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Luftrecht und Behörden | Neuigkeiten bezüglich EASA IMC Opinion?  
25. April 2013: Von Wolfgang Bardorf 
Hallo,

hat irgendjemand Neuigkeiten bezüglich der EASA IMC Opinion (aka neue Instrument Rating Voraussetzungen)? Laut IAOPA und EASA sollte die EASA IMC Opinion im April veröffentlicht werden.

Da es fast Ende April ist, weiß jemand, ob es eventuell zu Verzögerungen kommen könnte, und ob dies Anzeichen von Meinungsverschiedenheiten oder Schwierigkeiten in der Implementierung sein könnten?

Wolfgang
25. April 2013: Von Pat Wie an Wolfgang Bardorf
Ist veröffentlicht unter https://easa.europa.eu/agency-measures/opinions.php. Und die Grande Nation hat jetzt offenbar durchgesetzt, dass ein IR auch ohne English proficiency erteilt werden kann. Wäre ja auch blöd wenn wir ein und dieselbe Sprache verwenden würden.
25. April 2013: Von Flieger Max L.oitfelder an Pat Wie
In Frankreich MUSS die ATC mit französischen Flugzeugen (auch internationalen Flügen) französisch funken. Auch wenn es bescheuert sein mag...
25. April 2013: Von Pelle Goran an Flieger Max L.oitfelder
Ich warte ja noch auf den ersten Flugplatz, der Saterfriesisch only ist ...
25. April 2013: Von Julian Koerpel an Wolfgang Bardorf

8. Applicants for the competency-based modular IR(A) holding a Part-FCL PPL or

CPL and a valid IR(A) issued in compliance with the requirements of Annex 1 to the Chicago Convention by a third country may be credited in full towards the training

course mentioned in 4 above. In order to be issued the IR(A), the applicant shall:

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(a) successfully complete the skill test for the IR(A) in accordance with Appendix

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7;

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(b) demonstrate to the examiner during the skill test that he/she has acquired an

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adequate level of theoretical knowledge of air law, meteorology and flight

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planning and performance (IR); and

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(c) have a minimum experience of at least 50 hours of flight time under IFR as

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PIC on aeroplanes.

26. April 2013: Von Wolfgang Oestreich an Julian Koerpel

(c) have a minimum experience of at least 50 hours of flight time under IFR as PIC on aeroplanes:


In der Ausbildung ist man ja eigentlich PIC unter Beobachtung - oder? Zumindest steht da nichts von 50 Stunden nach Erhalt der Lizenz. Auch wenn dies das LBA bisher anders gesehen hat. Oder liege ich da falsch?


26. April 2013: Von Mich.ael Brün.ing an Wolfgang Oestreich
Siehe FCL.010 "Begriffsbestimmungen":

„Verantwortlicher Pilot unter Aufsicht“ (PICUS) bezeichnet einen Kopiloten, der unter Aufsicht des verantwortlichen Piloten die Aufgaben und Funktionen eines verantwortlichen Piloten ausführt.


„Verantwortlicher Pilot“ (Pilot-in-Command, PIC) bezeichnet den Piloten, dem das Kommando übertragen wurde und der mit der sicheren Durchführung des Fluges beauftragt ist.


„Verantwortlicher Pilot in Ausbildung“ (Student Pilot-in-Command, SPIC) bezeichnet einen Flugschüler, der bei einem Flug mit einem Lehrberechtigten als verantwortlicher Pilot handelt, wobei der Lehrberechtigte den Flugschüler nur beobachtet und keinen Einfluss auf den Flug des Luftfahrzeugs nimmt oder diesen kontrolliert.


In der IFR-Ausbildung ist man immer am Doppelsteuer und somit SPIC.


