Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. Juni
Belgien: Das schleichende Avgas-Verbot beginnt
EASA Part-IS: Geschenk an die Consultingbranche
Cockpithelligkeit – Nerd-Edition!
Turbinenkunde: Warum so durstig?
Zehn Jahre Wartungsstau
Ein intaktes Flugzeug wird zum Absturz gebracht
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

10. Oktober 2008: Von  an RotorHead
Ja Da erzählen Sie uns aber nichts neues.Setzen Sie sich doch mal mit dem Kernthema dieser Dikussion auseinander und Sie werden feststellen das unsere Bundesregierung seit längerem bzw wieder einmal darüber nachdenkt das GG hinsichtlich des Einsatzes der Streitkräfte im Inneren zu ändern.Was letztendlich (zumindest nach dem GG)auch einen Einsatz der Luftstreitkräfte im Inneren Legitimieren "Könnte".
Bis Dato finden (wie sie ja sicher wissen)ALLE Einsätze der Luftstreitkräfte unter der Befehlsgewalt der NATO statt,sind also International gesteuert.Icao abkommen hin oder her.
seit dem 11.09.2001 denkt man International darüber nach ab wann ein "Fahrzeug"oder "Flugzeug" als Waffe zu Betrachten ist und damit der Nordatlantikvertrag Artikel 6 und Artikel 5 zum tragen kommt. MAn beachte ES ist nur von einem Bewaffnetem Angriff die Rede,das dieser von einer Saatsmacht kommen muß steht da nicht!!!
Nun gilt es zu verhindern das eine ähnliche Konstellation wie im Dritten Reich bzw in Ländern wie China geschaffen wird.

1 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2025 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.28.22
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang