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26 Beiträge Seite 1 von 2

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4. Juli 2013: Von Marion Siedler an Ursus Saxum-is
Was heißt 'englisch oder französisch fliegen' ? Wie geht das? :) :) :)
Ich kann englisch oder französisch funken/sprechen beim fliegen,ja.

Wenn ich auf französischen A/A Plätzen fliege, an denen kein Eintrag En steht, funke ich auf Französisch - siehe 'réglementation'(SIA). Und mal ganz ehrlich, wenn ich die französischen Phrasen für die Platzrunde drauf habe, so dass jeder andere in der Platzrunde weiß wo ich bin, ob mit oder ohne AFIS Besetzung auf dem Turm, dann sind alle zufrieden und es wird wohl kaum einer nach einem ICAO Eintrag FR fragen. Es steht ohnehin nicht in der zuvor zitierten ' Réglementation' der Procédure de Radiotéléphonie, daß man dazu einen ICAO Eintrag braucht.

In FR gibt es auch kein Funksprechzeugnis à la BZF/AZF. 'Communication' ist ganz schlicht Bestandteil der PPL(A) Prüfung und dazu kommt der ICAO LP Test EN und FR Eintrag.
Ich weiß im übrigen nicht, wo man den ICAO LP Test für FR macht. Es sind ja die nationalen Behörden dafür zuständig, also müßte man mit einem dt. PPL(A) den FR ICAO Eintrag in DE machen. Darüber habe ich bisher noch nichts jeher gehört.
Der Franzose läßt sich außerdem, gottseidank, nicht mit 2 EN Sprachtests wie in DE plagen: für ICAO und für ein Funksprechzeugnis.
4. Juli 2013: Von Wolfgang Lamminger an Marion Siedler
Hallo Marion,

wie schon in dem anderen Diskussionsbeitrag ("Mal wieder Rocketroute") erläutert: nach den derzeit aktuellen Verordnungen haben LP-Eintrag (FCL.055) und Sprechfunkzeugnis NICHTS miteinander zu tun. Ein Sprechfunkzeugnis ist in Deutschland vorgeschrieben, die Regelung stammt noch aus Zeiten der "Post".

Ein Eintrag "Language Proficiency Level 4, 5 oder 6" - Englisch erfolgt nach entsprechender Prüfung durch die nationale Behörde (in Deutschland: LBA oder Landesluftfahrtbehörde, in Frankreich DGAC) in die Lizenz, sofern die Lizenz von dieser Behörde ausgestellt

Ein Eintrag "Language Proficiency Level 4, 5 oder 6" - Deutsch erfolgt nach entsprechender Prüfung oder Eigenerklärung über Level 6 durch das LBA (oder Landesluftfahrtbehörde) in eine von dieser Behörde ausgestellten Lizenz

Ein Eintrag "Language Proficiency Level 4, 5 oder 6" - Französisch erfolgt nach entsprechender Prüfung (oder entsprechender Erklärung?) durch die DGAC in eine von dieser Behörde ausgestellten Lizenz, alternativ wird wohl von dort auch eine separate Bescheinigung erstellt und als Nachweis akzeptiert, denn das LBA/deutsche Behörde trägt kein Französisch-Level in eine LBA-/deutsche Lizenz ein).

Letztlich sind die in den vorgenannten Beiträgen klare Hinweise auf die Anwendung des FCL.055:

  • Torsten Hermann: Alle Behörden, Verbände und Experten legen FCL.055 in der Tat so aus wie von Philipp beschrieben. Ja, er ist missverständlich. Nein, das nutzt uns leider nichts
  • Frank Ernst: Rechtlich: nach meinem Verständnis ist es wohl tatsächlich so, dass man für die A/A Plätze den entsprechenden landesspezifischen Spracheintrag benötigt
  • Achim Hasenmüller: Es gibt mehrere Berichte, nach denen britische Piloten wegen fehlender Spracheinträge festgesetzt wurden.

Um sich dem Thema mal etwas zu nähern, habe ich die "Quelle des Übels" gesucht:

Manual on the Implementation of 2-2 ICAO Language Proficiency Requirements (Doc 9835):

2.5 LANGUAGE TO BE USED

2.5.1 In Annex 10, it is stipulated that radiotelephony communication shall be conducted either in the

language of the station on the ground or in English, and that English shall be made available when pilots are

unable to use the language of the station on the ground. [...] The Standards in 5.2.1.2

mean, in effect, that local, national, and regional languages can be used for radiotelephony communications,

but that English shall also always be available at those stations serving routes and airports used by

international air services. As an example, Spanish is spoken as the national language in States from Mexico,

through Central America and throughout much of South America. For international flights in such States,

Spanish or English can be used, but English must be made available. [...]

------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

--> Die ICAO hatte damit die (gute) Absicht Regelungen für den INTERNATIONALEN Luftverkehr zu treffen, und dabei sicher vorrangig die kommerzielle Luftfahrt. Dass ein Vereins-Flugplatz in Südfrankreich ggf. auch "internationalen" Luftverkehr abwickelt, stand sicher nicht zur Debatte.

Natürlich kann jeder für sich entscheiden, inwiefern er die Regelung für sich interpretiert... Meiner Meinung nach ist die Auslegung aber relativ klar auf die "Sprache die verwendet wird" bezogen.

###-MYBR-###

Um einen Übersetzungsfehler der deutschen Version der FCL.055 auszuschließen, hier die englische Version:

###-MYBR-###
<p align="left">(a) General. Aeroplane, helicopter, powered-lift and airship pilots required to use the radio

telephone shall not exercise the privileges of their licences and ratings unless they have

a language proficiency endorsement on their licence in either English or the language used

for radio communications involved in the flight.

4. Juli 2013: Von Marion Siedler an Wolfgang Lamminger
Hallo Wolfgang,

""Ein Eintrag "Language Proficiency Level 4, 5 oder 6" - Französisch erfolgt nach entsprechender Prüfung (oder entsprechender Erklärung?) durch die DGAC in eine von dieser Behörde ausgestellten Lizenz, alternativ wird wohl von dort auch eine separate Bescheinigung erstellt und als Nachweis akzeptiert, denn das LBA/deutsche Behörde trägt kein Französisch-Level in eine LBA-/deutsche Lizenz ein)."

Laut Auskunft der EASA und DGAC ist das leider nicht so. Die nationalen Luftfahrtbehörden sind verantwortlich für die Einträge und die Prüfungen. Man kann also nicht in FR den Frz. Test machen in U.K. den Englischtest, in SP den Spanischtest und in D den Deutschtest und sich das dann in seine Lizenz eintragen lassen.

Ich muß als frz. PPL(A) Scheininhaber z.B meinen ICAO LP Test für EN in FR machen - nicht in D, nicht UK oder anderswo.

Im übrigen tragen weder LBA noch DGAC meine Deutschkenntnisse in meinen frz. Lizenz ein. Genauso ist mit dem Dt. PPL(A), für den laut EASA nur das LBA die Spracheinträge zu machen hat, also nicht das DGAC.

Die EASA gab allerdings zu hier nachbessern zu müssen, so daß man die Sprachtests (wie schon die medizinischen Tests) irgendwann auch in anderen EU Ländern machen kann z.B. wo man sich gerade aufhält und sich das in die Lizenz seines Landes vom zuständigen Amt eintragen lassen kann.

Ich habe sehr wohl verstanden, daß AZF/BZF I andere Lizenzen sind als der ICAO LP Eintrag - beide braucht ein dt. Pilot jedoch zum fliegen/funken, oder etwa nicht?

(Die Grossschreibung von Text im Internet bedeutet: Schreien/Anbrüllen - das war wohl nicht gemeint, oder doch? und dann noch Fett gedruckt dazu)

4. Juli 2013: Von Wolfgang Lamminger an Marion Siedler

Hallo Marion,

Die nationalen Luftfahrtbehörden sind verantwortlich für die Einträge und die Prüfungen. Man kann also nicht in FR den Frz. Test machen in U.K. den Englischtest, in SP den Spanischtest und in D den Deutschtest und sich das dann in seine Lizenz eintragen lassen.

Exakt das ist es, was ich mit meinem vorherigen Beitrag mitteilen wollte, viellciht habe ich mich nicht klar genug ausgedrückt...

