Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. Mai
Fliegen ohne Flugleiter – wir warten auf ...
Eindrücke von der AERO 2024
Notlandung: Diesmal in echt!
Kontamination von Kraftstoffsystemen
Kölner Handling-Agenten scheitern mit Klage
Unfall: Verunglücktes Änderungsmanagement
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

8. Juli 2013: Von Peter Luthaus an  Bewertung: +2.00 [2]
Dann analysieren wir einmal diese "Fakten".

  • FCL.055 der EU-Verordnung 1178/2011 ist in allen EASA-Staaten unmittelbar geltendes Recht.
    • Stimmt, ist ein Fakt.
  • Da gibt es von nationalen oder lokalen Behörden nichts zu interpretieren und nichts zu deuteln.
    • Ist auch richtig, daher gibt es auch keine Interpretation durch die DCAG...
  • Und von einem Haufen Forumsdiskutanden schon gar nicht.
    • Wenn ein Forum einen Sinn haben soll, dann darf dort diskutiert werden, sogar teilweise auf hohem Niveau. Eine Rechtssicherheit gibt es natürlich nicht aber eine Menge Input. Und wenn Sie den "Haufen Forumsdiskutanden" so abwerten, kann ich nur sagen, niemand hat Sie gezwungen mitzudiskutieren, sonst stellen Sie sich noch auf eine Stufe.
  • Wenn es um Gesetze und deren Auslegung Streit gibt, entscheidet letztendlich ein Gericht
    • Daher habe ich nachgefragt, ob jemand schon ein Urteil kennen würde, da mir keins bekannt ist. Also hat wohl noch kein Gericht entschieden.
  • Jeder Fachmensch, der sich bislang mit der Materie beschäftigt hat, hat den "spannenden" Satz so interpretiert, dass ein LP Level 4 in Englisch nicht ausreicht, um in irgendwelchen Landessprachen zu kommunizieren. Falls es doch eine Ausnahme (eines Fachmenschen!) gibt, bitte ich um Mitteilung.
    • Definieren Sie mal einen "Fachmenschen", was ist denn das? Wer das zum Beispiel anders sieht sind deutsche Behörden, habe ich extra heute noch bei einer Bezirksregierung nachgefragt. Und auch ich sehe das klar anders und würde mich in der Luftfahrt und im Luftrecht durchaus sachkundig bezeichnen.
    • Außerdem widersprechen Sie selbst Ihrer ersten Aussage "Da gibt es von nationalen oder lokalen Behörden nichts zu interpretieren", auf einmal interpretieren diese?
  • Einigermaßen zuverlässige Quellen sprechen von mehreren Fällen von Bußgeldverfahren gegen britische Piloten ohne französischen LP-Nachweis.
    • Ob das ein Fakt ist sei dahingestellt, aber es sollen tatsächlich schon Bußgeldverfahren eingeleitet worden sein die unrechtmäßig waren und letztlich abgeschmettert wurden.
  • Jedem Piloten steht es frei, die Gesetze beliebig nach Wunsch auszulegen und zu "verstehen". Er/Sie muss dann nur mit den möglichen Konsequenzen leben - von Gerichtsverfahren bis zu Bestrafung und/oder Verlust des Versicherungsschutzes.
    • Ich richte mich streng nach der Verordnung und nicht nach der Interpretation, die es wie Sie sagen gar nicht geben kann. Damit bin ich auf der sicheren Seite.


Und zum guten Schluss: Wenn der Satz wirklich so geimeint wäre, wie es scheints manche zum eigenen Schaden gerne interpretieren möchten, dann wäre die Forderung nach Englisch gar nicht nötig, statt:

"..., wenn sie in ihrer Lizenz einen Sprachenvermerk entweder für Englisch oder für die Sprache besitzen, die beim Flug für den Sprechfunkverkehr verwendet wird."

würde völlig reichen:

"..., wenn sie in ihrer Lizenz einen Sprachenvermerk für die Sprache besitzen, die beim Flug für den Sprechfunkverkehr verwendet wird."

oder ganz korrekt:

"..., wenn sie in ihrer Lizenz einen Sprachenvermerk für die Sprachen besitzen, die beim Flug für den Sprechfunkverkehr verwendet werden."

da es auch mehrere sein können.

