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4. Juli 2013: Von Wolfgang Lamminger an Marion Siedler

Hallo Marion,

Die nationalen Luftfahrtbehörden sind verantwortlich für die Einträge und die Prüfungen. Man kann also nicht in FR den Frz. Test machen in U.K. den Englischtest, in SP den Spanischtest und in D den Deutschtest und sich das dann in seine Lizenz eintragen lassen.

Exakt das ist es, was ich mit meinem vorherigen Beitrag mitteilen wollte, viellciht habe ich mich nicht klar genug ausgedrückt...

Französisch: Französische Lizenz = Französische Behörde

Deutsch: Deutsche Lizenz = Deutsche Behörde

Englisch: Französische Lizenz = Französische Behörde

Englisch: Deutsche Lizenz = Deutsche Behörde

PS. Ich denke, Hervorhebungen im Text sind als Hervorhebungen oder Betonungen des sachlichen Inhalts zu verstehen

4. Juli 2013: Von Marion Siedler an Wolfgang Lamminger
Korrekt, ja dann habe ich das missverstanden.

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