Französisch: Französische Lizenz = Französische Behörde

Deutsch: Deutsche Lizenz = Deutsche Behörde

Englisch: Französische Lizenz = Französische Behörde

Englisch: Deutsche Lizenz = Deutsche Behörde

PS. Ich denke, Hervorhebungen im Text sind als Hervorhebungen oder Betonungen des sachlichen Inhalts zu verstehen

4. Juli 2013: Von Marion Siedler an Wolfgang Lamminger
Korrekt, ja dann habe ich das missverstanden.
5. Juli 2013: Von Achim H. an Marion Siedler
Laut Auskunft der EASA und DGAC ist das leider nicht so. Die nationalen Luftfahrtbehörden sind verantwortlich für die Einträge und die Prüfungen. Man kann also nicht in FR den Frz. Test machen in U.K. den Englischtest, in SP den Spanischtest und in D den Deutschtest und sich das dann in seine Lizenz eintragen lassen.

Da habe ich eine anderslautende schriftliche Auskunft der DGAC. Man kann dort als ausländischer Scheininhaber ein Franz.-Level erwerben und es durch die bei der Prüfung ausgestellte Bescheinigung nachweisen.
5. Juli 2013: Von Marion Siedler an Achim H.
Schön, wenn du denn Test machst und ein Zertifikat vom DGAC bekommst, jedoch darf nur das LBA das in die dt. Lizenz eintragen laut derzeitiger EASA Richtlinie.
Dennoch darfst du auf frz. Plätzen (mit FR only) landen, wenn du dich in der Platzrunde auf frz. meldest; in der SIA steht nicht, daß du einen ICAO Eintrag FR haben mußt; du mußt nur der Sprache soweit mächtig sein. Bisher war das nach meiner Kenntnis zumindestens so. Ich habe in FR schon dt. Piloten erlebt, die dann einfach gar nichts sagen oder die Platzrundenphrasen auf deutsch in Ordnung finden.
5. Juli 2013: Von Urs Wildermuth an Achim H.
>>Da habe ich eine anderslautende schriftliche Auskunft der DGAC. Man kann dort als ausländischer Scheininhaber ein Franz.-Level erwerben und es durch die bei der Prüfung ausgestellte Bescheinigung nachweisen.

Korrekt. Wie bei anderen Einträgen auch, machen kann man's dort wo das entsprechende angeboten wird und eintragen muss es die ausstellende Behörde des eigenen Scheines.

Franz. und Dt. LPC's gibt es übrigens auch in der Schweiz zu erwerben. Informiere mich gerade drüber wie.
7. Juli 2013: Von Peter Luthaus an Marion Siedler
Also letzlich sehe ich die Sache immer noch 100 % so wie am Anfang und hier Marion.

Kurze Antwort auf die Frage "Was sagt uns das" von Ralf: Mir sagt das, dass die Verordnung tatsächlich in keinster Weise so gemeint ist, wie es die DGAC interpretiert. Und gut dass ich Deutsch nicht eingetragen habe...

Und vielen Dank für das Post der Auslegung, ist aber meiner Ansicht nach die persönliche Meinung des Mitarbeiters und eventuell einiger anderer. Der Satz:
"Dans le cas 2) il vous faudra effectivement justifier de la compétence linguistique en français avant d'effectuer le vol." wird nicht belegt sondern steht nur als Aussage dort.
Wenn Madame Pellicer Geld an den Prüfungen verdient ist der direkte Verweis an sie denke ich auch schon bedenklich, da es sich um eine Auskunft einer Behörde handelt...

Wenn ich also von einer Luftpolizei festgehalten und mit Strafe bedroht werde, handelt diese nur auf Basis der Meinung einer Behörde (eines Mitarbeiters), weder Gesetz noch Verordnung noch Richterspruch. Das kann doch böse Konsequenzen für Mitarbeiter der Behörde und auch den Polizisten haben...

Interessant, wie Piloten und Verbände diese rechtlich nicht abgesicherte Meinung eines Behördenmitarbeiters hinnehmen. Bei Herrn Nüses Meinung zur Platzrunde gab es einen Aufschrei und nicht die Empfehlung, Moving Maps mit Platzrunde anzuschaffen. In diesem Fall erkundigen sich Piloten sowie Verbände, wie man mit großem Aufwand die französische LP-Prüfung macht und bei Stufe 4 dauernd wiederholt, statt die Rechtslage klarzustellen und dies von den Verbänden zu fordern.
7. Juli 2013: Von M. S. an Peter Luthaus
Moin Peter,

ich bin da durchaus deiner Meinung. Schreib doch am Besten Bertrand Huron unter licences-navigants@aviation-civile.gouv.fr eine Email und erkundige dich nach der Rechtsgrundlage. Das würde hier die Diskussion etwas entzerren. Wie gesagt, ich habe nur gerade keine Lust mehr auf Email-Verkehr mit einer Behörde. Wie Du an den geposteten Mails siehst, antwortet er sehr schnell und durchaus ausführlicht. Frau P. organisiert nur die (normalerweise nur) für Englisch vorgesehenen Sprachtests.

Grüße aus dem Norden

M.S.
8. Juli 2013: Von Marion Siedler an Urs Wildermuth
Zu:
Wie bei anderen Einträgen auch, machen kann man's dort wo das entsprechende angeboten wird und eintragen muss es die ausstellende Behörde des eigenen Scheines.

Nein, genau das habe ich zu erklären versucht. Sonst könnte ich auch meinen EN LP Test in D machen und in meinen frz. Schein eintragen lassen. Das kommt vielleicht noch. Wie gesagt, die EASA arbeitet daran, bzw. bessert nach - dauert aber noch ein paar Jahre da große Behörde.
8. Juli 2013: Von Marion Siedler an M. S.
Es braucht gar keinen Email Verkehr - es gibt dazu eine EASA Bestimmung, die man nur mal dazu raus suchen müßte. Das ist alles. MfG - auch aus dem Norden, übrigens.
8. Juli 2013: Von Peter Luthaus an M. S.
Er hat gar nicht geschrieben, dass man einen LP-Eintrag Französisch braucht:
"Dans le cas 2) il vous faudra effectivement justifier de la compétence linguistique en français avant d'effectuer le vol."
Es steht gar nicht geschrieben, dass der effektive Nachweis in LP-Eintrag Französisch sein muss! Der Nachweis doch kann auch sein, dass ich mir vorher die Funkverfahren auf Französisch angeschaut habe! Dann habe ich sie besser ausgedruckt dabei, das ist dann der Nachweis.

"La reconnaissance de la compétence linguistique en langue française peut dans certains cas exceptionnel résulter de l'analyse du dossier (c'est notamment le cas pour les pilotes dont le français est la langue maternelle). Mais selon toute vraisemblance pour pouvoir attester de façon précise d'un niveau il vous faudra vous inscrire à un examen FCL 1.028 en langue française."

ist so wie ich verstehe nur eine Empfehlung, um ganz sicher zu sein.

Manchmal interpretiert man zu viel... Ich überlege noch, ob ich ihn für eine Klarstellung anschreibe oder mich mit dem jetzigen Wissen zufrieden gebe und eigentlich recht sicher bin.
8. Juli 2013: Von  an Peter Luthaus Bewertung: +1.67 [3]
Ich tu's ungern, erinnere aber nochmal an die Fakten:

  • FCL.055 der EU-Verordnung 1178/2011 ist in allen EASA-Staaten unmittelbar geltendes Recht. Da gibt es von nationalen oder lokalen Behörden nichts zu interpretieren und nichts zu deuteln. Und von einem Haufen Forumsdiskutanden schon gar nicht.
  • Wenn es um Gesetze und deren Auslegung Streit gibt, entscheidet letztendlich ein Gericht.
  • Jeder Fachmensch, der sich bislang mit der Materie beschäftigt hat, hat den "spannenden" Satz so interpretiert, dass ein LP Level 4 in Englisch nicht ausreicht, um in irgendwelchen Landessprachen zu kommunizieren. Falls es doch eine Ausnahme (eines Fachmenschen!) gibt, bitte ich um Mitteilung.
  • Einigermaßen zuverlässige Quellen sprechen von mehreren Fällen von Bußgeldverfahren gegen britische Piloten ohne französischen LP-Nachweis.
  • Jedem Piloten steht es frei, die Gesetze beliebig nach Wunsch auszulegen und zu "verstehen". Er/Sie muss dann nur mit den möglichen Konsequenzen leben - von Gerichtsverfahren bis zu Bestrafung und/oder Verlust des Versicherungsschutzes.

In diese Sinn: Viel Spaß in Frankreich!

8. Juli 2013: Von Stephan Schwab an 
In anderen Worten: in Frankreich sind für mich (Pilot aus Deutschland mit LP Englisch) eigentlich nur die Flugplätze/-häfen mit englischsprachigem Service verfügbar. Vermutlich wird die Auswahl damit dann auf die kontrollierten Plätze während der Tower-Betriebszeiten reduziert.

Im Umkehrschluß heißt das dann auch, daß überall in Europa eigentlich alle kleinen, unkontrollierten Plätze wegen Sprachproblemen von der Landkarte verschwinden.

Wenn ich also z.B. nach Ungarn will und der Platz offiziell keinen Funk auf Englisch anbietet, dann gibt es den für mich nicht.

Sämtliche INFO-Stellen in Deutschland wären dann für "Ausländer" auch nicht mehr da.

Früher - VFR mit einer PA28 Warrior und ohne GPS - hätte mich das nicht so sehr gestört. Aber bei heutigem Gerät, welches einen in 2h ziemlich weit befördert, wäre solch eine Regelung doch ziemlich behindernd - vorsichtig ausgedrückt.

Ich lese die Worte, aber es fällt mir schwer zu glauben, daß das so tatsächlich gewollt ist und praktiziert wird. Wobei ich gerade eben erlebt habe wie ein Frankreich-Flug durch einen english only Piloten wegen fehlendem englischsprachigen Personal am Zielort abgesagt wurde.

In diesem Zusammenhang die Frage in die Runde: wie ist das in Spanien, Ungarn, Kroatien, Holland? (Mögliche Ziele von mir in nächster Zeit)
8. Juli 2013: Von  an Stephan Schwab
In anderen Worten: in Frankreich sind für mich (Pilot aus Deutschland mit LP Englisch) eigentlich nur die Flugplätze/-häfen mit englischsprachigem Service verfügbar.

Eben nicht. Sondern auch alle, wo "A/A" ohne den Zusatz "FR only" steht.

Ich lese die Worte, aber es fällt mir schwer zu glauben, daß das so tatsächlich gewollt ist und praktiziert wird.

Gewollt sicher nicht. Wir waren der ICAO einfach egal.
8. Juli 2013: Von Marion Siedler an 
Wenn man in FR unterwegs bist - EN funkend auf der Strecke mit LP EN, denke ich dennoch, daß, wenn man die Platzrundenphrasen in FR kann und benutzt, auch auf einem FR only landen kannst. Es gibt keinen Gesetzestext bisher der LP EN da vorschreibt, mir ist da zumindest nichts bekannt oder hier zitert worden. Es wäre ja dann auch so, dass ich auf keinen kleinen Plätze sonst irgendwo im Ausland mehr landen könnte, nicht in Dänemark, Schweden, Polen, Tschechien etc. Für alle Länder ein LP haben zu müssen ist gar nicht möglich, es sei denn man ist Mr. o. Ms Polyglott. Dafür wurde LP EN garnicht eingeführt. Näheres hierzu im ICAO Doc 9835 ICAO
8. Juli 2013: Von Stephan Schwab an 
A/A ohne den Zusatz "FR only" ... Da funke ich dann einfach auf Englisch - weil ich ja kein FR kann - und alles ist gut?

Muss ich mir mal ansehen. Überlege nämlich demnächst auf dem Weg nach Spanien durch Frankreich zu fliegen (VFR) und dort eine Zwischenlandung zu machen. Da werde ich bei der Auswahl des Zieles in Spanien dann auch darauf achten.
8. Juli 2013: Von Wolff E. an Stephan Schwab
Dann würde ich bis perpignan fliegen. Dort tanken und dann bis Colmar dort tanken und dann nach Deutschland. Der Sprit ist in Frankreich billiger als bei uns und landen kostet pro airport unter 20 euro. Und beide airports in Frankreich sprechen englisch. Was will man mehr?
8. Juli 2013: Von Erwin Pitzer an 
.... von gerichtsverfahren bis zur bestrafung und verlust des versicherungsschutzes !!!

dieser threat hört sich fast so an wie ein "flugverhinderungsforum"

bei unserer alljährlichen europa-tour, diesmal rund um die iberische halbinsel, war unser erster treffpunkt in fr orleans LFOZ.
weil gerade nationalfeiertag ( jour de la victoire), war Info nicht besetzt, also A/A - funk nur in französisch.

ich war als einer der ersten gelandet und habe dann mit der handfunke die positionsmeldungen meiner freunde in der platzrunde einigermassen in französisch weitergegeben.
auch für diejenigen, die nachher noch gelandet sind, und ihren spruch in englisch abgaben, waren keine konsequenzen zu befürchten.

aus eigener erfahrung kann ich berichten, dass bei kleineren verstössen, wie sie jedem mal passieren können, daraus kein "strick" gedreht wird.

bei einem flug von malle nach korsika hatte ich in dem fpl. destination anstatt LFKC - LFCK eingetragen.
damit hatte ich keinen gültigen fpl. für calvi.

das hatte den schönen nebeneffekt dass ich die letzten 20 nm bis zum flugplatz calvi von zwei Mirage-Jets begleitet wurde.
nach der landung musste zwar ein mehrseitiges protokoll angefertigt werden, was aber zu keinerlei konsquenzen führte.
mit einem devoten entschuldigungsschreiben, welches mein freund Pierre Laulhaire für mich verfasste, war die sache erledigt.

toujours atterrisage heureuse
8. Juli 2013: Von Peter Luthaus an  Bewertung: +2.00 [2]
Dann analysieren wir einmal diese "Fakten".

  • FCL.055 der EU-Verordnung 1178/2011 ist in allen EASA-Staaten unmittelbar geltendes Recht.
    • Stimmt, ist ein Fakt.
  • Da gibt es von nationalen oder lokalen Behörden nichts zu interpretieren und nichts zu deuteln.
    • Ist auch richtig, daher gibt es auch keine Interpretation durch die DCAG...
  • Und von einem Haufen Forumsdiskutanden schon gar nicht.
    • Wenn ein Forum einen Sinn haben soll, dann darf dort diskutiert werden, sogar teilweise auf hohem Niveau. Eine Rechtssicherheit gibt es natürlich nicht aber eine Menge Input. Und wenn Sie den "Haufen Forumsdiskutanden" so abwerten, kann ich nur sagen, niemand hat Sie gezwungen mitzudiskutieren, sonst stellen Sie sich noch auf eine Stufe.
  • Wenn es um Gesetze und deren Auslegung Streit gibt, entscheidet letztendlich ein Gericht
    • Daher habe ich nachgefragt, ob jemand schon ein Urteil kennen würde, da mir keins bekannt ist. Also hat wohl noch kein Gericht entschieden.
  • Jeder Fachmensch, der sich bislang mit der Materie beschäftigt hat, hat den "spannenden" Satz so interpretiert, dass ein LP Level 4 in Englisch nicht ausreicht, um in irgendwelchen Landessprachen zu kommunizieren. Falls es doch eine Ausnahme (eines Fachmenschen!) gibt, bitte ich um Mitteilung.
    • Definieren Sie mal einen "Fachmenschen", was ist denn das? Wer das zum Beispiel anders sieht sind deutsche Behörden, habe ich extra heute noch bei einer Bezirksregierung nachgefragt. Und auch ich sehe das klar anders und würde mich in der Luftfahrt und im Luftrecht durchaus sachkundig bezeichnen.
    • Außerdem widersprechen Sie selbst Ihrer ersten Aussage "Da gibt es von nationalen oder lokalen Behörden nichts zu interpretieren", auf einmal interpretieren diese?
  • Einigermaßen zuverlässige Quellen sprechen von mehreren Fällen von Bußgeldverfahren gegen britische Piloten ohne französischen LP-Nachweis.
    • Ob das ein Fakt ist sei dahingestellt, aber es sollen tatsächlich schon Bußgeldverfahren eingeleitet worden sein die unrechtmäßig waren und letztlich abgeschmettert wurden.
  • Jedem Piloten steht es frei, die Gesetze beliebig nach Wunsch auszulegen und zu "verstehen". Er/Sie muss dann nur mit den möglichen Konsequenzen leben - von Gerichtsverfahren bis zu Bestrafung und/oder Verlust des Versicherungsschutzes.
    • Ich richte mich streng nach der Verordnung und nicht nach der Interpretation, die es wie Sie sagen gar nicht geben kann. Damit bin ich auf der sicheren Seite.


