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16. April 2014: Von Pat Wie an Thomas Dietrich Bewertung: +2.00 [2]
Auf der Aero hat die EASA sich zu diesem Thema wie folgt geäußert:

- FCL.055 ist eine Lizenzvorschrift die erfüllt ist, wenn man mindestens einen Englisch Eintrag hat. So sei das "oder" in der Vorschrift auszulegen. Ein Land kann sich daher nicht auf diese Vorschrift berufen um einen anderen LP Eintrag (etwa französisch) zu fordern.

- Ein Land müsste eine Luftraumvorschrift erlassen die einen LP Eintrag in der Landessprache fordert, wenn nur diese auf einer Frequenz zugelassen ist.

Der EASA ist bewusst, dass es hier in einigen Ländern abweichende Meinungen gibt. Mit diesen ist man angeblich im Gespräch. Ich werde versuchen mir das zur Absicherung von der EASA schriftlich geben zulassen.

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