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Sonstiges | Wir dürfen jetzt abgeschossen werden!  
5. Oktober 2008: Von Jörg-Martin Rassow 
In der online-Ausgabe der taz vom 5.10. steht

"Schäuble setzt sich durch
Bundeswehr gegen den inneren Feind

Die Koalition ist sich einig über Einsätze der Bundeswehr zur Terrorbekämpfung im Inland. Die Armee kann damit bei Gefahren aus der Luft, zur See und zu Lande eingesetzt werden.
....
Bisher darf die Bundeswehr vor und nach Unglücksfällen nicht mit militärischen Waffen eingesetzt werden. Dies hat das Bundesverfassungsgericht 2006 in seinem Urteil zum rot-grünen Luftsicherheitsgesetz entschieden. Um ein nur mit Terroristen besetztes Kleinflugzeug abschießen zu können, muss deshalb das Grundgesetz geändert werden. Auch der Abschuss eines unbesetzten Flugkörpers durch die Bundeswehr ist so möglich. Ausgeschlossen hat das Bundesverfassungsgericht nur den Abschuss entführter Passagierflugzeuge. Nicht einmal per Grundgesetzänderung dürfte eine solche Regelung demnach eingeführt werden."

Mir fehlen dazu die Worte!

Der gesamte Artikel ist hier zu finden: https://www.taz.de/1/politik/deutschland/artikel/1/bundeswehr-gegen-den-inneren-feind/
6. Oktober 2008: Von RotorHead an Jörg-Martin Rassow
Wurde denn der ICAO-Vertrag kürzlich geändert? Dieser verbietet nämlich das Abschießen von zivilen Flugzeugen ausdrücklich (Artikel 3bis)...

Unsere Politiker sind bei ihrer Gesetzgebung anscheinend von keinerlei Sach- und Rechtskenntnis geplagt.
6. Oktober 2008: Von  an RotorHead
Rechtskenntniss? Seit wann weiß ein Politker über sowas wirklich Bescheid? Das Ganze endet wie so vieles vermutlich auch dann in Karlsruhe. So kann der Politiker sagen, er wolle was tun, aber Karlsruhe hat es "verhindert".

Die meisten Politiker kommen aus dem öffentlichen Dienst (Lehrer, Verwaltungsbeamte usw) oder sind Berufspolitker die zum großen Teil den Bezug zur Realität verloren haben. Solange ein Poltiker der Meinung ist, das wir Privat-Flieger (auch Geschäftsflieger) keine Mineralölsteuer zahlen, haben wir ganz andere Sorgen. Leider....
6. Oktober 2008: Von Max Sutter an RotorHead
Anscheinend hat man Artikel 3bis des Chikagoer Abkommens auch anderswo nur einfach mal ratifiziert, ohne letztlich daran zu denken, ihn bis zur letzten Konsequenz einzuhalten:

Tödliche Drogenjagd mit Tucano
6. Oktober 2008: Von Oliver Giles an Max Sutter
Ach ja...........,
meiner bescheidenen Kenntnis nach,ist ein Drogenflieger im Sinne der gängigen US-Terminologie ein "combattant".
Auf im Auto fliehende Dealer darf ja auch geschossen werden.
OK,es mag das Chicagoer Abkommen mißachten "Drug-planes" abzuknipsen,u.wenn es um´s Prinzip geht darf es nicht sein,sondern man muß sie zur Landung zwingen,bzw.verfolgen bis sie landen,und dann festnehmen.
Es könnte ja sonst einer mal argumentieren,daß es ja Gang u. Gäbe sei,"zivile"Drogenkuriere abzuschießen,warum denn nicht auch andere Zivilisten(wenn sie denn "gefährlich"sein KÖNNTEN).
Stimmt alles.
Aber deshalb tut es mir trotzdem nicht leid um den Piloten bzw.die Besatzung,die gewußt haben MÜSSEN was sie da transportieren,und deren(fehlendes)Gewissen ihnen trotzdem erlaubt hat,im großen Stil KOKAIN zu schmuggeln,ein Geschäft in dem u.für das getötet wird ohne mit der Wimper zu zucken und das wohl-nach Menschenhandel/Sklaverei u.Waffenhandel-das verwerflichste u.schändlichste Business ist das es gibt.
Das heißt jetzt,
ihr Bsp. war vielleicht nicht das allerbeste.
Trotzdem ist dieses Thema natürlich-wieder mal-ein hanebüchenes Ergebnis der sogenannten "Arbeit"von Leuten,von denen viele direkt aus dem Studium in die Politik gegangen sind und nie ehrlich-u.von Hand!-einer richtigen,d.h.PRODUKTIVEN Arbeit nachgehen MUSSTEN,und die jetzt ihre überzogenen Pensionsansprüche damit "verdienen",daß sie öffentlichkeitswirksam ihre Profilneurosen pflegen.
Anyway,
man verzeihe mir den vehementen Gallenfluß,
bin heut´etw. grätzig.

mfG OLVIS
7. Oktober 2008: Von  an Jörg-Martin Rassow
siehe hierzu Art.79;87a ;101 grundgesetz sowie §7;§8;§10abs3;§11abs2 Soldaten Gesetz..

Diese "Abschuß"Diskusion hatten wir zu meiner Aktiven Zeit mehr als einmal Geführt,mit dem Eindeutigem Ergebnis das JEDER Pilot einen Abschuß Befehl verweigert hätte,da 1.die Bundeswehr dienstvorschriften keinerlei Handhabe für den Einsatz von Waffensystemen bzw Kriegsgerät(eine F4 oder der Eurofighter sind nunmal Waffensysteme bzw Kriegsgerät)gegen Zivilisten vorsieht. 2.Sind die Konsequenzen aus rein Dienstrechtlicher und Zivilrechtlicher sicht für den Jet Piloten nicht absehbar.
Dieser befindet sich nämlich immer in der bedauerlichen Lage einen gegebenen Befehl auf Rechtmässigkeit prüfen zu müssen.
Diese muß immer dann in Zweifel gezogen werden wenn es sich um offenkundig Unbewaffnete Fahrzeuge oder Personen handelt und zudem durch die durchführung des Befehls Bundesbürger ihrer Verfassungsmässigen Rechten beraubt würden,oder gar die Verletzung von Humanitärem Völkerrecht die folge wäre..
Kurz und gut,ich kenne keinen BW Piloten der wirklich abdrücken würde....

Bedenken wir nur was geschehen wäre wenn damals in Frankfurt die Jets auf den Motorsegler geschossen hätten als derzwischen den Hochhäuser rum turnte...Ich gebe hier zu bedenken das der Streukreis einer Revolerkanone wie Sie in der F4F Verbaut war eine Imense Schußkadenz und eine noch größere Streuung hat.Mit der Verwendeten Spreng/Brand-Panzerbrechend/Brand Munition (glaube es waren 20 oder 27mm geschosse)hätte man danach in der Tat den Notstand ausrufen können...
8. Oktober 2008: Von  an 
Nur so ein Gedanke....Sind es nicht gerade unsere Führenden Politiker die Laufend mit irgendwelchen Luftfahrzeugen in der Weltgeschichte rum eiern??In diesem Bezug könnte man eine Abschußfreigabe von "Verdächtigen"Fluggeräten auch als "Dienstposten Beschaffungsmaßnahme" bzw "Politgegner Beseitigungs Methode"von Herrn Schäuble Interpretieren

...Blöder Scherz meinerseits...aber inzwischen trau ich unseren Politikern alles zu...
9. Oktober 2008: Von Alexander Stöhr an 
in anderen Ländern wird das aber hin und wieder praktiziert...
9. Oktober 2008: Von  an Alexander Stöhr
Klar, man muß nur wissen, wer wann in welchem Flugzeug sitzt, dann kann man es schon als terrorverdächtig einstufen und abschießen. Wenn sich das Ganze hinterher als Irrtum herausstellt, hat der Abgeschossene halt Pech gehabt und der Frau Merkel wieder mal Gelegenheit gegeben, mit traurigem Gesicht (fällt ihr eh nicht schwer) vor die Fernsehkameras zu treten und zu verkünden, dass die deutschen Sparguthaben und Lufträume im Prinzip und innerhalb gewisser Relationen, staatlich garantiert sicher sind. Wir glauben ihr das dann auch.

Ich hoffe nur, dass die Deutschen nächstes Jahr dem bayerischen Vorbild folgen und für Minus 20 % bei den Regierungsparteien sorgen. Ein Anfang wäre schon gemacht, wenn es dem Innenminister Deutschlands so erginge, wie dem früheren Innenminister Bayerns. Der hatte zusammen mit seinem Kollegen von der Zentralregierung in Berlin über Jahre bis an die Grenze des Verfassungsbruchs bewiesen, wie wenig er seinen Bürgern trauen konnte und sie immer mehr überwachen und in ihren Freiheiten einschränken und gängeln mußte. Jetzt, als abgewählter Ministerpräsidentendarsteller, wundert er sich, warum wohl ihm die Bürger nicht vertrauen wollen.


Mit besten Grüßen in die gleichnamige Republik
Banane
9. Oktober 2008: Von  an Alexander Stöhr
Planstellen beschaffung??

Ja weiß ich,wer sich mal mit den Notams der Östereicher und Schweizer auseinandersetzt der wird feststellen,das diese ganz klar einen Abschuß als letzte konsequenz Ankündigen.
Dazu muß man aber auch sagen,das die Schweiz und auch Österreich zum einen nicht mit Strahlgetriebenen Jägern Abfangen,also ganz andere Aufklärungsmöglichkeiten haben und zum anderen beide Länder ja auch gerne von anderen Streitkräften in der Vergangenheit gern mal übersehen wurden..Sprich da haben wirklich dauernd Luftraumverletzungen stattgefunden (teilweise durch Bewaffnete Luftfahrzeuge anderer Nationen).

Ich habe mir oft in der Vergangenheit überlegt ob unsere Alarmrotten überhaupt Sinn machen,wenn Sie im ernstfall sowiso nur zuschauen dürfen.
Ich muß da ganz klar sagen,NEIN macht keinerlei Sinn.
Die Lufthoheit muß,so finde ich zu jeder Zeit gewährleistet sein,dazu muß man dann aber auch entsprechende Mittel an der Hand haben.
Dazu gehört aber auch das die Sicherheit der Luftfahrzeuge IM Luftraum auch jeder Zeit gewahrt bleiben muß. Was für mich bedeutet:

1.Priorität der Luftraumüberwachung bzw der Einsatzkräfte muß der Schutz der sich am Luftverkehr aktiv Beteiligten Luftfahrzeuge und derer Insassen sein.

Bedeutet: Die Unschultsvermutung muß immer gelten,Fliegt ein LFZ unerlaubt in nen Luftraum ein,muß immer davon ausgegangen werden das es sich NICHT um Absicht handelt und notfalls der Besatzung ein sicheres Geleit angeboten werden(heißt zwar auch abfangen aber der Auftrag ist ganz klar,das flugzeug,die Besatzung und Passagiere vor schaden zu bewahren).

2.Priorität der Schutz von sensibelen Objekten und Bodenzielen vor Terror bzw Gezielten Angriffen.

Das würde in der Tat bedeuten das ein Luftfahrzeug mittels angedrohter Maßnahmen zu einem Bestimmten Verhalten Gezwungen oder wenn alle vorhergehenden Maßnahmen Versagen auch mit Waffengewalt Gewalt bekämpft werden könnten.

Letzteres müsste dann aber an eine Klar definierte eskalationskette gekoppelt sein und die Entscheidung für einen Waffeneinsatz IMMER nur von der Obersten Komandobehörde in verbindung mit einer Richterlichen entscheidung getroffen werden.

3. Eine Klare Unterscheidung der Eingesetzten Mittel,so halte ich es für unsinnig ein Kleinflugzeug mit einem Strahlflugzeug Aufzuklären,zu begleiten oder abzufangen.
Das was ein Jet an mindestfahrt hat,liegt im Bereich der Vne der meisten klein flugzeuge. Da machen Propellerflugzeuge Sinn (wie die Schweiz das Handhabt).Bei Airlinern macht natürlich im umkehrschluß nur ein Jet als Begleitung Sinn.

4.Es muß ein ganz klares und einfaches Verfahren geschaffen werden die es JEDEM Luftfahrzeugführer möglich macht,sich immer und jederzeit vor Irrtümern seitens des "Airpolicings" zu schützen...angefangen bei einem "hilfe ich werd abgefangen" xpdr Signal über kontaktfrequenz(122.100) bishin zu anderen sichtverfahren..

Auch gegner und gerade diejenigen die Militär oder Polizeieinsätze als Bedrohung für uns sehen sollten sich mal gedanken darüber machen was besser ist.Klare und auch für den Dümmsten Politiker und "Beamten" verständliche Gesetze und regeln,die keinerlei Handhabe für fehl Einschätzungen,willkühr und vorallem für Mißbrauch lassen.

oder eine ständige Grauzone,die letztendlich nur eines zur folge haben wird. Weitere Einschränkungen und evtl auch zwischenfälle in der Luftfahrt.
9. Oktober 2008: Von Max Sutter an 
das die Schweiz und auch Österreich zum einen nicht mit Strahlgetriebenen Jägern Abfangen

Das halte ich für ein Gerücht. Die Erfahrung hat gezeigt, dass man in der Schweiz sogar versucht hat, D- und G-Klasse-Flugzeuge mit Kampfjets abzufangen. Es ist ein offenes Geheimnis, dass hierfür ein PC-9 weit geeigneter und vor allem preiswerter wäre. Nur vom Abfangen von Motorseglern mit Schweizer Überschalljägern habe ich noch nichts gehört. Das scheint eindeutig eine deutsche Spezialität zu sein.

Seien wir doch realistisch. Wenn sich ein Flugzeug mit Mach 0,8 und drüber der kleinen Schweiz nähert, dann schafft es doch selbst ein F-A/18 mit Alarmstart kaum, dieses vor Verlassen der Schweizer Grenze noch abzufangen. Aber zumindest jeden Winter, während des WEF's in Davos, scheint man wild entschlossen, alles abzuschießen, was sich der Konferenzstadt hinreichend verdächtig nähert. Aber selbst da wären Seitensprünge weg von den nahen Luftstraßen nur mit ständigen Escort-Jägern zu unterbinden.
9. Oktober 2008: Von  an Max Sutter
Nun das mit dem Abfangen dieses Motorseglers ist zwar ein Szenario das auch von mir immer wieder gerne Herangezogen wird,jedoch kann ich ihnen dazu aus erster bzw zweiter Hand versichern,das die Bilder in den Medien durch Zufall entstanden sind.Die Piloten hatten nämlich gar keine Ahnung warum Sie über Frankfurt city Kreisen sollen.Den Motorsegler haben die gar nicht gesehen.Weiß ich deshalb so genau weil die Jungs ganz erstaunt waren als Sie die Nachrichten und die Bilder mit ihren Jets im Hintergrund gesehen haben...

