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10. Oktober 2008: Von  an RotorHead
Ja Da erzählen Sie uns aber nichts neues.Setzen Sie sich doch mal mit dem Kernthema dieser Dikussion auseinander und Sie werden feststellen das unsere Bundesregierung seit längerem bzw wieder einmal darüber nachdenkt das GG hinsichtlich des Einsatzes der Streitkräfte im Inneren zu ändern.Was letztendlich (zumindest nach dem GG)auch einen Einsatz der Luftstreitkräfte im Inneren Legitimieren "Könnte".
Bis Dato finden (wie sie ja sicher wissen)ALLE Einsätze der Luftstreitkräfte unter der Befehlsgewalt der NATO statt,sind also International gesteuert.Icao abkommen hin oder her.
seit dem 11.09.2001 denkt man International darüber nach ab wann ein "Fahrzeug"oder "Flugzeug" als Waffe zu Betrachten ist und damit der Nordatlantikvertrag Artikel 6 und Artikel 5 zum tragen kommt. MAn beachte ES ist nur von einem Bewaffnetem Angriff die Rede,das dieser von einer Saatsmacht kommen muß steht da nicht!!!
Nun gilt es zu verhindern das eine ähnliche Konstellation wie im Dritten Reich bzw in Ländern wie China geschaffen wird.
10. Oktober 2008: Von Gregor FISCHER an Max Sutter
Hallo lieber Sutter

Es gibt ein Rezept gegen das Abgeschossenwerden und das habt ihr hier bestens begriffen:

NICHT FLIEGEN - SONDERN VOR DEM COMPUTER HOCKEN UND BS POSTEN.

So einfach ist das, sich nicht in Gefahr zu bringen.
10. Oktober 2008: Von  an Gregor FISCHER
Hallo H Fischer,

Gehen Sie doch mit gutem Beispiel voran und entledigen sich ihres Rechners.
Das hätte für Sie den Vorteil nicht mehr in Versuchung zu kommen sich unbeliebt zu machen und für uns das wir ihre dauernden Beleidigungen und Anfeindungen nicht mehr ertragen müssten. Sie sollten im übrigen mal in erwägung ziehen ihren Alias in "Herrenflieger" abzuändern.

und als abschließ am abschluß..ab jetzt werde ich Sie einfach Ignorieren solange Sie keine Sinnvollen Dinge Posten und hoffen das Herr Sutter und andere meinem Beispiel folgen.

Gruß.
11. Oktober 2008: Von Stefan Jaudas an Gregor FISCHER
... na, von allen Postern in diesem Forum werden Sie das höchste Alter erreichen. Garantiert ...

MfG

StefanJ
11. Oktober 2008: Von Max Sutter an Gregor FISCHER
Herr Fischer,

die Meisten von hier im Forum werden es verschmerzen, wenn Sie es lassen könnten, unsere Beiträge zu kommentieren. Es wird uns im Gegenzug auch ein Leichtes sein, über Ihre Beiträge den Mantel des Schweigens zu breiten.

Don't feed the Trolls !
15. Oktober 2008: Von Alexander Bubenik an Jörg-Martin Rassow
Folgende Meldung vom 15.10.2008 erscheint in diesem Zusammenhang beachtenswert (Quelle: ARD/Tagesschau https://www.tagesschau.de/inland/bundeswehreinsatz108.html):

SPD-Bundestagsfraktion hatte sich gestern gegen die vom Koalitionsausschuss beschlossenen Pläne für den Einsatz der Bundeswehr im Inland gestellt. Vertreter der Fraktion bezeichneten sie als zu weitreichend. Unter Leitung von Fraktionschef Peter Struck und Justizministerin Brigitte Zypries soll eine Arbeitsgruppe jetzt nach einem Ausweg suchen und einen neuen Vorschlag erarbeiten. Zuvor hatte sich bereits abgezeichnet, dass der Entwurf für eine Änderung des Grundgesetzes im Bundesrat am Widerstand der Länder scheitern könnte.

As long there is life there is hope!
15. Oktober 2008: Von  an Alexander Bubenik
glücklicherweise werden immerhin ein paar leute Hellhörig wenn es um Grundgesetzänderungen geht.
20. Oktober 2008: Von Gregor FISCHER an Max Sutter
Ach, lieber Herr Suter,

ich weiss ja nicht, ob sie überhaupt noch fliegen. Nun, wäre dies der Fall, ist die Chance, dass ihnen (oder einem anderen fiktiven Piloten) das Benzin ausgeht oder er in IMC untergeht UNENDLICH viel grösser , als abgeschossen zu werden.

Darum dürfen sie sich beruhigen: Der grösste Feind des Hobbypiloten ist seine Unfähigkeit und nicht Tornados oder die miserablen Lycomings...
21. Oktober 2008: Von Alexander Stöhr an Gregor FISCHER
Hallo Herr Fischer,
ich stimme Ihnen - wie so oft - nur bedingt zu. Auch wenn mich die anderen wegen vermeintlicher Trollfütterung hassen werden: Die Frage nach Grundrechten und Verfahrensweisen in der Not ist und bleibt zwar eine sehr abstrakte, wie Sie versuchen darzustellen. Vorallem, wenn man die Gefährdung von Piloten der AL durch militärische/polizeiliche Einwirkung den Todesfällen durch deren eigene Dummheit gegenüberstellt. Wenn das Volk aber ungerührt immer wieder ein Teil der Freiheit aus fadenscheinigen Gründen sich abschwatzen läßt, so hat es keine Freiheit und Rechte verdient. Da bleibt es egal wie die Risiken sich verteilen. Bitte begreifen Sie, daß in unserem Land Minderheiten ohne Lobby/ohne Empathie im Volk mißbraucht werden um der voranschreitenden Verstaatlichung vortrieb zu leisten. Ja schreit denn keiner Auf, wenn ein Staat Banken zur Rettung eilt und dabei Anforderungen stellt, welche höchstpolitisch und bar jedre wirtschaftlichen Betrachtungsweise sind? Hier enttarnen sich die Akteure. Der einzige, der dabei noch Format zeigt ist J. Ackermann...

###-MYBR-###

Off-Topic Rant:
Daß die Piloten häufig nicht in die heutigen Flugzeuge/Cockpits gehen, liegt am falschen Schwerpunkt in der Selbstbetrachtung eines Piloten.
IFR ist nicht Werkzeug zur Unabhängigkeit, sondern Vorstufe zum ATPL. In der Luft gibt es nur einen "Richtigen" Piloten, eben diesen ATPLer. Etwas göttlichen Glanz erhaschen auch Turbinenbändiger, die es ihnen zum Verwechseln ähnlich nachahmen. Alles andere verbraucht nur unnötig Raum und kann bestenfalls als Evolutionsschritt geduldet werden und muß zwingend streng überwacht werden, wenn man keinen Wildwuchs bekommen möchte. Zugegeben, Anfänger bei 300KTAS in FL250 ist nicht beruhigend, aber - wollte das überhaupt irgendjemand? So sehen die Systeme der Flugzeuge auch aus. Hauptsache in der kleinsten Mühle ist ein flight deck, die Instrumente schön weit verteilt, Glas-Schnickschnack und weiterer Ballast. Am geilsten finde ich overhead panels, wo irgend ein Scheiß abgelegt (schaltermäßig) wird, Hauptsache man kann wie bei den "Großen" nach oben greifen und die Sekretärin beeindrucken.

Was die Welt wirklich braucht ist ein redundantes Navigationssystem, welches die Blindnavigation überflüssig macht - HITS gefällig? Für Flugzeuge, welche ausreichend redundant ausgestattet sind, müssen Erleichterungen im IFR-Training umgesetzt werden (IFR-Light). Und wehe es kommt einer mit dem dummen Spruch; "und was wenn's ausfällt?" Wie wir wissen, sterben mehr Piloten an ihren falsche Entscheidungen, als daß ihre Systeme versagten.
21. Oktober 2008: Von Gregor FISCHER an Alexander Stöhr
Hallo Herr Stöhr,

entsprechend ihrer Bemerkung müssen sie sich ja fast als Geächteter vorkommen, wenn sie mir antworten. Sie gehen davon aus, dass 'die anderen sie wegen vermeintlicher Trollfütterung hassen werden'. Schauen sie, die Subjekte, welche mich hier als Troll bezeichnen, wissen wahrscheinlich gar nicht, was das Wort eigentlich darstellt.

