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28. April 2013: Von Mich.ael Brün.ing an Joerg Scheel Bewertung: +1.00 [1]
Zum Begriff "IFR" laut EASA hilft ein Blick in den Allgemeinen Teil des PART FCL.

Dort findet man im Abschnitt FCL.010:
„Flugzeit nach Instrumentenflugregeln“ (IFR) bezeichnet die gesamte Flugzeit, während der das Luftfahrzeug unter Instrumentenflugregeln betrieben wird.

Fazit:
IFR wird hier also klar definiert als Flugzeit nach IFR-Regeln, unabhängig ob Severe Cavok oder Ursuppe bis 200ft GND.

Für Ausbildungsanforderungen gibt es im selben Abschnitt noch drei weitere Begriffe:

„Instrumentenflugzeit“ bezeichnet die Zeit, während der ein Pilot ein fliegendes Luftfahrzeug ausschließlich unter Verwendung von Instrumenten steuert.

„Instrumentenbodenzeit“ bezeichnet die Zeit, während der ein Pilot im simulierten Instrumentenflug in Flugsimulations­ trainingsgeräten (Flight Simulation Training Devices, FSTD) ausgebildet wird.

„Instrumentenzeit“ bezeichnet Instrumentenflugzeit oder Instrumentenbodenzeit.

Fazit:
In der Ausbildung ist also die Zeit am Doppelsteuer unter der Haube, die häufig auch nach VFR-Flugregeln durchgeführt wird, voll auf die geforderte Flugzeit anrechenbar.

In der englischen Fassung lauten die Begriffe "instrument flight time", "instrument ground time" und "instrument time".

Achtung:
Leider verwendet die deutsche Übersetzung im weiteren deutschen Text der EASA-FCL manchmal fälschlicherweise den Begriff "Instrumentenflugzeit", wo es in der englischen Version "instrument time" heißt, es also mit "Instrumentenzeit" hätte übersetzt werden müssen. Zum Beispiel Anlage 6 - IR(A) FLUGAUSBILDUNG:

"Ein IR(A)-Lehrgang für einmotorige Luftfahrzeuge muss mindestens 50 Stunden Instrumentenflugzeit mit einem Lehrberechtigten umfassen, wovon bis zu 20 Stunden Instrumentenbodenzeit in einem FNPT I oder bis zu 35 Stunden in einem FFS oder FNPT II sein können."


Grüße,
Michael

P.S. Quelle des deutschen EASA-Textes siehe mein Post weiter oben.
Quelle des englischen Textes:
28. April 2013: Von Joerg Scheel an Mich.ael Brün.ing

Danke für die ausführliche Info.

Demnach reichen 50 Std. im System nach (US-)Schein.

Das vereinfacht die Sache enorm. Jetzt braucht man nur noch einen Prüfer, der genau das auch prüfen darf.

Aber das ist ja wohl auch noch nicht endgültig fixiert.

28. April 2013: Von Mich.ael Brün.ing an Joerg Scheel
Die 50 Stunden "würden" reichen, wenn es genauso wie zum aktuellen Stand verabschiedet wird. Aber das kann noch dauern...

3 Beiträge Seite 1 von 1

 

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