Was das abfangen der Schweizer angeht..Natürlich nehmen auch die Schweizer den Flieger den Sie ohnehin grad in der Luft haben zum Abfangen.
9. Oktober 2008: Von Max Sutter an 
den sie grad in der Luft haben zum Abfangen

nur, wenn halt die Reisegeschwindigkeit des Abzufangenden kleiner oder gleich der Stallspeed des Abfangjägers ist, dann hat der ein Problem, wenn er regelgerecht abfangen soll. In der Luft waren damals nur die Tiger, die FA-/18 (entsprechend Untersuchungsbericht u1972) hat man auch zuerst vom Boden aus starten lassen müssen. Eine PC-9 hätte es da auch getan, besser und viiiiel billiger.

Ihre Darstellung des Frankfurter Vorfalls überrascht mich ein wenig - ich habe es nie so dargestellt gesehen oder gehört.
9. Oktober 2008: Von  an Max Sutter
Die Bilder sind durch die Medien gegeistert, Der Segler zwischen den Hochhäusern und die Jets im Hintergrund über der City...für die Luftwaffe war das ein einsatz von vielen und würden Sie als Freiwillig zugeben das Sie keine Informationen hatten??

Ich meine (kann da aber leider grad keine Quelle finden)gelesen zu haben auf der schweizer oder Österreichischen Mil. HP (oder wars auf der Seite der Flugsicherung..weiß ich nimmer)wo die Abfangeinsätze der EM08 aufgelistet waren mehrfach Abgefangen oder Aufgeklärt durch PC7 (oder wie das teil hieß)gelesen zu haben...(ich muß mal sehen ob ich die berichte googeln kann).

Aber nix desto trotz..was halten Sie von dem Restlichen Gedanken gang zur Luftsicherheit??
10. Oktober 2008: Von Max Sutter an 
Abgefangen oder Aufgeklärt durch PC7 (oder wie das teil hieß)

Mit der PC-7, das müssen die luftwaffentechnisch etwas ärmer bemittelten Ösis gewesen sein. In der Schweiz wird "das Teil" nur noch zum Basic Training in der Flugschule der Luftwaffe benutzt.

Wie oben dargestellt, geht die Swiss Air Force anscheinend grundsätzlich mit (schussbereitem?) Heavy Iron auf Zivilflieger los. Könnte mir aber auch vorstellen, dass für Leichtflieger fallweise die PC-9 oder in näherer Zukunft auch die PC21 eingesetzt werden dürften.

Sie haben recht, man findet nirgends in der Literatur Hinweise über die qualitative oder quantitative Dimension solcher Einsätze. Und dies, obschon die Ersatzbeschaffung von neuen Kampjets in der Schweiz vorwiegend mit luftpolizeilichen Aufgaben begründet wird, angesichts der Tatsache, dass der böse Feind abhanden gekommen ist. Dumm gelaufen, die (schweizerische) Manöverannahme mit den Russen über das Fulda-Gap ist nicht mehr sehr glaubwürdig, und etwas Neues hat man noch nicht gefunden. Und dies, obschon die Schweiz durch Europa ähnlich wie im 2. Weltkrieg wieder einmal vollständig eingeschlossen ist ... ;-)
10. Oktober 2008: Von RotorHead an 
Auch Österreich und die Schweiz haben wie Deutschland das Chikagoer Abkommen von 1944 unterschrieben.

Ich empfehle dringend die Lektüre dieses Abkommens, dann erübrigen sich nämlich etliche überflüssige Diskussionen, z.B. auch über Für und Wider eines Waffeneinsatzes.
10. Oktober 2008: Von Max Sutter an RotorHead
So wurde es offiziell von der Regierung über die Presse kommuniziert:

https://www.manager-magazin.de/unternehmen/artikel/0,2828,231684,00.html

Von einer Klage gegen die Schweiz wegen Absicht (bzw. Vorsatz) zur Verletzung des Chikagoer Abkommens ist mir aber nichts bekannt. Internationale Abkommen sind ohnehin nur der Rahmen. Das konkrete staatliche Handeln wird stets durch die in den einzelnen Ländern gültigen Gesetze bestimmt.

Seit dem 9.11. ist ohnehin die Bewusstseinslage für solche Fälle kontroverser geworden. Dass die Berufung auf übergesetzlichen Notstand (zumindest) in Europa nicht ganz unproblematisch ist, zeigt das Verfahren Daschner/Gäfgen in Frankfurt/Karlsruhe und nun beim europäischen Gerichtshof.
10. Oktober 2008: Von  an RotorHead
Sie meinen sicher diesen Absatz....

(hab ich von nem Programm übersetzen lassen,deshalb evtl nicht einwandfrei)

Die Vertragsstaaten erkennen an, dass jeder Staat davon Abstand nehmen muss, bis den Gebrauch von Waffen gegen das Zivilflugzeug im Flug aufzusuchen, und dass, im Falle des Auffangens, die Leben von Personen an Bord und der Sicherheit des Flugzeuges nicht gefährdet werden müssen. Diese Bestimmung soll nicht als modifizierend in jedem Fall die Rechte und Verpflichtungen von in der Urkunde der Vereinten Nationen angeführten Staaten ausgelegt werden.

Die Vertragsstaaten erkennen an, dass jeder Staat, in der Wahrnehmung seiner Souveränität, berechtigt wird, die Landung an einem benannten Flughafen eines Zivilflugzeuges zu verlangen, das über dem ist Gebiet ohne Vollmacht fliegt, oder wenn es angemessenen Boden gibt, um zu beschließen, dass es zu jedem mit den Zielen dieses Abkommens inkonsequenten Zweck verwendet wird; es kann auch solchem Flugzeug irgendwelchen anderen Weisungen erteilen, mit solchen Übertretungen Schluss zu machen. Für diesen Zweck können die Vertragsstaaten irgendwelche passenden Mittel aufsuchen, die mit relevanten Regeln des internationalen Rechts, einschließlich der relevanten Bestimmungen dieses Abkommens, spezifisch cally Paragraf dieses Paragraphen im Einklang stehend sind. Jeder Vertragsstaat erklärt sich einverstanden, seine bezüglich des Auffangens des Zivilflugzeuges gültigen Verordnungen zu veröffentlichen.

Jedes Zivilflugzeug soll einen Auftrag erfüllen, der in Übereinstimmung mit dem Paragrafen b) von diesem Paragraphen gegeben ist. Zu diesem Ende soll jeder Vertragsstaat alle notwendigen Bestimmungen in ist nationalen Rechten oder Verordnungen gründen, um solche Einhaltung obligatorisch für jedes Zivilflugzeug eingeschrieben in diesem Staat oder bedient von einem Maschinenbediener zu machen, der seinen Hauptgeschäftssitz oder ständigen Wohnsitz in diesem Staat hat. Jeder Vertragsstaat soll jede Übertretung solcher anwendbaren Gesetze oder Verordnungen strafbar durch strenge Strafen machen und soll den Fall ist zuständigen Behörden in Übereinstimmung mit seinen Gesetzen oder Verordnungen vorlegen.

Jeder Vertragsstaat soll passende Maßnahmen ergreifen verbieten den absichtlichen Gebrauch jedes Zivilflugzeuges, das in diesem Staat eingeschrieben ist oder von einem Maschinenbediener bedient ist, der seinen Hauptplatz des dauerhaften oder Geschäftswohnsitzes in diesem Staat zu jedem mit den Zielen dieser Tagung inkonsequenten Zweck hat. Diese Bestimmung soll nicht Paragrafen a) betreffen oder Paragrafen b) und c) dieses Artikels schaden.
10. Oktober 2008: Von Max Sutter an 
Warum so eine Babelfish-Übersetzung? Es gibt Artikel 3bis des Chikagoer Abkommens auch in amtlicher deutscher Fassung.
10. Oktober 2008: Von  an RotorHead
Nun ich denke eine Diskussion zu diesem Thema erübrigt sich nicht.
Denn es ist die (unter umständen auch von ihnen )gewählte Regierung unseres Landes,die immer wieder dieses Thema angeht und auch entsprechend UNS als gefahr einstuft.

Wer also ausser uns als Teilnehmern des Luftverkehrs soll sich denn mit den Komplexen und Umfangreichen Regelungen des Luftverkehrs sonst ausseinander setzen??

Das die Deutsche Praxis,nämlich zuzusehen und der Meinung zu sein "Die Regierung wirds schon richten und es gibt ja abkommen die mal unterschrieben wurden"hat in den 30ern schon versagt.
und das sich unsere Exikutive noch nicht mal um das Grundgesetz schert (siehe der sogenante Finale Rettungsschuß)müsste ja die Alarmglocken läuten lassen.
10. Oktober 2008: Von  an Max Sutter
ui...danke für den Tipp...sie haben soeben meine "Regelsammlung" um eine Quelle erweitert...
10. Oktober 2008: Von RotorHead an 
Es gibt nichts zu diskutieren, ob zivile Flugzeuge abgeschossen werden dürfen. Die Antwort ist eindeutig NEIN. Wer hier das Diskutieren anfängt, tut es unseren Politikern gleich, die wahrscheinlich noch nicht einmal wissen, das es das ICAO Abkommen gibt. Von dieser Gruppe erwarte ich nicht im Geringsten, dass sie sich an irgendetwas halten - auch selbst nach einer Diskussion. Offenbar wollen sich ein paar Individuen noch nicht einmal mit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts abfinden und drohen - ungestraft und immer noch im Amt - mit Massenmord.
10. Oktober 2008: Von  an RotorHead
hmm..na dann sehen sie sich mal den Nordatlantikvertrag an....
Wenn Sie der Meinung sind das unsere Politik entgegen der Demokratischen Rechtsordnung handelt dann sollte man sich mal Grundsätzlich Fragen Ob die unserer Regierung angehörenden Parteien bzw ihre Mitglieder gegen Artikel 21 Grundgesetz Versoßen und Artikel 20 GG mal ins gedächtnis gerufen werden sollte...
10. Oktober 2008: Von Max Sutter an RotorHead
Wusste nicht, dass Rotore so harte Heads haben können ...

Nochmals:

- Es kann davon ausgegangen werden, dass Bundes-Innenminister Schäuble Artikel 3bis des Chikagoer Abkommens sehr wohl buchstabengenau kennt und als Jurist auch denkt zu wissen, wie damit verfahren werden kann.

- Maßgebend für das Handeln der Regierung sind das Grundgesetz und die nationalen Gesetze und manchmal noch das persönliche Gewissen, sonst nichts. Die oberste richterliche Überwachung dieses Mechanismus (auf Antrag bzw. Klage hin) obliegt in Deutschland dem Bundesverfassungsgericht.
10. Oktober 2008: Von RotorHead an Max Sutter
Bei internationalen Abkommen geht es nicht nur um deutsche Gesetze und deutsche Gerichte. Die anderen Teilnehmen an solchen Abkommen sind auch betroffen. Im Falle von ICAO wäre es sicher nicht wünschenswert, wenn z.B. ein D-registriertes Flugzeug kein Ausland mehr überfliegen darf, oder z.B. kein ausländisches Unternehmen mehr Deutschland anfliegen will, da hier bei uns Willkür herrscht.

Internationale Abkommen sind dazu da, von den Teilnehmern eingehalten zu werden, und nicht aus opportunistischen Zwecken ignoriert zu werden. Wenn unsere Regierung sich nicht an das ICAO Abkommen halten will, dann hat sie auch gefälligst die Klappe zu halten, wenn es um andere internationale Dinge wie z.B. Menschenrechte, Genfer Konvention, Atomwaffensperrvertrag, usw. geht. - Das tut sie aber nicht.

Auch wenn ich mich wiederhole: Der Abschuss von zivilen Flugzeugen wurde bereits vom Bundesverfassungsgericht als verfassungwidrig eingestuft.

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