Das ist es ja gerade eben: Leute, die Kompetenz repräsentieren, brauchen andere nicht zu verunglimpfen. Ich behaupte ja nur, dass kein GA-Flugzeug abgeschossen wird - ausser es wäre politisch geplant.

Im zweiten Teil ihres Postings kommen sie zur Sache, wenn sie von der falschen Selbstbetrachtung eines Piloten sprechen. Ich meine das ähnlich, indem ich mich ergötze, wie eben Privat-Piloten - welche an der Grenze ihrer Fähigkeiten rumgurken und oft dabei umkommen und zwar durch eigene Schuld - sich über lächerliche 'Abschusspläne' der Obrigkeit empören.

Keiner der Poster hier wird in den nächsten Jahren abgeschossen werden, aber mancher sein Leben mit seinem Fliegerchen wegwerfen - und zwar eben durch Inkompetenz. Ich meine wirklich, was ich hier schreibe. Aus Erlebtem.
21. Oktober 2008: Von Alexander Stöhr an Gregor FISCHER
Hallo Herr Fischer,

wie ich finde, sollte trotz der vielleicht belächelten Empörung nicht vergessen werden, daß das Abschießen von Flugzeugen gar kein fliegerisches Thema ist. Ich verstehe die Empörung weniger von der Warte, als Pilot persönlich gefährdet zu werden. Es ist eine zutiefst freiheitspolitische Angelegenheit. Wir sind uns einig, daß das Risiko abgeschossen zu werden, wirklich vernachlässigbar ist. Allein schon deshalb, weil dem Staat das geeignete Werkzeug fehlt. Daher muß Widerstand gegen diesen politischen Aktionismus und die Brandmarkung des Verkehrsmittels als Terror-Vehikel geleistet werden. Die allermeisten Bomben werden über Lkw an ihr Ziel gebracht, doch vom Einsatz von Panzern gegen Fahrzeuge spricht keiner. Nur weil Piloten so rar gesät sind, weil "der Pilot" bei einem Großteil der Bevölkerung gesichtslos ist, können solche Maßnahmen ohne Aufruhr diskutiert werden. Ein wenig ordentlich auf den Tisch gehauen, und schon ist die Volksseele gestreichelt, die tun ja was gegen die Gefahr von oben.

Ich wiederhole mich...
21. Oktober 2008: Von  an Alexander Stöhr
Sehr geehrter Herr Stöhr,

Sie sagen es,es geht nicht um ein Tatsächliches Risiko des Abgeschossen werdens,sondern darum,ein Klares Zeichen zu setzen das auch seitens der Gesetzeslage besagt Luftverkehr ist sicherer als Verkehr am Boden.Piloten sind keine Terroristen und nehmen gerne Hilfe in an wenn man Sie ihnen bietet.

Ich hoffe ich konnte das hier so rüberbringen wie es von Anfang an gemeint war. Kern der Sache ist leider immer wieder das der Großteil der Luftverkehrsteilnehmer sich fast jedem Politischen Schicksal das sich anbahnt wiederstandslos ergeben und nichts dagegen unternehmen.Wenns etwas bewirkt setze ich mich auch gerne an den PC und gebe meine Meinung kund. (Wer täglich Fliegt kann sich ja mal ne Auszeit nehmen).

Mfg
25. Oktober 2008: Von  an Gregor FISCHER
Da ich Angekündigt habe Sie zu Ignorieren wenn es um ihre Beleidigenden und Unsachlichen Bemerkungen geht,erlaube ich mir dennoch Sie aus eine Wissenslücke ihrerseits Hinzuweisen,welche einmal mehr aufzeigt das Sie zwar Laut machen aber ansonsten nicht Recherchieren.

Das Waffensystem Pa200 "Tornado" wird Sie in der Tat nicht Belästigen,denn einzig das U.K besitzt meines Wissens die F. Ausführung und die möglichkeit von einem Jabo in der Luft "Bombardiert"zu werden sehe ich dann wirklich als gleich null an.
30. Oktober 2008: Von Gregor FISCHER an 
Ja Herr Scheuerlein, auch wenn es sie beleidigt, ich verstehe ihre Mitteilung nur zum Teil. Ich beherrsche halt den Hangartalk oder wie immer das zu interpretieren ist, nur marginal.

Ich bitte um ihr gnädiges Verständnis.
30. Oktober 2008: Von Gregor FISCHER an Alexander Stöhr
Hallo,

sie schreiben: ''Daher muß Widerstand gegen diesen politischen Aktionismus und die Brandmarkung des Verkehrsmittels als Terror-Vehikel geleistet werden. Die allermeisten Bomben werden über Lkw an ihr Ziel gebracht, doch vom Einsatz von Panzern gegen Fahrzeuge spricht keiner.''

Sehr sachlich, sehr richtig - aber keinen Normalbürger, der nicht an der Luftfahrt interessiert ist, geht das was an. Private Flugzeuge stellen in den Augen der meisten Bürger eine Belästigung oder gar gefährlichen Unfug dar. Nur hat mir noch keiner gesagt, wie wir Piloten uns dagegen wehren können. Ich ignoriere es einfach und habe gelernt, die Schikanen ganz leise zu umgehen und zu überhören.
30. Oktober 2008: Von  an Gregor FISCHER
Jabo = Jagdbomber (Bodenzielbekämpfung)
U.K = United Kingdom
F Ausführung = Fighter Ausführung...im gegensatz zum Jagdbomber für den Luftkampf gebaut.

Ich bin davon Ausgegangen das diese Begriffe zum Allgemeinwissen gehören.
1. November 2008: Von Willi Erkens an Jörg-Martin Rassow
Hallo, morituri!
Der finale Rettungsschuss gegen eine Person, von der höchste Gefahr gegen Leib und Leben eines Menschen ausgeht, ist kein speziell gegen Piloten und erst recht nicht gegen Privatpiloten gerichtetes äüßerstes Mittel der Gefahrenabwehr. Sie müssen schon neben der Piloten-Lizenz über lebensgefährliche Angriffswaffen verfügen und Ihre Angriffsentschlossenheit zeigen, um in das Visier der Sicherheitsbehörden zu geraten. Das einzige "Privileg" von Piloten gegenüber Rad- oder Autofahrern und Fußgängern besteht in der Art der Verkehrsteilnahme: Polizeiliche Waffen entfalten ihre Mannstopwirkung nur in Abhängigkeit zur (Luft-)Fahrzeugkategorie, und wenn sie wirken, dann mit hoher Wahrscheinlichkeit final.
D. h.: Es gibt kein spezifisches juristisches oder tatsächliches Problem der E-Flieger im Vergleich zu Auto-, Bus- und LKW-Fahrern. Der Unterschied ist lediglich staatsorganisatorisch begründet: Der Polizist kann in äußerster Not mit seiner Maschinenpistole zwar den Terrosisten mit dem Para-Glider abschießen, aber nicht mit der Skylane! Die Rechtsdiskussion bezieht sich also nicht auf Privat- oder andere Piloten, sondern auf die technische (Luft-)Fahrzeugkategorie und die Zuständigkeit oder Waffenkategorie (Polizei mit 9 mm- oder Bundeswehr mit 22 mm-Waffen). Man kann rechtlich die Bundeswehr befähigen (billig) oder waffentechnisch die Polizei (teuer). Das macht Piloten aber weder mehr noch minder gefährlich oder gefährdet.
1. November 2008: Von Willi Erkens an Willi Erkens
...ergänzend: Wir durften schon immer unter den entsprechenden Bedingungen abgeschossen werden. Neu ist nur, womit (9 mm, 22mm oder Platzpatronen) und von wem (Landes- oder Bundespolizei bzw. -wehr).
1. November 2008: Von RotorHead an Willi Erkens
Als ICAO-Mitglied darf man keine zivilen Flugzeuge abschießen oder abschießen lassen. Das darf weder die Polizei, noch irgendwelches Militär. - Es ist sehr befremdlich, dass sich dem Anschein nach niemand für diese Regelung interessiert.

Außerdem hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass menschliches Leben nicht gegeneinander abgewogen werden darf. D.h. es dürfen keine Unschuldigen (im Flugzeug oder auch am Boden) durch einen Flugzeugabschuss geopfert werden, nur um andere retten zu wollen. - Auch das wird, nicht zuletzt durch unsere Regierung, einfach ignoriert.

Wer trotz Wissen um oben Genanntes den Abschuss von zivilen Flugzeugen erwägt, plant nichts anderes als Mord bzw. Totschlag (je nach Motiv).
1. November 2008: Von  an Willi Erkens
Hallo Herr Erkins,

Lesen Sie doch Bitte einmal das Kernthema durch und dann ihr
Posting.
Sie werden feststellen das ihr Posting zwar sehr Hübsch ist,aber ansonsten inhaltlich ein zugegeben etwas Kompliziertes System von Gesetzen und Verordnungen (Angefangen beim Grundgesetz)links liegen lässt.
Begründung:

1. Der sogenannte "Finale Rettungsschuß" hat mit "Normaler"Polizeiarbeit rein Garnichts zu tun und auch nichts mit dem Einsatz der Dienstwaffe zur Gefahrenabwehr.

2. Um ins Visier der Behörden zu geraten genügt (Theoretisch)das unerlaubte Einfliegen(und Verweilen) in eine EDR oder einen Luftraum für dessen Befliegen es einer Genehmigung bedarf,(Beispiel: Einflug in den Lufträume der Elite Übung 2008.JEDER Verstoß wurde geahndet)

3.Bis Dato ist es der BW per GG NICHT gestattet BEWAFFNET im inland tätig zu werden um einen Mißbrauch der BW zu vermeiden.
Es macht dehrwohl einen Unterschied ob ein Polizeihubschrauber ein Flugzeug/Fluggerät "Kontrolliert" oder dazu ein Waffensystem genutzt wird.
Hubschrauber Polizei= Fahrzeug
F4F oder Eurofighter= Waffe (Kriegswaffe gem. Kriegswaffenkontrollgesetz um genau zu sein)

Wenn Sie sich vor ihrer nächsten Antwort nochmal das GG der Bundesrepublik Deuschland,Das LuftVG,das ICAO Abkommen und den Nordatlantikvertrag zu Gemüte führen und daraus ne Logische Erkenntnis ziehen (die im Einklang mit unserem Thema steht)bin ich gespannt ob dann was "Vernünftiges" und fundiertes zustande kommt.

Mit Freundlichem Gruße M.S
1. November 2008: Von  an Willi Erkens
ÄHM...das versuchen Sie aber mal Aussagekräftig zu Begründen...
und zwar mit nem Dokument das deutlich NACH 1945 Ausgestellt wurde....
2. November 2008: Von Stefan Jaudas an Willi Erkens
... finaler Rettungssschuß = gegen eine spezifische Person in einer nachweislich aktuten Gefahrensituation, heraufbeschworen eben exakt durch die Person, die auch das Ziel ist und während nachweislich eine schwere Straftat im Gange ist. Dritte dürfen dabei nicht zu Schaden kommen.

Es gibt meines Wissens zig Vorschriften und Verordnungen dazu, incl. entsprechender Ausbildung der Polizisten, vom Ausführenden Schützen bis zum Polizeipräsident.

... Flugzeugabschuß nach LuftSiG = es könnte u.U. der Fall sein, daß das Flugzeug, das sich abniormal bewegt und nicht auf behördliche Anweisungen reagiert unter Umständen entführt worden sein könnte. Oder das Flugzeug bewegt sich ganz normal, und der Informant hatte falsche Informationen. Oder der Pilot hatte einen Herzkasper. Oder die Elektronik ist komplett ausgefallen. Oder jemand hat sich einen Spaß erlaubt und einen anonymen Anruf getätigt. Oder sonstwas. Oder mehrere Sachen auf einmal. Aber es könnte ja sein, daß ... Also schießt man es ab. Mitsamt den 1 bis 550 Unbeteiligten an Bord. Und scheiß auf die Leute am Boden, die die Trümmer abkriegen. Wer weiß, wo der Flieger sonst eingeschlagen wäre ...

Die einzige Vorschrift sind die paar Sätze im LuftSiG.

Das ist der Unterschied.

Gruß

Stefan
2. November 2008: Von  an Stefan Jaudas
Wikipedia....
Als finaler Rettungsschuss wird in Deutschland der gezielte tödliche Einsatz von Schusswaffen im Dienst von Polizisten bezeichnet, um Gefahr von Dritten abzuwenden. In Österreich wird dies unter zulässigem lebensgefährdendem Waffengebrauch subsumiert. In der Schweiz existiert kein einheitlicher Begriff dafür. Ein Einsatzgebiet sind Geiselnahmen, bei denen Verhandlungen und der Einsatz von nichttödlichen Waffen keine realistischen Aussichten auf Erfolg bieten.

Gesetzliche Grundlagen

Deutschland

Das juristische Konzept des finalen Rettungsschusses wurde im Jahre 1973 entwickelt (Krey/Meyer, Zeitschrift für Rechtspolitik 1973, S. 1 ff.). In Deutschland haben es seitdem 12 der 16 Länder in ihre Polizeigesetze aufgenommen, die demnach das Grundrecht auf Leben (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz) einschränken.

In den Polizeigesetzen Baden-Württembergs (§ 54 Abs. 2 PolG), Bayerns (Art. 66 Abs. 2 Satz 2 PAG), Brandenburgs (§ 66 Abs. 2 Satz 2 PolG), Hessens (§ 60 Abs. 2 Satz 2 HSOG), Niedersachsens (§ 76 Abs. 2 Satz 2 SOG), von Rheinland-Pfalz (§ 63 Abs. 2 Satz 2 POG), des Saarlands (§ 57 Abs. 1 Satz 2 SPolG), Sachsens (§ 34 Abs. 2 PolG), Sachsen-Anhalts (§ 65 Abs. 2 Satz 2 SOG LSA) und Thüringens (§ 64 Abs. 2 Satz 2 ThürPAG) existieren quasi wortgleiche Regelungen. Lediglich in Hessen, wo von „einer" (statt „der“) gegenwärtigen Gefahr“ die Rede ist, und dem Saarland, wo es „Abwendung“ statt „Abwehr“ heißt, wird vom Wortlaut abgewichen. Nach der Vorschrift ist der finale Rettungsschuss nur als Ultima ratio zur Abwendung einer akuten Gefahr für Leib oder Leben zulässig:

Ein Schuss, der mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit tödlich wirken wird, ist nur zulässig, wenn er das einzige Mittel zur Abwehr einer gegenwärtigen Lebensgefahr oder der gegenwärtigen Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung der körperlichen Unversehrtheit ist.

Die Regelung in Bremen (§ 46 Abs. 2 Satz 2 und 3 BremPolG) unterscheidet sich im Wortlaut erheblich von denen der anderen Bundesländer. Eine grundlegende Abweichung besteht vor allem darin, dass ein Bremer Polizist generell nicht verpflichtet ist, einen finalen Rettungsschuss auf Anordnung eines Weisungsberechtigten durchzuführen. Die Entscheidung, ob diese Maßnahme getroffen werden muss, liegt ausschließlich bei ihm:

Gebraucht der Polizeivollzugsbeamte die Schusswaffe als das einzige Mittel und die erforderliche Verteidigung, um einen rechtswidrigen Angriff mit gegenwärtiger Lebensgefahr oder gegenwärtiger Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung der körperlichen Unversehrtheit von sich oder einem anderen abzuwehren, so ist sein Handeln auch dann zulässig, wenn es unvermeidbar zum Tode des Angreifers führt; insoweit wird das Grundrecht auf Leben (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes) eingeschränkt. § 42 Abs. 1 S. 1 (Handeln auf Anordnung) findet im Falle des Satzes 2 keine Anwendung.

Im Hamburger Polizeigesetz (§ 25 Abs. 2 HbgSOG) wird der finale Rettungsschuss ebenfalls von der Weisungspflicht ausgenommen. Verlangt wird eine „unmittelbar bevorstehende“ Gefahr für seinen Einsatz:

Ein Schuss, der mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit tödlich wirken wird, ist nur zulässig, wenn er das einzige Mittel zur Abwehr einer unmittelbar bevorstehenden Lebensgefahr oder der unmittelbar bevorstehenden Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung der körperlichen Unversehrtheit ist. § 20 Absatz 1 Satz 1 findet im Falle des Satzes 1 keine Anwendung.

Die Polizeigesetze in Berlin (UzwG), Mecklenburg-Vorpommern (SOG) und Schleswig-Holstein (LVwG) beinhalten den finalen Rettungsschuss nicht. Die gezielte Tötung kann hier nur durch den Rückgriff auf die Notwehr bzw. den Notstand gerechtfertigt werden.

