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3. Juli 2013: Von Philipp Tiemann an Peter Luthaus
Bitte den Satz

  1. Allgemeines. Piloten von Flugzeugen, Hubschraubern, Luftfahrzeugen mit vertikaler Start- und Landefähigkeit und Luftschiffen, die am Sprechfunkverkehr im Flugfunkdienst teilnehmen, dürfen die mit ihren Lizenzen verbundenen Rechte und Berechtigungen nur ausüben, wenn sie in ihrer Lizenz einen Sprachenvermerk entweder für Englisch oder für die Sprache besitzen, die beim Flug für den Sprechfunkverkehr verwendet wird.

    noch einmal verinnerlichen. Ich hin kein Linguist, aber für mich ist die Sache letztlich doch klar, denn es macht schlicht keinen Sinn, den Satz zu lesen im Sinne von "egal welche Sprache du im Funk tatsächlich anwendest, solange du den Sprachenvermerk Englisch hast, passt es". Der Sinn der Formulierung ist wohl stattdessen "entweder Englisch, ODER die Sprache die *tatsächlich* verwendet wird"; wenn tatsächlich das Französische verwendet wird, ist ein Englisch-Eintrag nicht ausreichend.

    Ist aber in der Tat eine sprachliche Spitzfindigkeit...und man könnte sich wohl auch auf einen anderen Standpunkt stellen.

3. Juli 2013: Von Sebastian G____ an Philipp Tiemann
Ich hätte noch eine andere Frage. Neulich habe ich erstaunt im Funk mit bekommen, dass in Frankreich die Airliner teilweise mit französischem Funk IFR fliegen. Seit wann geht denn das? Ich dachte immer IFR geht nur englisch...
4. Juli 2013: Von Othmar Crepaz an Sebastian G____
In Frangreisch ist alles möglich. In Italien übrigens auch. Ich meine die nationalen Airlines.
4. Juli 2013: Von Achim H. an Sebastian G____
Französisch ist ICAO-Sprache und somit gleichwertig zu Englisch.

Die ICAO wurde 1944 gegründet, damals war Deutschland anderweitig beschäftigt und daher ist Deutsch keine ICAO-Sprache. Die übrigen bedeutenden Sprachen sind ICAO-Sprachen.
4. Juli 2013: Von Ralf Steikert an Philipp Tiemann
Zitat Amtsblatt der Europäischen Union:
"Piloten von Flugzeugen, Hubschraubern, (...), die am Sprechfunkverkehr im Flugfunkdienst teilnehmen, dürfen die mit ihren Lizenzen verbundenen Rechte und Berechtigungen nur ausüben, wenn sie in ihrer Lizenz einen Sprachenvermerk entweder für Englisch oder für die Sprache besitzen, die beim Flug für den Sprechfunkverkehr verwendet wird."

Wenn man das logisch spitzfindig betrachtet, ist ENTWEDER in diesem Zusammenhang höchst problematisch. Es handelt sich hier um das ausschließende Oder. Es heißt, dass nur EINE von beiden Möglichkeiten erfüllt sein darf. Wenn BEIDE oder KEINE Möglichkeit erfüllt sind, trifft die Bedingung nicht zu. So ist es in der Aussagenlogik definiert. Warum wurde ausgerechnet die ausschließende Oder-Version benutzt?

In der englischen Fassung wird EITHER-OR benutzt, also auch die ENTWEDER-ODER-Fassung.

Wenn man also Englisch und Französisch spricht, darf man die mit den "Lizenzen verbundenen Rechte und Berechtigungen" also nicht ausüben.

Was sagt uns das?

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