Damit sehe ich für mich, dass nichts zu befürchten ist ohne LP Französisch einen FR-only Platz anzufliegen. Sonst würde F ja anders als D "interpretieren", wo nichts zu interpretieren ist.
8. Juli 2013: Von Lutz D. an Peter Luthaus Bewertung: +1.00 [1]
Will an dieser Stelle noch einmal auf die belgische Lösung hinweisen. Da gibt es jetzt keine fr / nl only Plätze mehr.
Ansonsten kann ich nur Erwin beipflichten. Weniger Bedenken mit sich rumschleppen, mehr fliegen. Egal wie das ganze nun auszulegen ist - man darf sich auch nicht allem ergeben.
9. Juli 2013: Von Thomas Dietrich an Peter Luthaus Bewertung: +2.00 [2]
Peter,

ich sehe das zu 100% genauso.

Deswegen habe ich mir die FCL055 in all den Sprachen kopiert und ins Bordbuch gelegt.

Bei einer Kontrolle werde ich dann den Kontrolleur nach seiner Sprache fragen, die er als Level6 bescheinigt hat und ihm dann die FCL055 in seiner Sprache vorlegen.

So wie diese formuliert ist, sticht Englisch alles um legal zu sein. Und die Formulierung ist so eindeutig, dass sie eigentlich keinen Interpretationsspielraum lässt. Es sei denn man ist Mitglied einer sich selbst peinigengenden flugverhinderungs Fraktion.
23. November 2013: Von Dr. Thomas Barnekow an Thomas Dietrich
Das Problem ist aber tatsächlich wohl, dass der Wortlaut des FCL.055 nicht ganz mit der Intention des Verfassers übereinstimmt…

Ich lese den auch so, dass ein Sprachvermerk Englisch vollkommen ausreichen sollte. Der freundliche Sachbearbeiter beim LBA, der mir nach Erneuerung meiner Instrumentenflugberechtigung kürzlich die EASA-Lizenz ausgestellt hat, sieht das auch so. Nachdem ich dann aber so viele anderslautende Interpretationen hörte, rief ich kurzentschlossen bei der EASA in Köln an. Dort erklärte mir dann eine Dame, dass man für jede Sprache, in der man funken will, eine LP mit mindestens Level 4 in der Lizenz stehen haben muss. Sie sagte weiterhin, dass FCL.055 in den nächsten zwei Jahren auch noch einmal geändert werde, um das besser zu reflektieren. Englisch wird dann womöglich auch nicht mehr direkt gefordert bzw. erwähnt, sondern eben nur dadurch notwendig, dass man z.B. im IFR-Verkehr Englisch funken muss bzw. im kontrollierten Luftraum bzw. an kontrollierten Plätzen funken kann.

Der Vater des Gedanken ist eine Erhöhung der Flugsicherheit. Als Beispiel nannte mir die Dame polnische Piloten, die schlecht Deutsch sprechen und z.B. nach Dresden fliegen (ich gebe das nur wieder). In der Tat erzählte mir mein IR Checker, dass mal ein polnischer Pilot in Bonn-Hangelar landen wollte, der kaum Deutsch sprach, was zu gewissen Problemen geführt haben muss.
23. November 2013: Von Lutz D. an Dr. Thomas Barnekow Bewertung: +1.00 [1]
Genau, Flugsicherheit. Tausende Tote in der GA durch mangelnde Sprachkenntnisse (1 aus der 1000 streichen, dann stimmt's). Die EASA und zahlreiche staatliche Luftfahrtbehörden haben einen ohnehin schon weitgehenden ICAO-Beschluss weit in das Absurde hinein befördert.
16. April 2014: Von Pat Wie an Thomas Dietrich Bewertung: +2.00 [2]
Auf der Aero hat die EASA sich zu diesem Thema wie folgt geäußert:

- FCL.055 ist eine Lizenzvorschrift die erfüllt ist, wenn man mindestens einen Englisch Eintrag hat. So sei das "oder" in der Vorschrift auszulegen. Ein Land kann sich daher nicht auf diese Vorschrift berufen um einen anderen LP Eintrag (etwa französisch) zu fordern.

- Ein Land müsste eine Luftraumvorschrift erlassen die einen LP Eintrag in der Landessprache fordert, wenn nur diese auf einer Frequenz zugelassen ist.

Der EASA ist bewusst, dass es hier in einigen Ländern abweichende Meinungen gibt. Mit diesen ist man angeblich im Gespräch. Ich werde versuchen mir das zur Absicherung von der EASA schriftlich geben zulassen.

6 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.22.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang