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9. Juli 2013: Von Thomas Dietrich an Peter Luthaus Bewertung: +2.00 [2]
Peter,

ich sehe das zu 100% genauso.

Deswegen habe ich mir die FCL055 in all den Sprachen kopiert und ins Bordbuch gelegt.

Bei einer Kontrolle werde ich dann den Kontrolleur nach seiner Sprache fragen, die er als Level6 bescheinigt hat und ihm dann die FCL055 in seiner Sprache vorlegen.

So wie diese formuliert ist, sticht Englisch alles um legal zu sein. Und die Formulierung ist so eindeutig, dass sie eigentlich keinen Interpretationsspielraum lässt. Es sei denn man ist Mitglied einer sich selbst peinigengenden flugverhinderungs Fraktion.
23. November 2013: Von Dr. Thomas Barnekow an Thomas Dietrich
Das Problem ist aber tatsächlich wohl, dass der Wortlaut des FCL.055 nicht ganz mit der Intention des Verfassers übereinstimmt…

Ich lese den auch so, dass ein Sprachvermerk Englisch vollkommen ausreichen sollte. Der freundliche Sachbearbeiter beim LBA, der mir nach Erneuerung meiner Instrumentenflugberechtigung kürzlich die EASA-Lizenz ausgestellt hat, sieht das auch so. Nachdem ich dann aber so viele anderslautende Interpretationen hörte, rief ich kurzentschlossen bei der EASA in Köln an. Dort erklärte mir dann eine Dame, dass man für jede Sprache, in der man funken will, eine LP mit mindestens Level 4 in der Lizenz stehen haben muss. Sie sagte weiterhin, dass FCL.055 in den nächsten zwei Jahren auch noch einmal geändert werde, um das besser zu reflektieren. Englisch wird dann womöglich auch nicht mehr direkt gefordert bzw. erwähnt, sondern eben nur dadurch notwendig, dass man z.B. im IFR-Verkehr Englisch funken muss bzw. im kontrollierten Luftraum bzw. an kontrollierten Plätzen funken kann.

Der Vater des Gedanken ist eine Erhöhung der Flugsicherheit. Als Beispiel nannte mir die Dame polnische Piloten, die schlecht Deutsch sprechen und z.B. nach Dresden fliegen (ich gebe das nur wieder). In der Tat erzählte mir mein IR Checker, dass mal ein polnischer Pilot in Bonn-Hangelar landen wollte, der kaum Deutsch sprach, was zu gewissen Problemen geführt haben muss.
23. November 2013: Von Lutz D. an Dr. Thomas Barnekow Bewertung: +1.00 [1]
Genau, Flugsicherheit. Tausende Tote in der GA durch mangelnde Sprachkenntnisse (1 aus der 1000 streichen, dann stimmt's). Die EASA und zahlreiche staatliche Luftfahrtbehörden haben einen ohnehin schon weitgehenden ICAO-Beschluss weit in das Absurde hinein befördert.
16. April 2014: Von Pat Wie an Thomas Dietrich Bewertung: +2.00 [2]
Auf der Aero hat die EASA sich zu diesem Thema wie folgt geäußert:

- FCL.055 ist eine Lizenzvorschrift die erfüllt ist, wenn man mindestens einen Englisch Eintrag hat. So sei das "oder" in der Vorschrift auszulegen. Ein Land kann sich daher nicht auf diese Vorschrift berufen um einen anderen LP Eintrag (etwa französisch) zu fordern.

- Ein Land müsste eine Luftraumvorschrift erlassen die einen LP Eintrag in der Landessprache fordert, wenn nur diese auf einer Frequenz zugelassen ist.

Der EASA ist bewusst, dass es hier in einigen Ländern abweichende Meinungen gibt. Mit diesen ist man angeblich im Gespräch. Ich werde versuchen mir das zur Absicherung von der EASA schriftlich geben zulassen.

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