Des weiteren regelt FCL.035 die Anrechnung von SPIC und PIC Zeiten:


(2) Verantwortlicher Pilot oder Pilot in Ausbildung

i) Bewerbern für eine Lizenz, eine Berechtigung oder ein Zeugnis werden alle Alleinflugzeiten, Ausbildungszeiten mit einem Lehrberechtigten und PIC-Flugzeiten auf die Gesamtflugzeit angerechnet, die für die Lizenz, die Berechtigung oder das Zeugnis benötigt wird.



Quelle:

https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2011:311:0001:0193:DE:PDF


26. April 2013: Von Pat Wie an Wolfgang Oestreich
Zeiten in der Ausbildung zählen nicht, da ist man SPIC und nicht PIC. Und unter "Instrument Flight Rules" fliegt man nur, wenn man auf einem IFR Flugplan unterwegs ist. Immerhin sind die Stunden für diesen Pseudo Flugschul-Protektionismus halbiert worden.
Weiß jemand wieviel Prüfer wir in D überhaupt haben die den jährlichen Prof-check abnehmen dürfen? Wenn jetzt alle FAA-IR Inhaber hinzukommen werden die ja schön was zu tun haben.
26. April 2013: Von Pelle Goran an Pat Wie
Zur Zeit Null?
26. April 2013: Von Wolfgang Oestreich an Mich.ael Brün.ing
(wer lesen kann ist eindeutig im Vorteil, und noch mehr im Vorteil ist, wer weiß wo es steht)

@ Michael, danke für die Klarstellung.Ich kannte bisher auch nur die Auslegung, die Patrick wiedergegeben hat und die das LBA auch bisher praktiziert.


Die Auskunft, ich hätte ja erst 10 Stunden nach IR Scheinerhalt und könne daher maximal 10 Stunden Anerkennung für die IR Ausbildung bekommen hat mich übrigens im vergangenen September 200€ gekostet. Da habe ich das für die Ausbildung geplante Geld lieber in 50 Stunden unter Instrumen Flightplan in den USA gesteckt.
26. April 2013: Von Thomas Dautermann an Pat Wie
> Und unter "Instrument Flight Rules" fliegt man nur, wenn man auf einem IFR Flugplan unterwegs ist.

Nicht unbedingt. In den USA oder auch in den UK darf man ohne Flugplan im Luftraum G nach Instrumenten fliegen.
26. April 2013: Von Dieter Kleinschmidt an Thomas Dautermann
Nur reicht der Luftraum G in weiten Teilen der USA (z.B. östlich des Mississippi) nur bis 1200ft AGL. Etwas niedrig für längere Flüge.
27. April 2013: Von Joerg Scheel an Julian Koerpel

"(c) have a minimum experience of at least 50 hours of flight time under IFR as "

Meinem Verständnis nach bedeutet under IFR aber auch in IMC, oder sollte es ausreichen, 50 Std. mit IFR-Flugplan geflogen zu sein?

27. April 2013: Von Lutz D. an Joerg Scheel
...das ist aber in manchen Breiten schwer zu schaffen, 50h in IMC...denke es geht wirklich um die Flight Rules.
27. April 2013: Von Achim H. an Lutz D.
das hieße dann 50h under instrument conditions. Under IFR sagt nur etwas über die Flugregeln, nicht das Wetter.
27. April 2013: Von Joerg Scheel an Lutz D.

naja, unter der Haube und mit einem zweiten Piloten ist es machbar ...

wenn es nur um 50 Std. unter IFR-Flugplan geht, wäre es natürlich easy

27. April 2013: Von Olaf Musch an Joerg Scheel
Wenn es "50h under IFR" heißt, dann würde ich auch wörtlich "unter Instrumentenflugregeln" interpretieren.
Andernfalls hätte "50h in IMC" dort stehen müssen, was - wie Ihr schon sagt - was ganz Anderes ist.