Auch das nordrhein-westfälische Polizeigesetz beinhaltet keine Regelung des finalen Rettungsschusses. Man geht davon aus, dass diese entbehrlich sei, weil die Zulässigkeitsvoraussetzung des § 64 Absatz 1 Nummer 1 PolG NW „zur Abwehr einer gegenwärtigen Lebensgefahr“ ausreiche. Problematisch daran ist, dass bei der Grundrechtsprüfung zu prüfen ist, ob der Eingriff in das Grundrecht auf Leben zulässig ist. Das ist der Fall, da in § 7 des PolG NW Art. 2 GG zitiert wird. Art. 19 GG (Wesensgehaltsgarantie) sei nicht betroffen, da der Kern (Leben) nicht von vorneherein versagt wird, sondern erst zum entscheidungserheblichen Zeitpunkt eine Rechtsgüterabwägung stattfindet.

Der erste in Deutschland ausgeführte finale Rettungsschuss wurde am 18. April 1974 in Hamburg ausgeführt. Ein Kolumbianer hatte während eines Banküberfalles einen Polizisten getötet und Geiseln genommen. Er wurde beim Verlassen der Bank gezielt erschossen.

Meine Meinung dazu:

Wenn man sich an den Versuch erinnert einen ehemaligen RAF Terroristen festzunehmen und(Namen hab ich vergessen)welcher dann seinen Finalen Rettungsschuß in den Hinterkopf bekam obwohl nicht mal sicher war ob er überhaubt bewaffnet war.

Wenn man in diesen Fall und den aus Wikipedia sich ansieht kann man auf zweierlei Ideen kommen...

1.Man wird erschossen weil unser System oftmals nicht fähig ist mit einer Komplizierten Gefahrensituation umzugehen.

2.Es ist ausreichend als "Staatsfeind"oder Terrorist bekannt bzw Verdächtigt zu werden(oder scheinbar einfach nur schneller zu laufen als die Polizei).

Schlußfolgerung: Unsere Gesetzgebenden Organe sind offensichtlich immerwieder Bestrebt das Grundgesetz,welches in seiner wesenheit geschaffen wurde um erneuten StaatlichenGreueltaten und Staatswillkür vorzubeugen und die Demokratische Grundordnung zu schützen.
Diese Absicht ist niedergelegt in Artikel 20 GG. durch die Auslegungen des Polizeigesetzes und der "Legalisierung"von Verstößen bzw der Aushöhlung von Art 19, Art 2, Art101 abs1
habe ich doch erhebliche Bedenken,ob unsere Volksvertretung uns auch wirklich Vertritt oder doch nur an den "Selbsterhalt" interessiert ist??
2. November 2008: Von Stefan Jaudas an 
... jedenfalls ist Notwehr/ Nothilfe/ Notstand eine Sache.

Der Abschußparagraph im LuftSiG eine ganz andere. Übertragen wäre das so, wie wenn die Behörden seinerzeit beim Gladbecker Geiseldrama den entführten Bus incl. Geiseln mit einer Panzerfaust abgeschossen hätten mit der Begründung "wer weiß was Rösner und Degowski sonst noch so alles angerichtet hätten".

Natürlich wäre es für den Innenminister bei sowas hilfreich, wenn er auf das (verbleibende) Arsenal der Bundeswehr zurückgreifen könnte ... *LOL* ... kein Wunder sind die so scharf auf eine entsprechende GG- Änderung.

Gruß

StefanJ
2. November 2008: Von  an Stefan Jaudas
..Stelle man sich doch einfach mal vor das der Staatsbürger in Uniform vom Artikel 20 Abs. 4 Gebrauch macht,weil unsere Regierung das GG eklatant ändern will...bzw bei dem Versuch ertappt wird ihre verdrehte Vorstellung von "Sicherheit" (von sicherheit zu Staatssicherheit ist es dann nicht mehr weit).zu 100% umzusetzen(ergo den versuch die Grundordnung umzustoßen unternimmt)
Da stehen dann paar hundert "Blaue oder Grüne männlein" und ein Haareraufender Verteidigungsminister ihrer eigenen Steitmacht gegenüber,welche sich standhaft weigert sich selbst mit waffengewalt an der Ausübung ihrer Staatsbürgerlichen Pflichten zu hindern.....


nur mal so Hirnlos dahingesponnen.. ;-)

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