable to use the language of the station on the ground. [...] The Standards in 5.2.1.2

mean, in effect, that local, national, and regional languages can be used for radiotelephony communications,

but that English shall also always be available at those stations serving routes and airports used by

international air services. As an example, Spanish is spoken as the national language in States from Mexico,

through Central America and throughout much of South America. For international flights in such States,

Spanish or English can be used, but English must be made available. [...]

------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

--> Die ICAO hatte damit die (gute) Absicht Regelungen für den INTERNATIONALEN Luftverkehr zu treffen, und dabei sicher vorrangig die kommerzielle Luftfahrt. Dass ein Vereins-Flugplatz in Südfrankreich ggf. auch "internationalen" Luftverkehr abwickelt, stand sicher nicht zur Debatte.

Natürlich kann jeder für sich entscheiden, inwiefern er die Regelung für sich interpretiert... Meiner Meinung nach ist die Auslegung aber relativ klar auf die "Sprache die verwendet wird" bezogen.

###-MYBR-###

Um einen Übersetzungsfehler der deutschen Version der FCL.055 auszuschließen, hier die englische Version:

###-MYBR-###
<p align="left">(a) General. Aeroplane, helicopter, powered-lift and airship pilots required to use the radio

telephone shall not exercise the privileges of their licences and ratings unless they have

a language proficiency endorsement on their licence in either English or the language used

for radio communications involved in the flight.

4. Juli 2013: Von M. S. an Peter Luthaus
Hallo Peter,

das sah die franz. Behörde (DGAC) zumindest 2012 so (rote Hervorhebung von mir):

Von: 'Fonction Licences-Navigants' envoyé par Bertrand Huron [mailto:licences-navigants@aviation-civile.gouv.fr]
Gesendet: Dienstag, 31. Juli 2012 08:52
An: M.S.
Cc: PELLICER Madra DGAC/DSAC; AFONSO Danielle DGAC/DSAC; CHOPIN Florence DGAC/DSAC
Betreff: Re: AW: Attestation des connaissances de la langue française pour une licence de vol PPL allemande

Bonjour,

La reconnaissance de la compétence linguistique en langue française peut dans certains cas exceptionnel résulter de l'analyse du dossier (c'est notamment le cas pour les pilotes dont le français est la langue maternelle). Mais selon toute vraisemblance pour pouvoir attester de façon précise d'un niveau il vous faudra vous inscrire à un examen FCL 1.028 en langue française.

Je vous invite à prendre contact avec Madame Pellicer en copie de ce mail qui vous pourra vous inscrire à la prochaine session.

Cordialement

Le 31/07/2012 00:50, M.S. a écrit :

Bonjour,

merci bien pour votre réponse rapide et détaillée.

En fait, je prévois de faire des vols dans les espaces aériens « french only ».

Von: 'Fonction Licences-Navigants' envoyé par Bertrand Huron [mailto:licences-navigants@aviation-civile.gouv.fr]
Gesendet: Montag, 30. Juli 2012 11:32
An: M.S.
Betreff: Re: Attestation des connaissances de la langue française pour une licence de vol PPL allemande

Bonjour,

Pourriez vous nous préciser ce qui vous impose d'avoir la compétence linguistique en français à partir de l'année prochaine ?
La nouvelle règlementation européenne (Part FCL) ne change rien dans le domaine des compétences linguistiques

Il vous faut toujours avoir au moins une compétence linguistique dans l'une des langues utilisées dans les espaces aériens où vous prévoyez de voler.

Si vous souhaitez voler en France deux cas peuvent se présenter selon l'espace aérien où vous allez évoluer :
1) le français et l'anglais sont utilisables
2) le français est la seule langue utilisable (espace aérien indiqué dans l'AIP comme tel (French Only))

Dans le cas 1) vous détenez déjà une compétence linguistique en langue anglaise niveau 4. Donc pas de problème vous pouvez effectuer le vol.

Dans le cas 2) il vous faudra effectivement justifier de la compétence linguistique en français avant d'effectuer le vol.

Prévoyez vous de faire des vols dans les espaces aériens "French Only" ?

En fonction de votre réponse nous vous indiquerons la marche à suivre.


Falls jemand dieses Jahr noch mal neu anfragen will - Freiwillige vor. Ich habe darauf keine Lust mehr.

