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4. Juli 2013: Von Ralf Steikert an Philipp Tiemann
Zitat Amtsblatt der Europäischen Union:
"Piloten von Flugzeugen, Hubschraubern, (...), die am Sprechfunkverkehr im Flugfunkdienst teilnehmen, dürfen die mit ihren Lizenzen verbundenen Rechte und Berechtigungen nur ausüben, wenn sie in ihrer Lizenz einen Sprachenvermerk entweder für Englisch oder für die Sprache besitzen, die beim Flug für den Sprechfunkverkehr verwendet wird."

Wenn man das logisch spitzfindig betrachtet, ist ENTWEDER in diesem Zusammenhang höchst problematisch. Es handelt sich hier um das ausschließende Oder. Es heißt, dass nur EINE von beiden Möglichkeiten erfüllt sein darf. Wenn BEIDE oder KEINE Möglichkeit erfüllt sind, trifft die Bedingung nicht zu. So ist es in der Aussagenlogik definiert. Warum wurde ausgerechnet die ausschließende Oder-Version benutzt?

In der englischen Fassung wird EITHER-OR benutzt, also auch die ENTWEDER-ODER-Fassung.

Wenn man also Englisch und Französisch spricht, darf man die mit den "Lizenzen verbundenen Rechte und Berechtigungen" also nicht ausüben.

Was sagt uns das?

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