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2. November 2008: Von Stefan Jaudas an 
... jedenfalls ist Notwehr/ Nothilfe/ Notstand eine Sache.

Der Abschußparagraph im LuftSiG eine ganz andere. Übertragen wäre das so, wie wenn die Behörden seinerzeit beim Gladbecker Geiseldrama den entführten Bus incl. Geiseln mit einer Panzerfaust abgeschossen hätten mit der Begründung "wer weiß was Rösner und Degowski sonst noch so alles angerichtet hätten".

Natürlich wäre es für den Innenminister bei sowas hilfreich, wenn er auf das (verbleibende) Arsenal der Bundeswehr zurückgreifen könnte ... *LOL* ... kein Wunder sind die so scharf auf eine entsprechende GG- Änderung.

Gruß

StefanJ
2. November 2008: Von  an Stefan Jaudas
..Stelle man sich doch einfach mal vor das der Staatsbürger in Uniform vom Artikel 20 Abs. 4 Gebrauch macht,weil unsere Regierung das GG eklatant ändern will...bzw bei dem Versuch ertappt wird ihre verdrehte Vorstellung von "Sicherheit" (von sicherheit zu Staatssicherheit ist es dann nicht mehr weit).zu 100% umzusetzen(ergo den versuch die Grundordnung umzustoßen unternimmt)
Da stehen dann paar hundert "Blaue oder Grüne männlein" und ein Haareraufender Verteidigungsminister ihrer eigenen Steitmacht gegenüber,welche sich standhaft weigert sich selbst mit waffengewalt an der Ausübung ihrer Staatsbürgerlichen Pflichten zu hindern.....


nur mal so Hirnlos dahingesponnen.. ;-)
2. November 2008: Von Max Sutter an Stefan Jaudas
Es kann wohl davon ausgegangen werden, dass es in fast jeder Luftwaffe der Welt unter den Piloten einige wenige hirm- und gewissenlose Idioten gäbe, welche jede Anordnung skrupellos befolgen würden, egal ob Verbrechen oder nicht. Solchen Leuten bereitet es offenbar kein Problem, einfach auf Befehl hin zum Beispiel über Sachalin den KAL007-Jumbo in Reiseflughöhe abzuschießen.
3. November 2008: Von  an Stefan Jaudas
Beitrag vom Autor gelöscht
20. November 2008: Von Willi Erkens an Stefan Jaudas
Hallo Herr Jaudas,
ich habe mich auf die Überschrift dieser Diskussion: "Wir dürfen jetzt abgeschossen werden" bezogen: "Wir" heißt hier: Piloten, insbesondere E-Flieger. Das hat nichts mit dem auf Verkehrsmaschinen bezogenen Aspekt der Menschenwürde im BVerfG-Entscheid zu tun. Meine Äußerungen beziehen sich ausschließlich auf Einzelpersonen als konkrete Gefährder. Sie beziehen sich auch nicht auf Amateure, die keine oder unzureichende Flugvorbereitungen getroffen haben oder durch Nav-Fehler in ein ED-R geraten sind, sondern deren aggressive Absichten hinreichend belegt worden sind. Sozusagen: "Finger am Abzug!"
Grüße, WE

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