Grüße MS
4. Juli 2013: Von Ralf Steikert an Philipp Tiemann
Zitat Amtsblatt der Europäischen Union:
"Piloten von Flugzeugen, Hubschraubern, (...), die am Sprechfunkverkehr im Flugfunkdienst teilnehmen, dürfen die mit ihren Lizenzen verbundenen Rechte und Berechtigungen nur ausüben, wenn sie in ihrer Lizenz einen Sprachenvermerk entweder für Englisch oder für die Sprache besitzen, die beim Flug für den Sprechfunkverkehr verwendet wird."

Wenn man das logisch spitzfindig betrachtet, ist ENTWEDER in diesem Zusammenhang höchst problematisch. Es handelt sich hier um das ausschließende Oder. Es heißt, dass nur EINE von beiden Möglichkeiten erfüllt sein darf. Wenn BEIDE oder KEINE Möglichkeit erfüllt sind, trifft die Bedingung nicht zu. So ist es in der Aussagenlogik definiert. Warum wurde ausgerechnet die ausschließende Oder-Version benutzt?

In der englischen Fassung wird EITHER-OR benutzt, also auch die ENTWEDER-ODER-Fassung.

Wenn man also Englisch und Französisch spricht, darf man die mit den "Lizenzen verbundenen Rechte und Berechtigungen" also nicht ausüben.

Was sagt uns das?
4. Juli 2013: Von Marion Siedler an Wolfgang Lamminger
Hallo Wolfgang,

""Ein Eintrag "Language Proficiency Level 4, 5 oder 6" - Französisch erfolgt nach entsprechender Prüfung (oder entsprechender Erklärung?) durch die DGAC in eine von dieser Behörde ausgestellten Lizenz, alternativ wird wohl von dort auch eine separate Bescheinigung erstellt und als Nachweis akzeptiert, denn das LBA/deutsche Behörde trägt kein Französisch-Level in eine LBA-/deutsche Lizenz ein)."

Laut Auskunft der EASA und DGAC ist das leider nicht so. Die nationalen Luftfahrtbehörden sind verantwortlich für die Einträge und die Prüfungen. Man kann also nicht in FR den Frz. Test machen in U.K. den Englischtest, in SP den Spanischtest und in D den Deutschtest und sich das dann in seine Lizenz eintragen lassen.

Ich muß als frz. PPL(A) Scheininhaber z.B meinen ICAO LP Test für EN in FR machen - nicht in D, nicht UK oder anderswo.

Im übrigen tragen weder LBA noch DGAC meine Deutschkenntnisse in meinen frz. Lizenz ein. Genauso ist mit dem Dt. PPL(A), für den laut EASA nur das LBA die Spracheinträge zu machen hat, also nicht das DGAC.

Die EASA gab allerdings zu hier nachbessern zu müssen, so daß man die Sprachtests (wie schon die medizinischen Tests) irgendwann auch in anderen EU Ländern machen kann z.B. wo man sich gerade aufhält und sich das in die Lizenz seines Landes vom zuständigen Amt eintragen lassen kann.

Ich habe sehr wohl verstanden, daß AZF/BZF I andere Lizenzen sind als der ICAO LP Eintrag - beide braucht ein dt. Pilot jedoch zum fliegen/funken, oder etwa nicht?

(Die Grossschreibung von Text im Internet bedeutet: Schreien/Anbrüllen - das war wohl nicht gemeint, oder doch? und dann noch Fett gedruckt dazu)

4. Juli 2013: Von Wolfgang Lamminger an Marion Siedler

Hallo Marion,

Die nationalen Luftfahrtbehörden sind verantwortlich für die Einträge und die Prüfungen. Man kann also nicht in FR den Frz. Test machen in U.K. den Englischtest, in SP den Spanischtest und in D den Deutschtest und sich das dann in seine Lizenz eintragen lassen.

Exakt das ist es, was ich mit meinem vorherigen Beitrag mitteilen wollte, viellciht habe ich mich nicht klar genug ausgedrückt...

Französisch: Französische Lizenz = Französische Behörde

Deutsch: Deutsche Lizenz = Deutsche Behörde

Englisch: Französische Lizenz = Französische Behörde

Englisch: Deutsche Lizenz = Deutsche Behörde

PS. Ich denke, Hervorhebungen im Text sind als Hervorhebungen oder Betonungen des sachlichen Inhalts zu verstehen


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