Und zum guten Schluss: Wenn der Satz wirklich so geimeint wäre, wie es scheints manche zum eigenen Schaden gerne interpretieren möchten, dann wäre die Forderung nach Englisch gar nicht nötig, statt:

"..., wenn sie in ihrer Lizenz einen Sprachenvermerk entweder für Englisch oder für die Sprache besitzen, die beim Flug für den Sprechfunkverkehr verwendet wird."

würde völlig reichen:

"..., wenn sie in ihrer Lizenz einen Sprachenvermerk für die Sprache besitzen, die beim Flug für den Sprechfunkverkehr verwendet wird."

oder ganz korrekt:

"..., wenn sie in ihrer Lizenz einen Sprachenvermerk für die Sprachen besitzen, die beim Flug für den Sprechfunkverkehr verwendet werden."

da es auch mehrere sein können.

Damit sehe ich für mich, dass nichts zu befürchten ist ohne LP Französisch einen FR-only Platz anzufliegen. Sonst würde F ja anders als D "interpretieren", wo nichts zu interpretieren ist.
8. Juli 2013: Von Lutz D. an Peter Luthaus Bewertung: +1.00 [1]
Will an dieser Stelle noch einmal auf die belgische Lösung hinweisen. Da gibt es jetzt keine fr / nl only Plätze mehr.
Ansonsten kann ich nur Erwin beipflichten. Weniger Bedenken mit sich rumschleppen, mehr fliegen. Egal wie das ganze nun auszulegen ist - man darf sich auch nicht allem ergeben.
9. Juli 2013: Von Thomas Dietrich an Peter Luthaus Bewertung: +2.00 [2]
Peter,

ich sehe das zu 100% genauso.

Deswegen habe ich mir die FCL055 in all den Sprachen kopiert und ins Bordbuch gelegt.

Bei einer Kontrolle werde ich dann den Kontrolleur nach seiner Sprache fragen, die er als Level6 bescheinigt hat und ihm dann die FCL055 in seiner Sprache vorlegen.

So wie diese formuliert ist, sticht Englisch alles um legal zu sein. Und die Formulierung ist so eindeutig, dass sie eigentlich keinen Interpretationsspielraum lässt. Es sei denn man ist Mitglied einer sich selbst peinigengenden flugverhinderungs Fraktion.
23. November 2013: Von Dr. Thomas Barnekow an Thomas Dietrich
Das Problem ist aber tatsächlich wohl, dass der Wortlaut des FCL.055 nicht ganz mit der Intention des Verfassers übereinstimmt…

Ich lese den auch so, dass ein Sprachvermerk Englisch vollkommen ausreichen sollte. Der freundliche Sachbearbeiter beim LBA, der mir nach Erneuerung meiner Instrumentenflugberechtigung kürzlich die EASA-Lizenz ausgestellt hat, sieht das auch so. Nachdem ich dann aber so viele anderslautende Interpretationen hörte, rief ich kurzentschlossen bei der EASA in Köln an. Dort erklärte mir dann eine Dame, dass man für jede Sprache, in der man funken will, eine LP mit mindestens Level 4 in der Lizenz stehen haben muss. Sie sagte weiterhin, dass FCL.055 in den nächsten zwei Jahren auch noch einmal geändert werde, um das besser zu reflektieren. Englisch wird dann womöglich auch nicht mehr direkt gefordert bzw. erwähnt, sondern eben nur dadurch notwendig, dass man z.B. im IFR-Verkehr Englisch funken muss bzw. im kontrollierten Luftraum bzw. an kontrollierten Plätzen funken kann.

Der Vater des Gedanken ist eine Erhöhung der Flugsicherheit. Als Beispiel nannte mir die Dame polnische Piloten, die schlecht Deutsch sprechen und z.B. nach Dresden fliegen (ich gebe das nur wieder). In der Tat erzählte mir mein IR Checker, dass mal ein polnischer Pilot in Bonn-Hangelar landen wollte, der kaum Deutsch sprach, was zu gewissen Problemen geführt haben muss.
23. November 2013: Von Lutz D. an Dr. Thomas Barnekow Bewertung: +1.00 [1]
Genau, Flugsicherheit. Tausende Tote in der GA durch mangelnde Sprachkenntnisse (1 aus der 1000 streichen, dann stimmt's). Die EASA und zahlreiche staatliche Luftfahrtbehörden haben einen ohnehin schon weitgehenden ICAO-Beschluss weit in das Absurde hinein befördert.

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