Olaf
27. April 2013: Von Norbert S. an Olaf Musch
wie will denn überhaupt ein Sachbearbeiter am Schreibtisch überprüfen, ob am Tag X in der Region Y und
der Flughöhe Z IMC oder VMC gegeben war?
Es muss schon IFR heißen.
27. April 2013: Von Philipp Tiemann an Norbert S.
Natürlich. Allerdings: auch "Flugzeit unter IFR" kann man gar nicht überprüfen. Denn wie schon gesagt ist in vielen Ländern das IFR fliegen auch ohne Flugplan und ohne Freigabe möglich. ICAO lässt grüßen.
28. April 2013: Von Anselm B. an Pat Wie
Danke für den link, weiß Jemand, wann damit zu rechnen ist, dass die Anerkennung einer US IFR Lizenz mit 50h PIC IFR lebendiges Gesetz wird (bei all den opt outs)? Hat Jemand Erfahrung mit der Umschreibung in Österreich, sei es mit der alten Anerkennung (100h) oder ob und wer sich (als Flugschule o Prüfer o innerhalb der Austrocontrol) schon auf die 50h Anerkennung vorbereitet ?
28. April 2013: Von Mich.ael Brün.ing an Joerg Scheel Bewertung: +1.00 [1]
Zum Begriff "IFR" laut EASA hilft ein Blick in den Allgemeinen Teil des PART FCL.

Dort findet man im Abschnitt FCL.010:
„Flugzeit nach Instrumentenflugregeln“ (IFR) bezeichnet die gesamte Flugzeit, während der das Luftfahrzeug unter Instrumentenflugregeln betrieben wird.

Fazit:
IFR wird hier also klar definiert als Flugzeit nach IFR-Regeln, unabhängig ob Severe Cavok oder Ursuppe bis 200ft GND.

Für Ausbildungsanforderungen gibt es im selben Abschnitt noch drei weitere Begriffe:

„Instrumentenflugzeit“ bezeichnet die Zeit, während der ein Pilot ein fliegendes Luftfahrzeug ausschließlich unter Verwendung von Instrumenten steuert.

„Instrumentenbodenzeit“ bezeichnet die Zeit, während der ein Pilot im simulierten Instrumentenflug in Flugsimulations­ trainingsgeräten (Flight Simulation Training Devices, FSTD) ausgebildet wird.

„Instrumentenzeit“ bezeichnet Instrumentenflugzeit oder Instrumentenbodenzeit.

Fazit:
In der Ausbildung ist also die Zeit am Doppelsteuer unter der Haube, die häufig auch nach VFR-Flugregeln durchgeführt wird, voll auf die geforderte Flugzeit anrechenbar.

In der englischen Fassung lauten die Begriffe "instrument flight time", "instrument ground time" und "instrument time".

Achtung:
Leider verwendet die deutsche Übersetzung im weiteren deutschen Text der EASA-FCL manchmal fälschlicherweise den Begriff "Instrumentenflugzeit", wo es in der englischen Version "instrument time" heißt, es also mit "Instrumentenzeit" hätte übersetzt werden müssen. Zum Beispiel Anlage 6 - IR(A) FLUGAUSBILDUNG:

"Ein IR(A)-Lehrgang für einmotorige Luftfahrzeuge muss mindestens 50 Stunden Instrumentenflugzeit mit einem Lehrberechtigten umfassen, wovon bis zu 20 Stunden Instrumentenbodenzeit in einem FNPT I oder bis zu 35 Stunden in einem FFS oder FNPT II sein können."


Grüße,
Michael

P.S. Quelle des deutschen EASA-Textes siehe mein Post weiter oben.
Quelle des englischen Textes:
28. April 2013: Von Joerg Scheel an Mich.ael Brün.ing

Danke für die ausführliche Info.

Demnach reichen 50 Std. im System nach (US-)Schein.

Das vereinfacht die Sache enorm. Jetzt braucht man nur noch einen Prüfer, der genau das auch prüfen darf.

Aber das ist ja wohl auch noch nicht endgültig fixiert.

28. April 2013: Von Mich.ael Brün.ing an Joerg Scheel
Die 50 Stunden "würden" reichen, wenn es genauso wie zum aktuellen Stand verabschiedet wird. Aber das kann noch dauern...

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